Nala0910
Hallo, Ich möchte mich von meinen Mann scheiden lassen. Wir haben ein gemeinsames Kind (12 Monate alt) er will es alleine für sich haben, und ich will das Kind natürlich ebenfalls bei mir haben. Wir waren die letzten 12 Monate ja auch 24/7 zusammen und ich bin die Hauptbezugsperson.natürlich soll er das Kind besuchen können etc. Da ich mir sicher bin, dass das ganze ein Riesen Thema wird frage ich mich, ob ich zuerst zum Anwalt oder zum Jugendamt gehen soll? Wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben? Damit es nicht falsch rüber kommt - ich will ihm das Kind keinesfalls vorenthalten aber eine Scheidung ist so schon hart und ich würde mich gerne irgendwo absichern, dass er mir das Kind nicht wegnehmen kann.
Ich wollte noch erwähnen, dass er jetzt 2 Monate Elternzeit hat und ich in der Zeit Teilzeit arbeite. Den Rest derzeit kümmere ich mich aber wieder hauptsächlich ums Kind. Kann mir das trotzdem nachteilig ausgelegt werden?
Hallo, das Jugendamt kann hier zwar grob beraten, aber das Problem nicht immer lösen. Die allerbeste, erste Adresse ist ein Anwalt für Familienrecht. Er vertritt nämlich nur DEINE Interessen und setzt sich nur für dich ein. Er steht auf deiner Seite, das tut das Jugendamt nicht automatisch. Wenn du wenig Geld hast, kann der Anwalt für dich staatliche Hilfe (Beratungsschein und Prozesskostenhilfe) beantragen. LG
Der Typ schüchtert dich ein und erpresst dich! Hol dir ganz ganz schnell einen Anwalt! Jugendamt würde ich jetzt in der Situation nicht ins Boot holen! Und wie meine Vorschreiberin riet: du kannst ggf Prozesskostenbeihilfe bekommen. Darüber weiß ein Anwalt auch Bescheid und hat die Formulare. Mein ehrlicher Rat: Nimm die Geburtsurkunde und einen eventuellen Pass in deine Obhut. Genauso wie Versichertenkarte und U-Heft. Jemanden, der so mies droht (ich habe deine Frage auch in anderen Foren gelesen) würde ich keinen Millimeter über den Weg trauen.
Grundsätzlich lebt das Kind da, wo es seinen Lebensmittelpunkt und seine Hauptbezugsperson hat.
Es geht auch darum, wer das Leben "um das Kind herum" organisieren kann. In der Regel ist es immer noch die Mutter.
Aus Erfahrung kann ich sagen: Der Vater wollte den Teenager zu sich holen, unbedingt. Ich gehe Vollzeit arbeiten, er bekommt Bürgergeld, hat also Zeit. Er ist verheiratet, ich alleinerziehend.
Tja, als das Jugendamt im Boot war und es dann um Entscheidungen ging, ging es von seiner Seite aus doch nicht mehr, wegen der Psyche.
Also warte mal ab: in der Regel werden bellende Väter zu jaulenden Umgangsverweigern.
Hat er denn Zeit, sich um das Kind zu kümmern? Lässt seine Arbeit, sein Lebensrhythmus das zu? Wenn nicht, dann ist es eher unwahrscheinlich dass etwas aus der Idee werden kann. Und ich gehe dann auch nicht davon aus, dass er es dann wirklich will.
Ich danke euch allen für eure Antwort! Dann werde ich mir zügig eine Anwältin suchen und alle Vorbereitungen treffen….
Hallo, ich tue mich schwer mit deiner Fragestellung… „Wer kriegt das Kind“ Das impliziert das Kind als Gegenstand, als Trophäe, als „gewinnen“ über den anderen Eltern. Ich weiß, du sagst jetzt „nein, so ist das nixht gemeint“…. Aber hast es trotzdem so geschrieben. Versuche mal anders zu fragen: „Wir als Eltern trennen uns, wie können wir es so regeln, dass das Kind so viel Zeit wie möglich mit beiden Eltern verbringen kann, trotz Trennung. Wobei ich mich als Hauptbezugsperson sehe ind danke dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt mit mir haben sollte.“ Man kann da durchaus mit dem Jugendamt arbeiten und dort einen Plan ausarbeiten wie das Kind mit beiden Eltern viel Zeit verbringen kann, aber auch beide Eltern die Verantwortung verstehen die sie haben. Lass dir nicht drohen, kennen deine Rechte, kenne die Rechte eures (!) Kindes. VG D
Ich bin absolut bei desireekk, sehr gut geschrieben! Allerdings gehört dazu natürlich, dass beide Eltern wirklich das Beste für das Kind (und nicht nur für sich selbst) wollen. Wenn du schreibst, dein Partner will das Kind „allein haben“, und wenn er eher der dominante oder aggressive Typ ist, dann kann es sein, dass du Unterstützung brauchst, damit deine Wünsche auch berücksichtigt werden. Es hängt halt immer davon ab, ob auch der Mann das Beste fürs Kind will, oder ob er eher die Frau bestrafen will, oder auch einfach sein Machtstreben durchsetzen will. Beides ist leider oft der Fall. Es geht dann mehr ums eigene Ego als um das, was das Kind wirklich braucht. Der erste Schritt ist jetzt ein gemeinsamer Termin beim Jugendamt zur Beratung und für eine erste Vereinbarung. Ist das mit ihm zusammen nicht möglich, geh allein dorthin. Gibt es auch so keine einvernehmliche Lösung, nimm dir einen Rechtsanwalt. Warte damit nicht zu lange, denn Typen, die eher dominant sind, scheuen selbst auch nicht davor zurück, ihre Wünsche mithilfe eines Anwalts durchzusetzen. Man ist dann sehr im Nachteil, wenn man selbst keine Unterstützung hat. Es geht nicht darum, das Kind zu „bekommen“ oder allein für sich zu haben. Jedes (!) Kind nimmt Schaden durch eine Trennung der Eltern, kein Kind kommt heil da heraus. Die Kinder sind immer die allergrößten Leidtragenden einer Trennung. Deshalb geht es darum, einen Weg zu finden, der für das Kind am wenigsten belastend ist. Das Kind sollte spüren, dass beide Eltern es lieben, dass beide Eltern ihm zuliebe miteinander im Gespräch bleiben, dass beide Eltern einander fair und freundlich begegnen, dass niemand schlecht über den anderen spricht. Das alles belastet Kinder extremst und verursacht psychische Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Du und dein Ex solltet trotz aller Schmerzen und Kränkungen versuchen, euch eurem Kind zuliebe erwachsen und ruhig zu verhalten und eine einvernehmliche, kampflose Lösung zu finden. LG
Hab jetzt in Deinen Post nichts von einschüchtern und erpressen lesen können , weiß nicht woher die Mutmaßung kommt. Aber selbst dann muss und wird für das Wohle des Kindes entschieden. Gleichberechtigung wollen alle, aber bei Trennung doch bitte die Kinder bei der Mama. So ist es aber nicht mehr . Der Vater hat gleiche Rechte und wenn er für das Kind genauso da sein möchte , darf er dies . Dann kann die Entscheidung so aussehen , dass ihr ein Wechselmodel wählt . Solche Konstellationen erlebe ich immer öfter. Dein Expartner nimmt Elternzeit, sprich ihm ist auch am Wohle des Kindes gelegen und er hat genauso ein Recht für sein Kind da zu sein . Wenn du dir nen Anwalt nimmst , wird er sich auch einen suchen und können sich beide Seiten nicht einigen entscheidet das Gericht . Meine Exschwägerin wollte auch beide Kinder bei sich . Der Vater hat vor Gericht gekämpft . Das Jugendamt wurde dazu geholt . Er musste ne Wohnung vorweisen , als er die hatte , sah sich das Jugendamt diese an und damit war der Fall geklärt . Sie entschieden, das er die Kinder hälftig haben kann . Wenn es keine gravierenden Gründe gibt , die dagegen sprechen , wird es schwer werden , dass du euer Kind hauptsächlich bei dir hast. Leidtragend sind immer die Kinder bei einer Trennung . Ihr habt euch als Paar getrennt , das Kind bleibt eure Verbindung. Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Findet eine Lösung zum Wohle des Kindes und nicht : Meine , Deine.
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