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Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?

Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?

Moe76

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Die Freundin(16J) meiner Tochter hat das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen und wollte eine Ausbildung machen. Nun hat das irgendwie kurzfristig mit der Ausbildung nicht geklappt, aber sie kann zur Überbrückung, bis sie nächstes Jahr da starten kann, dort jobben. Geht das so einfach??? Ist das Mädchen nicht bis zum 18. Geburtstag schulpflichtig???


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Moe76

Das hängt vom BL ab. In Bayern bist du grundsätzlich bis zur Volljährigkeit schulpflichtig. Ausnahmen sind Ausbildung und wenn du die 10 Jahrgangsstufe auf Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium bestanden hast. Wenn das Mädchen also das Klassenziel der 10 Klasse erreicht hat, hat sie in Bayern die Mittlere Reife und wäre damit nicht mehr schulpflichtig. LG Inge


Moe76

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Wir wohnen in NRW


Trini

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Antwort auf Beitrag von Moe76

Ich Schleswig-Holstein bestünde Berufsschulpflicht. Sie müsste also in die Klasse für Ausbildungsvorbereitung gehen. https://www.rbz1.de/berufsvorbereitung.html Einzig ein FSJ/BFD befreit von der (Berufs-)Schulpflicht. Trini


2auseinemholz

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Antwort auf Beitrag von Moe76

Hallo! Soweit ich weiß ist man regelschulpflichtig bis ein regulärer Schulabschluss vorliegt, oder 18 Jahre ist oder 10 Schuljahre die Schule besucht hat. Hat man diesen Abschluss und ist noch nicht 18 ist man i.d.R. berufsschulpflichtig. Für so Überbrückungsphasen, wie sie bei deiner Tochter anstehen, meine ich, würde der Besuch einer berufsvorbereitenden Einrichtung die Berufschulpflicht auch erfüllen. Frag beim Jobcenter nach und frag auch bei den beruflichen Schulen nach. LG, 2.


Moe76

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Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

Es betrifft nicht uns, sondern die Freundin meiner Tochter


AKAM

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Antwort auf Beitrag von Moe76

Hallo, https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf In § 37 steht etwas dazu. LG Anja