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Unlogisches Jugendschutzgesetz

Unlogisches Jugendschutzgesetz

lilly1211

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Meine Tochter ist 13 und ich befasse mich gerade was sie darf. Etwas seltsam erscheint mir dass sie nur bis 20 Uhr ins Kino darf, da muss der Film bereits beendet sein, und wenn er FSK 0 wäre auch. Danach darf sie aber bis 23 Uhr in eine Gaststätte, in diesem Fall Pizzeria, um ein Essen oder Getränk einzunehmen. Finde nur ich das seltsam? Sie sind nun im Kino, gehen dann zur Pizzeria, wo ich sie auf Abruf abhole.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ja, im Kino ist das auch so. Ich erinnere mich noch, wie mein damals 13jähriger mich verzweifelt vom kino aus anrief und meinte, ich müsste mit seinen Freunden und ihm in die Vorstellung gehen, sonst dürften sie nicht rein, weil sie um 20.30 Uhr geendet hätte. Ich meine mit 13 darf man maximal auch nur bis 20 Uhr alleine in Gaststätten. Bis 22 Uhr dann mit 14 und 15 und ab 16 bis 24 Uhr...


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Anhand welcher Quelle meinst du das? https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deutschland) Ich finde überall Gaststätte sei bis 23 Uhr erlaubt wenn sie ein Getränk oder Essen einnehmen.


AKAM

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Hallo, "Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden." Demnach tatsächlich bis 23 Uhr, wenn sie was essen oder trinken. Kinoende vor 20 Uhr ist dann in der Tat vergleichsweise streng geregelt. Da würde ich gerne auch mal die Hintergründe wissen, warum das so geregelt wurde. LG Anja


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von AKAM

Das waren genau meine Gedanken! Wenn ein FSK 0/6/12 Film um 20.30 endet empfinde ich das weniger 'schlimm' als wenn sie bis kurz vor 23 Uhr in einer Gaststätte sind. Es kam mir inkonsequent vor. Das bedeutet nämlich dass man nach 17.45 Uhr gar nicht mehr ins Kino rein darf. Alles andere endet zu spät.


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Huhu, letztlich ist das Gesetz mir bei meinen Kindern weitgehend egal gewesen, denn schlussendlich muss man als Eltern selbst entscheiden, was man erlauben will und was nicht. Der Elternwille steht bei einer 13jährigen übrigens über dem Gesetz. Wenn die Eltern z. B. nicht wollen, dass das Kind abends noch bis 23 Uhr in eine Gaststätte geht, dann darf es das nicht. Wir haben mit unseren Kindern in diesem Alter immer im Einzelfall besprochen, was okay war und was nicht. Das finde ich besser, als nach dem Gesetz zu gehen. LG


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Hexhex

Ja sicher kann ich mehr verbieten als das Gesetz, aber umgekehrt geht es nicht, ich kann nicht erlauben bis 20.15 Uhr ins Kino zu gehen. Das ist doch aber nicht Inhalt der Diskussion, mir ging es darum woher diese Abweichung kommt und warum einzig das Kino so streng behandelt wird.


Tai

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das habe ich auch nie verstanden, und es war extrem ärgerlich, dass die jungen Teenies nicht in einen Film gehen konnten, der erst kurz nach 20 Uhr aufhörte.


Schru

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Besuch strenger reglementiert als der Kinobesuch. Das Kino darf das U14 Kind ohne Eltern zu seiner persönlichen Freude stundenlang und mehrere Filme hintereinander genießen, sofern die FSK-und Zeitbeschränkung einhält. Ein Gaststätten-Besuch ohne Erziehungsberechtigte ist zunächst einmal grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme dieser Vorschrift ist nur der Zweck der Nahrungs-, bzw. Flüssigkeitsaufnahme (Kein Kind in Dtl soll ja vor der Gaststätte verhungern oder verdursten müssen) Für solch einen Aufenthalt gelten dann aber strenge Auflagen : I. d. R. max 30 min, wenn das Kind nur etwas trinken will und max 60 min, wenn es etwas essen will. Betreten also die Freundinnen A und B nach dem neusten Fackju-Film, der um 19:59 endet, noch in die nahe gelegene Pizzeria um 20:00Uhr, um eine Pizza zu essen, müssen sie spätestens um 21:00wieder draußen sein. Noch blöder wird es, wenn A keinen Hunger hat und nur eine Cola trinken will. Sie müsste dann ab 20:30Uhr vor der Pizzaria auf ihre Freundin warten, bis die ihre Pizza gegessen hat. Auf keinen Fall dürfen die Mädels bis 23:00 Uhr in der Gaststätte sitzen, plaudern und evt warten, bis sie abgeholt werden Diese Ausnahme gilt aber auch nur zwischen 5:00h und 23:00 Uhr, in der Zeit von 23:01 bis, 4:59h müssen die Kids dann doch hungern und dürsten. Es gibt noch ein paar Ausnahmeregeln für den Gaststättenbesuch (Reisen, Jugendveranstaltungen), die kann man genauer in folgender Broschüre ch lesen. https://www.bmfsfj.de/blob/jump/94070/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf Dort sind auch die Aufenhaltszeiten in der Gaststätte aufgelistet LG Schru


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Deshalb musste ich Fuck zu Göhte 3 sehen (zweitschlechtester Film ever....). Der endete nach 20 Uhr. Aber sie darf ja nicht bis 23 Uhr ohne Aufsicht in die Pizzaria, oder doch?


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Wohl! Zum Essen und Trinken. Eine Stunde.


Schru

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

aber eben nur in dem, Zeitraum, in dem sie dort tatsächlich isst. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in der Regel dafür eine Stunde reicht. Wenn sie also um 22:00Uhr in die Pizzeria geht und was isst, dürfte sie bis 23:00Uhr bleiben. LG


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das ist dann wirklich nicht sehr logisch. Und auf der Straße dürfen sich die Kids quasi unbegrenzt aufhalten, macht ja eigentlich auch keinen Sinn.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Schru

Welches Kind mit 13 muss um 22 h noch in einer Gaststätte essen gehen da kanns heim wo es sicher auch Essen gibt oder ist mit den Eltern unterwegs. Aber Kino bis 20:15 ist verboten ? Entweder es wäre konsequent und in meinen Augen auch normal zu sagen ab 20 h Kinder nach Hause mit 13 oder alles erlauben - von eier Gaststätte geht nach meinem Bauch mehr Gefahr aus als von einem Kinobesuch Wie ist denn der Hintergrund der Regelung, hatte man früher Angst Kinder würden verhungern aber Vergnügen wäre unnötig ? dagmar


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Natürlich ist Kino unnötiger als Essen, findest du nicht?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

dass man um 22:30 noch als Kind essen gehen muss ? Da sind Kinder eigentlich im Bett und schlafen fast schon - das ist für mich auch unnötig.


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Okay, dann hier ein Beispiel aus der Realität: Meine Teenies sind schon immer recht selbstständig mit Bus und Bahn unterwegs und besuchen damit auch weiter entfernt wohnende Freunde. Dabei kommt es durchaus vor, dass sie bei so einer Bahnfahrt am Wochende z.B. um 20 h oder 21 h umsteigen (vom Endbahnhof holen wir sie dann ab). Und ja, dabei gab es auch schon mal Anschluss-Probleme, so dass sie dann ne Stunde auf einem Bahnhof festhängen. Ich finde es sehr sinnvoll, dass sie in der Zeit irgendwo Essen und Trinken dürfen. Auf einen Kinobesuch können sie dabei allerdings recht problemlos verzichten. LG sun


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn man Hunger hat und zu Hause irgendwie nicht geht Jedenfalls eher als ins Kino, oder? Ich weiss auch nicht, in was für Spelunken du so gehst, aber in den Restaurants, die ich so kenne, werden Kinder weder gefressen noch entführt. Auch nicht um 22 Uhr.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Zuuuu lustig deine Antwort Meine Tochter wurde auch nicht gefressen! Ob sie da mehr als 60 Minuten war weiß ich nicht, nach dem Alter gefragt wurden sie auch nicht. Alles war ganz easy. War ne etwas bessere Pizzeria, also ein Italiener.