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Teenie möchte sich etwas dazu verdienen

Teenie möchte sich etwas dazu verdienen

jun_2000

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Hallo, ich habe folgende Frage, welche ich auch schon im Expertenforum gestellt habe, vlt. kennt sich aber hier auch jemand aus :) Aus folgendem werde ich nicht so richtig schlau, mein Kind, 15 Jahre alt, Klasse 10 möchte sich gerne etwas dazu verdienen. In welchem Umfang ist das wie möglich und was müssen wir hier beachten und wie sieht das auf/ mit der Steuerkarte aus? Wieviel Std. darf diese Beschäftigung in der Woche betragen? Wo müsste ich dieses Einkommen überall angeben ? Nach den Sommerferien wird sie in die 11te Klasse wechseln um das Abitur zu machen. Dann wird sie 16 Jahre alt. In welchem Umfang kann sie dann ggf. einer Beschäftigung nachgehen? Mir wurde gesagt ich müsste das mit dem Jugendamt, mit dem wir 15 Jahre nichts zu tun hatten, abklären ob sie das darf?!?? Ist das korrekt ? Danke vorab, Viele Grüße June


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von jun_2000

Ich habe noch nie gehört, dass das vom Jugendamt genehmigt werden muss. Wenn doch wird mir klar, warum die keine Zeit für die wichtigen Dinge haben. Hier ist ein Link, den ich ganz gut finde https://www-gelegenheitsjobs-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/faqs-schuelerjob/amp/?amp_js_v=a6&_gsa=1&usqp=mq331AQKKAFQArABIIACAw%3D%3D#2


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von jun_2000

Meiner ist 17, arbeitet 10 Stunden die Woche, bekommt dafür knapp 450 Euro. Nein, beim Jugendamt mussten wir nicht vorstellig werden, die 450 Euro sind Steuerfrei. Kind musste jedoch zum Amt(Stadt) und zur ärztlichen Untersuchung. Das waren die Bedingungen seines Arbeitgebers. Bekommt ihr staatliche Leistungen? Wohngeld, Kinderzuschlag, Alg2? Das sind glaube ich die Stellen bei denen ihr das angeben müsstet. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass mein Sohn lange gesucht hat. Erst war er zu jung(auch 15), viele nehmen erst Schüler/Studenten ab 18. Hier zumindest. Er arbeitet jetzt bei Burgerking, dort nehmen sie Schüler ab 16.


jun_2000

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Danke für deine Antwort. Nein wir bekommen kein staatlichen Leistungen und eine Möglichkeit für eine Beschäftigung steht schon. Mir ging es letztlich nur noch darum zu erfahren was erlaubt ist und was nicht, da sie ja noch zur Schule geht. Grüße


Streuselchen

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Antwort auf Beitrag von jun_2000

Hallo, Gerade wenn es um Steueraspekte geht und du die Steuerkarte ansprichst .. Ich würde einfach Mal beim Finanzamt nachfragen. LG Streuselchen


Caot

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Antwort auf Beitrag von jun_2000

Nichts, was nicht Ausbeutung bedeutet. Zeitungen geht, das ist aber Ausbeutung. Mein Großer hat einen Saisonjob (05-09) bei der Stadt. Seit er 15 ist. Er ist Rettungsschwimmer und ist dort jährlich „fest“ angestellt. Jetzt mit 17, hat er seinen Schiedsrichter gemacht - ein zweites Standbein ohne Ausbeutung Geld dazu zu verdienen. Steuern hat er noch nie gezahlt, da Schüler. Das muss die Schule bestätigen, dann geht das in der Steuerklasse 1. Eine Stundenoberzahl kenne ich nicht, nur einen Zeitrahmen, z.B. bis 22 Uhr u18. Wobei mein Großer liebend gern am Abend arbeitet, da es da Zuschläge gibt, genau wie am WE. Ab 16 würde hier auch Supermarkt gehen. Die Stundenlöhne sind in Ordnung. Das wird meine Madame im Sommer angehen.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Caot

Meine Große hat ab 14 Jahren Baby gesittet. Der Verdienst ist / kann damit hier sehr gut, auf jeden Fall deutlich höher als im Supermarkt etc. sein. Hier "Baby" ist inzwischen 3 und war dazu auch immer recht pflegeleicht. Jetzt geht sie im WE halt sehr oft mit ihm auf dem Spielplatz und am ABend schläft er dann meistens schon. Und das Beste, das Kind wohnt bei uns im Haus. Also kann Hilde auf Socken zur Arbeit. Babysitter werden hier immer gesucht. LG


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von jun_2000

Ich kann jetzt nur von dem erzählen, was wir erlebt haben. Mein Sohn hat ab dem 7. Lebensjahr nebenher Geld als Kinderkomparse auf Theaterbühnen oder im Film/TV verdient. Man ist hier ans Jugendschutzgesetz gebunden, im Grunde ist das ja nichts anderes als "Kinderarbeit" Das heißt - ein Kind darf nur x-Stunden am Tag mit soundsoviel Pause dazwischen drehen. In jungen Jahren musste ich als Begleitperson vor Ort warten, bis der Dreh fertig war. Um "Kinderarbeit" durchführen zu können, kommt das Jugendamt auf den Plan. Es gibt bei Komparsenarbeit (und sicher auch bei anderer) einen Bogen, der von drei Stellen unterschrieben werden muss: 1. die Schule (bei uns fielen Dreharbeiten in die Schulzeit) 2. der Kinderarzt 3. das Jugendamt und zwar in der Reihenfolge. Die wollen das Kind auch vor Drehbeginn sehen und reden mit ihm ("ist das auch ok für dich? Zwingt dich die Mama, das zu tun...") Erst mit dem von den drei Stellen unterzeichneten Bogen durfte mein Sohn "arbeiten" Die Einholung der Erlaubnis entfällt bzw. minimiert sich, je älter das Kind wird. So wollte man z.B. nach Abschluss der 10-Klassen-Schulausbildung diesen Bogen nicht mehr sehen. Jetzt ist mein Sohn 18, jetzt isses eh egal. Er hat nach jedem Dreh eine Gehaltsbescheinigung bekommen; ebenfalls mussten wir vor jedem Dreh seine Lohnsteuernummer angeben und wo er versichert ist. Am Ende des Jahres habe ich für meinen Sohn eine Steuererklärung gemacht und die Gelder als Verdienst angegeben. Er bekam dann meistens sogar mehr zurück als ich :) Das heißt, fürs Kind habe ich eine EXTRA-Steuererklärung gemacht, die Daten kamen nicht auf den Kind-Bogen rauf. Gehaltstechnisch gab es nach oben keine Grenze; wir hatten einen Sommer (da war er 13 oder so), da hat er 700 Euro verdient. Schwierig wird es, wenn die Familie H4 bezieht - denn dann gilt ja das Einkommen als zusätzliches Einkommen (war bei uns nicht der Fall) Im Übrigen - zu Zeiten von Corona natürlich etwas unstet, aber zum Taschengeldaufbessern war und ist die Komparserie ne geile Sache. Wenn man in Städten wie Köln oder Berlin wohnt (oder in der Nähe) und in den Ferien nix zu tun hat - noch besser. Da wird viel gesucht. Mein Sohn ist auf einem Portal angemeldet, das kein Geld kostet. Auch das Shooting für die dortigen Bilder hat kein Geld gekostet... alles Andere ist Geldmacherei und sind Verträge, aus denen man am Ende nur bescheuert rauskommt.