Elternforum Trennung vom Partner

Darf man nach einer Scheidung seinen Nachnamen zurücksetzen?

Darf man nach einer Scheidung seinen Nachnamen zurücksetzen?

TheStyler92

Darf man nach einer Scheidung seinen Nachnamen zurücksetzen? Bzw seinen alten Familiennamen wieder annehmen und den des neuen geschiedenen Ex-Partners ablegen? Wenn ja, geht das einfach so? Oder muss neben der Scheidung noch was anderes getan werden? Hat da jemand Erfahrung ?


@ni

Antwort auf Beitrag von TheStyler92

Das Wichtigste in Kürze: Namensänderung nach Scheidung -Nach einer rechtskräftigen Scheidung können Sie problemlos Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. -Für die Namensänderung müssen Sie beim Standesamt einen Antrag stellen. -Diese Unterlagen benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. -Eine Namensänderungen von Kindern, die in der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, ist in der Regel nicht möglich. -Eine Namensänderung beim Kind ist möglich, wenn Sie erneut heiraten und dadurch einen neuen Nachnamen tragen. In diesem Fall kann eine Einbenennung des Kindes erfolgen. D.h. das Kind kann den Nachnamen Ihres neuen Ehepartners erhalten. (Eigene Anmerkung: dies ist nur so einfach möglich, wenn man das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Ansonsten muss der andere Elternteil zustimmen) Quelle:https://www.scheidung.org/namensaenderung/ Hat mich genau 3 Sekunden googlen gekostet


TheStyler92

Antwort auf Beitrag von @ni

Hi, hatte ich mir auch schon mal durchgelesen, allerdings weiß ich nicht genau was dieser " Rechtskraftvermerk " sein soll. Alleine schon deswegen weil ich mich im Ausland scheiden lasse und die Scheidung hier nur anerkennen lasse.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von TheStyler92

Dann solltest du einen Anwalt aufsuchen. Der beantwortet dir alles.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von TheStyler92

Der Rechtskraftvermerk ist ein Vermerk auf dem Scheidungsbeschluss. Er wird erteilt, wenn gegen den Beschluss kein Rechtsmittel eingelegt wurde, sprich: nach Ablauf der Frist (1 Monat). Ausländische Scheidungen können anerkannt werden, soweit erforderlich. Wo lasst ihr Euch scheiden? Bei EU-Mitgliedsstaaten ist eine Anerkennung in aller Regel nicht erforderlich, Aufnahme: Dänemark Nicht-EU-Scheidungen müssen anerkannt werden, dafür gibt es ein Anerkennungsverfahren. Dann kommt es noch darauf an, ob ihr beide deutsche Staatsbürger seit, nach welchem recht die Ehe geschlossen wurde etc. pp. Führt hier sehr weit.


TheStyler92

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Hi. Wir lassen uns in Großbritannien scheiden...daher ist mir auch nicht klar wie das dann gehandhabt wird, ist ja jetzt nicht mehr in der EU. Ob man das dann auch noch extra anerkennen muss oder ob eine simple Übersetzung der Scheidungsurkunde reicht, weiß ich nicht.


TheStyler92

Antwort auf diesen Beitrag

Ok, wenn du mir das Geld gibst.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von TheStyler92

Ich auch nicht.Aber ich tippe mal auf ein Anerkennungsverfahren. Aber das dürfte schnell gehen, also schneller, als wenn ihr Euch jetzt im Kongo scheiden lasst oder so. Um eine Übersetzung kommst Du eh nicht herum.


TheStyler92

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ja das stimmt. Geht halt darum das ich von meinem Kind ( Das ich mit neuem Partner habe ) meinen Familiennamen annehmen lassen möchte, durch Heirat.


nils

Antwort auf Beitrag von TheStyler92

In aller Kürze: ja, kannst du Rechtskraftstempel bekommst du so nach ein paar Tagen, aber auch ohne Stempel nach ca. 14 Tagen rechtswirksam.