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Hat Ex-Mann Recht auf meinen Arbeitsvertrag?

Hat Ex-Mann Recht auf meinen Arbeitsvertrag?

MiMa1417

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Hallo zusammen, weiß jemand ob mein Ex-Mann (wir sind noch im Trennungsjahr) bzw. sein Anwalt meinen Arbeitsvertrag fordern kann? Würde nicht ein Gehaltsnachweis ausreichen? Kurz erklärt: Ich habe mich im April von meinem Mann getrennt, habe ab Oktober eine Arbeit gefunden. Unsere Kinder gehen ab September in den Kindergarten. Bzw. mein Sohn Kindergarten, Tochter Krippe. Tochter wird im Januar 3 Jahre alt. Mein Mann pocht jetzt darauf das es nicht notwendig ist. Obwohl unserer Tochter bereits in einer Krippe war. Sie ist ein sehr aktives Kind und liebt den Kontakt zu anderen Kindern. Ich möchte gerne in Teilzeit arbeiten um mir etwas mehr Geld zu verdienen. Nun möchte der Anwalt meines Mannes meinen Arbeitsvertrag. Ich will das aber nicht weil ich keinen Grund dafür sehe. Eine Kopie der Gehaltsabrechnung sollte doch ausreichen. Es geht ihn doch nichts an was in meinem Vertrag steht. War jemand schon in so einer Situation? Wisst ihr ob er das fordern darf? Meine Anwältin hat mir gerade eine Mail geschickt mit dem Brief seines Anwaltes, wo dies drin steht. Leider hat sie schon Feierabend und ich kann sie nicht mehr fragen.


mucki26

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Das habe ich noch nie gehört und würde ihn auch nicht rausrücken. Sehe es genauso, geht ihn ichts an. Dennoch versuchen sie es.Wenn dein kind drei jahre ist und i n die kita geht dann ist das gut. Beim familiengericht würde dir der Richter vermutlich das Arbeiten nahelegen So war es bei meiner freundin. Unterhalt fürs kind gab es. Unterhalt für mutti auch. Ab drei jahre, konnte das kind in kiga und mutti wieder arbeiten.... Alles gut für euch Und


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

ich sehe nicht einmal einen grund, eine kopie der gehaltsabrechnung zu übermitteln. gibt ja auch noch keine.... und die logik mit krippe (wieso krippe, wenn sie schon 3 ist?) und arbeitsvertrag verschließt sich mir.


lilly1211

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Wenn sie im Januar 3 wird wäre sie hier auch noch in der Krippe. Mit dem Nachteil der horrenden kosten. Wechsel in den kiga dann nach dem 3. Geburtstag WENN ein Platz frei wird. Meiner konnte zum 1. Mai wechseln weil wir Glück hatten und absehbar war dass kein Vorschulkind mehr zuzieht, für diesen Fall wird nämlich sofort ein Platz nötig und deshalb freigehalten. Krippe ist ja eh besser von der Betreuung her als kiga aber eben sau teuer. Zahlt man dann 400 Euro statt 65 Euro hier. Aber vor dem 3. Geburtstag never möglich.


spiky73

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Bei uns in der Region ist es genau umgekehrt. Früher gab es fast nur Kindergärten und die waren ab 3 Jahren (das ist auch immer noch so), Krippen gab es nur in den Städten. Inzwischen hat man den Bedarf an Krippenbetreuung aber erkannt und schafft in den Kindergärten in den Dörfern auch entsprechende Krippenplätze. Das fing in dem Kindergarten, in den meine beiden gingen, mit 4 (!) Krippenplätzen an. Inzwischen haben sie aufgestockt auf vielleicht 16 oder so, es sollen noch ein paar dazu kommen. Andere Kindergärten haben nachgezogen, und jeder neue Krippenplatz wird mit großem Getöse in den regionalen Medien gefeiert und sich selbst auf die Schultern geklopft. Die KINDERGÄRTEN wurden inzwischen alle in Kitas umbenannt. Übrigens decken die verfügbaren Krippenplätze noch nicht mal ansatzweise die Nachfrage. Meine Schwägerin spuckt da aktuell ein bisschen Gift und Galle, aber das hätte ich ihr auch vorher sagen können. Mich hat bloß niemand gefragt.


MiMa1417

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Nein in die Krippe geht sie ab Montag. Momentan ist sie noch zwei. Und nächstes Jahr im Januar wird sie drei, wechselt dann in den Kindergarten. Arbeiten möchte ich dennoch jetzt schon. Vor allem weil meine Tochter ja bereits in der Krippe war und ich gearbeitet habe. Nur weil wir uns jetzt trennen muss ich doch nicht jetzt plötzlich zu Hause bleiben und warten bis sie drei wird. In der Ehe war er ja auch damit einverstanden dass ich arbeite, auch wenn nur Minijob oder Teilzeit. Plötzlich macht er so ein Drama daraus dass sie weiterhin die Krippe besucht und ich arbeiten gehe.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

ich glaube , dein geforderter vertrag soll als begrüdung dienen ,warum das kind in die betreuung geht. ABER du musst gar nichts begründen ... blöd ist es nur ,wenn er dagegen ist und seine unterschrift nicht unter den kitavertrag setzt daher clever sein und ihn herausfordern : da du ja eh arbeiten gehen wirst ( bist schon gross und kannst das selber entscheiden) kann er ja gern die betreuung übernehmen


MiMa1417

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Er hat seine Unterschrift zum Glück schon gesetzt. Da hatte er auch nicht gefragt warum und wieso. Er hatte dem zugestimmt. Da ich jetzt aber so schnell eine Arbeit gefunden habe bin ich auch das Jobcenter los. Was bedeutet das die Kitakosten nicht mehr übernommen werden. Bzw. kann ich einen Antrag stellen an das Jugendamt und die schauen ob sie was übernehmen werden. Wenn nicht dann muss mein Mann sich an den Kitakosten beteiligen. Und das will er nicht. Deshalb hat er plötzlich Einwände.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Hälftig musste das meiner auch, wurde so eingeklagt


Lillimax

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Es war nicht schlau von Deiner Anwältin, Dir diese Aufforderung ohne eigenen Kommentar weiterzuschicken. Ist sie wirklich engagiert...? Jedenfalls: Nein, natürlich musst Du den Arbeitsvertrag nicht zeigen. Besprich Dich zum weiteren Vorgehen (Krippe) mit der Anwältin. Die meisten Männer sind aber beglückt, wenn ihre Ex arbeiten geht, weil sie dann weniger Kindesunterhalt zahlen müssen. Deshalb ist es Quatsch, wenn Dein Mann hier herumzickt. LG


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von Lillimax

Das Einkommen der Mutter hat nichts mit dem Kindesunterhalt des Vaters zu tun. Kindesunterhalt wird vom Einkommen des KV berechnet


MiMa1417

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Antwort auf Beitrag von Lillimax

Meine Anwältin leitet mir immer alle Briefe vom Anwalt meines Mannes. Das ist schon ok so. Sie würde aber niemals seinem Anwalt ein Schreiben abschicken welches ich nicht frei gegeben habe bzw. was sie nicht vorher mit mir besprochen hat. Den Kindesunterhalt wird mein Ex immer zahlen müssen, egal ob ich arbeite oder nicht. Auch die Höhe ist festgelegt. Es richtet sich nach seinem Einkommen. Wird also nie weniger nur weil ich arbeite. Und solange meine Tochter noch nicht drei ist muss er sogar den Trennungsunterhalt weiter an mich bezahlen obwohl ich arbeite. Aber den Arbeitsvertrag zeigen will ich nicht. Es kann ja sein dass ich mit dem Arbeitgeber bestimmte Regeln getroffen habe die für mich Vorteilhaft sind. Das geht doch meinen Ex alles nichts an.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Wenn du alles weisst, warum fragst du dann???


2auseinemholz

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Und genau das muss Deine Anwältin mit dem anderen Anwalt klären und Dich da beraten möglichst nur das juristisch notwendigste an Infos weiterzugeben. Probieren kann Dein Mann über seinen Anwalt alles, nur muss man eben nicht auf alles eingehen! Du kannst ja auch verlangen, dass der jetzige und alle zukünftigen Arbeitsverträge Deines Mannes erst Deiner Unterschrift bedürfen, bevor sie in Kraft treten. - Kann man ja mal versuchen


MiMa1417

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Wenn ich es wüsste würde ich nicht fragen. Ich möchte nur wissen ob er es einfordern darf oder nicht


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Darf er. Aber du darfst auch nein sagen. Also:Ja, er darf fordern. Und ja, du darfst dieser Forderung nicht nachkommen. Von daher würde ich ihm den Vertrag nicht geben und dies meiner Anwältin auch so mitteilen.


2auseinemholz

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Antwort auf Beitrag von MiMa1417

Hallo! Wieso spricht der Anwalt Deines Mannes mit Dir und nicht mit Deinem Anwalt??? Ich würde derlei Diskussionen gar nicht anfangen wollen. Es spricht Anwalt mit Anwalt oder Frau mit Mann. LG, 2.


MiMa1417

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Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

Nein er spricht nicht mit mir. Er hatte meiner Anwältin ein Schreiben geschickt und sie hat es an mich weitergeleitet. Sie leitet mir alle Briefe seines Anwaltes weiter. Damit ich über alles Bescheid weiß.