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"taschengeld" ab 18

"taschengeld" ab 18

Jess!

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ist es wahr das es einem 18 jährigem kind, das noch zu hause wohnt, zusteht? ich konnte im netz nicht fündig werden und frage deswegen hier nach. gruß


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von Jess!

so genau weis ich das auch nicht - da aber generell das Taschengeld eine freiwillige Leistung der Eltern ist aber nicht verpflichtend denke ich dass es ab 18 durchaus darauf ankommt zum einen wie das Verhalten untereinander ist und ob es einem 18-jährigen zumutbar ist einen Nebenjob zu machen damit Geld hereinkommt - denn auf der anderen Seite kann es auch sein dass 18-jährige die noch zu Hause wohnen sich mit eigenem Geld am Haushalt beteiligen. Da was einzufordern was nicht Pflicht ist kann ganz schnell nach hinten losgehen. Gruß Birgit


Pamo

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Ich glaube, da gibt es nur Empfehlungen und keinen Rechtsanspruch. Frag doch mal Frau Bader! Ich habe ab 16 einen Schülerjob gehabt und ca. 400 DM monatlich verdient.


Strudelteigteilchen

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Ab 18 sind beide Eltern dem Kind unterhaltspflichtig. Der Unterhalt kann in bar oder als Sachleistung (Wohnen, Heizen o.ä.) gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils. Meines Wissens orientiert sich die Höhe so ungefähr an der Düsseldorfer Tabelle, aber da bin ich mir gerade nicht sicher. Insofern müßte man den geschuldeten Unterhalt berechnen (lassen), die Sachleistungen davon abziehen - und hat damit das Bargeld, was dem Kind zusteht. Eigenes Einkommen wird natürlich berücksichtigt und mindert entsprechend den geschuldeten Unterhalt. Das Kindergeld steht dem Kind zu.


Piamit2

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Wir haben uns zusammengesetzt und geguck für was er Geld benötigt. Das haben wir zusammen gerechnet. Darin sind jetzt so Sachen wie - Benzingeld - Klamottengeld - Essensgeld für die Mittagspause in der Schule - usw... Liebe Grüße, Pia


Jess!

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Antwort auf Beitrag von Jess!

danke für eure antworten! ich war grad nur etwas platt als ich es erfahren habe, das es wohl pflicht sei. eltern gehen beide voll arbeiten, der sohn (bald 19) hat die schule geschmissen, lehre erst gar nicht angefangen, 1 euro job geschmissen und liegt den ganzen tag nur faul im bett und tut nichts. sie geben ihm 50 euro pro monat und sagten, das ihm ja eigentlich 150 zustehen ich würde keinen cent geben, aber das sagt sich so leicht wenn man noch keine kinder in dem alter hat.


Suki

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wenn er kost und logis frei hat, dürfte die unterhaltspflicht abgegolten sein. er hat ein warmes dach übern kopf und einen vollen kühlschrank. wie lange die eltern da herhalten müssen, weiß ich allerdings nicht. im bekanntenkreis erlebe ich ähnliches. lehre geschmissen, diverse jobs abgebrochen. 31jahre alt, frisst den eltern regelrecht die haare vom kopf. zumind. finanzieren sie ihm nicht mehr handy und auto. bargeld bekommt er schon lange nicht mehr. suki


Claudia36

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indem Fall würde der Sohn nicht mal Unterhalt bekommen, denn den gibt es nur wenn sie einer schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgehen. Für Faulheit gibt es nix. Und er kann froh sein das er nicht zu Hause vor einem verschlossénen Kühlschrank steht.


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von Claudia36

und würde ebenfalls lediglich ein Taschengeld bezahlen. Essen und Bett hat er ja! Er könnte ja auf die Art und Weise den Eltern bis er 27 ist auf der Tasche liegen.... Andere 18-jährige sind dann in der Lehre und verdienen schon etwas, könnte er auch, wenn er nicht so faul wäre. Meine Kinder werden dann "voraussichtlich" noch zur Schule gehen- wohnen sie noch daheim und werden lediglich ein Taschengeld kriegen. Die Finanzierung eines Autos wird sowieso NICHT drin sein. Finde übrigens sehr interessant, das sich manche Leute in Schulden stürzen um ihren Kindern ein Auto zu finanzieren - das kostet ja nun noch mal Versicherung, Steuern und Sprit.....