Hamsterle
Ich mache mal einen neuen Thread auf, weil ich nicht genau weiß ob meine Frage da unten noch gelesen wird. Danke für eure Meinungen. Ihr schreibt 3 Jahre Wartezeit bei der Versicherung. Wie verhält es sich dann, wenn man bereits mehrere Jahre getrennt ist und die 3 Jahre noch abwartet? Oder muss man wie bei einer Krankenversicherung einen Fragebogen zur privaten Situation ausfüllen? Danke M.
da es ja sowieso nur einen einzigen anbieter gibt, wäre es doch sinnvoll, den direkt zu fragen. oder zumindest mal auf der website zu schauen. da finde ich auf den ersten blick die information, dass diese versicherung nur als add-on für die normale privatrechtsschutz zu haben ist und dann für beide ehepartner gilt. wenn ihr schon seit jahren getrennt lebt erfüllt ihr wahrscheinlich gar nicht die voraussetzungen für eine gemeinsame rechtsschutzversicherung und dann ist es schon an der stelle gelaufen. https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutz-scheidung/# meinst du denn wirklich, dass es billiger ist, jetzt drei jahre in eine versicherung einzuzahlen als das gleiche geld beiseitezulegen für die scheidung? was meinst du denn, was so eine scheidung kostet?
Das waren bummelig 1500 Euro für die Versicherung in drei Jahren. 40 Euro kostet die Privathaftpflicht, ob da dieses Eherecht schon mit dabei ist, weiß ich nicht. Ich würde das Geld ehrlich gesagt beiseite legen. Dringend scheint die Scheidung nicht zu sein und daher gehe ich davon aus, dass es eine einvernehmliche Scheidung ist?
Kann es sein, dass Du oder Dein Mann das Geldproblem unbewusst nur vorschiebt aus Angst vor einem Scheidungsverfahren? Es wurde doch im Thread unten bereits gesagt, dass man staatliche Hilfe bekommt, wenn man sich die Scheidungskosten selbst nicht leisten kann. Ich würde aufhören zu zaudern und zu zagen und einfach mal einen Beratungstermin ausmachen, kostet nicht die Welt und ist ganz unverbindlich. LG
Warum reitest du so sehr auf dieser Versicherung herum? Geh einfach mal vom (theoretischen) Fall aus, dass diese Versicherung in genau deinem Fall eh nicht greifen würde, nachdem du jahrelang dafür geblecht hast. Weißt du, ich habe vor Jahren mal beim Versicherungsmakler meines Vertrauens nachgefragt, ob solche familienrechtlichen Angelegenheiten (es ging da jedoch um Kindesunterhalt) in der Rechtsschutzversicherung mit zu versichern sind - und mein Makler hat schallend gelacht. Glaubt hier im Forum ganz ernsthaft irgendjemand daran, dass die Versicherer, die eh schon versuchen, nie leisten zu müssen, hier ohne Not den Bereich versichern, in dem sie am meisten leisten müssten? Wäre dem so und das würde sich herumsprechen, dann würden hier doch quasi die Deiche brechen und alle Scheidungswilligen würden sich nur noch bei solchen Gesellschaften versichern, die auch Scheidung mit abdecken. Was ich bei Rechtsschutzversicherungen bei Abschluss neben der Wartezeit als Bedingung noch kenne, ist, dass der Versicherungsfall nicht vor Beginn der Versicherung liegen darf (eingetreten sein darf). Wenn ihr jetzt schon getrennt seid, wäre die Versicherung da mit Sicherheit schon raus...
Frage bei der Anbieterin nach, ganz einfach. Ich halte es aber für eher unwahrscheinlich, dass die Versicherung einspringt, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Auch stellt sich ja die Frage, welche Kosten nun übernommen werden: nur die reine Scheidung oder auch der ganze Rattenschwanz wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht etc. pp. Und: wie hoch sind die Prämien? Kann man das Geld nicht besser ansparen?
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