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Aufhebungsvertrag / Kindergeld

Aufhebungsvertrag / Kindergeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, unser Sohn hat ständig die Berufsschule geschwänzt und musste jetzt den Aufhebungsvertrag unterschreiben sonst hätte der Chef ihm durch einen Anwalt gekündigt .Er hat ihm den Vorschlag gemacht , den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben( ohne Anwalt) und dafür ihm die Gesellenprüfung zu bezahlen. Hat er noch Ansruch auf Kindergeld , da er die Berufsschule bis zur Prüfung ( 3 Monate) noch besuchen wird?


arlett1978

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hätte er selbst einen Anwalt fragen müssen. Lehrlingen darf nach der Probezeit nicht gekündigt werden ob mit oder ohne Anwalt. Das nennt man einschüchtern. Solange dein Sohn nicht die berühmten silbernen Löffel klaut, darf ihm nicht gekündigt werden. Die Sperre eim Amt ist ihm sicher.


sylea

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verstehe ich nicht, der chef möchte eine aufhebungsvertrag aber dann die gesellenprüfung bezahlen?? was will er denn in dem vertrag "aufheben" lassen?? entweder dein sohn bleibt dort und macht die gesellenprüfung oder er wird gekündigt und kann sich die prüfung eh an die backe schmieren. oder ist das heute anders?? brauch er dann keine praxis mehr sondern nur noch berufsschule? ohne ausbildungsplatz ist doch auch die berufsschule hinfällig, es sei denn er findet sofort einen anderen ausbilder. so bald er ohne ausbildungsplatz ist, wird das kindergeld in der regel eingestellt. lg