Mitglied inaktiv
Ich habe für meine Tochter (6 Jahre) zum 01.10.2009 eine Zahnzusatzversicherung bei der CSS abgeschlossen. Die Wartezeit beträgt 8 Monate und ist am 31.05.2010 vorbei. Nun ist es momentan so, dass der 2. untere bleibende Schneidezahn durchgebrochen ist und etwas weiter hinten steht, da die eigentliche Zahnreihe zu eng ist. Der 1. neue Schneidezahn steht richtig in der Zahnreihe. Wenn ich jetzt (innerhalb der Wartezeit) mit ihr zum Kieferorthopäden gehen würde und der feststellen würde, dass der Unterkiefer nur mittels Zahnspange breiter zu bekommen ist - könnte man da mit dem Behandlungsbeginn warten bis die Wartezeit vorbei ist, damit die CSS zahlt (FALLS die Krankenkasse nicht zahlt)?? Oder ginge das nicht? Ich habe die Versicherung auch hauptsächlich wegen der kieferorthopädischen Leistungen abgeschlossen. Sind eventuell Zahnarzt-/Kieferorthopädie-Helferinnen hier, denen ich mal ein Foto mailen könnte, um es zu beurteilen? Ich mag nichts beim Kieferorthopäden dokumentiert haben, was sich dann als nachteilig erweisen könnte.
hast du schon mal den zahndoc selber gefragt ?die wissen darüber auch bescheid
Hallo, Kieferothopäde nützt eh noch nichts, die machen meist erst was, wenn das bleibende Gebiss fast komplett ist bw. wenn die Eckzähne durchkommen, denn die führen und schieben die anderen Zähne meist dahin, wo sie hinsollen. Und der Kiefer ächst ja auch noch. Wenn der erste bleibende Milchzahn hinter der eigentlichen Zahnreihe steht, macht das gar nichts, das ist häufig so. Der Zahn schiebt sich mit der Zeit in die Reihe rein... sollte er zumindest. LG
Nein, nicht konkret zu diesem Problem.
Ich habe ja noch eine andere Tochter, die schon eine Zahnspange wegen Frontzahnstufe hat. Die Zahnärztin (die wir auch privat kennen) schlug vor, dass die behandelnde Kieferorthopädin (KFO) von Tochter 2 mal unverbindlich und ohne Dokumentation in den Mund von Tochter 1 schaut und eine Prognose abgibt.
Die KFO wollte es aber nicht ohne Dokumentation machen (ärztliche Pflicht alles zu dokumentieren, damit es auch behandelt wird ...). Sie wollte mir sogar noch einreden, ich könne eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn feststeht, dass Tochter 1 eine Zahnspange bräuchte. Und das ist nun mal gelogen, da man bei Versicherungsabschluss angeben muss, ob eine Behandlung angeraten wurde.
Aufgrund dieses Vorkommnisses bin ich da nun sehr vorsichtig und würde wahrscheinlich mit Tochter 1 sogar zu einer anderen KFO gehen, obwohl das doppelte Wege bedeuten würde. Aber da ist das Vertrauen einfach weg. Bei Tochter 2 geht alles seinen Weg, da sie eine Indikation hat, die die Krankenkasse zahlt (nach 80:20-Modell, wo ich die 20% nach Behandlungsende zurückerhalte).
Mein digitaler Kalender hat mir ausgespuckt, dass die Kinder am 26.02. wieder einen Zahnarzttermin haben. Wenn ich die Zahnärztin vorher noch mal treffe, frage ich sie vorher, ansonsten zum Termin. Und damit sind wir wieder ein Stück näher am Ende der Wartezeit ...
das geld gibts doch eh zurück...versteh ich nicht so ganz
Hallo! Die Versicherung ist ja abgeschlossen, also kannst Du nun auch mit ihr zum Kieferothopäden und eine evtl. Behandlung durchsprechen. Nur bei Versicherungsabschluß dürfte noch nichts über eine Behandlung besprochen worden sein. Während der 8-monatigen Wartezeit, ist es wie gesagt in Ordnung. LG bibi
Die wartezeit gilt nur bei Zahnersatz, nicht bei anderen behandlungen Hast du auch über Weizmann abgeschlossen? Ich bin auch darüber versichert und möchte meine Tochter nun versichern Lg Tina
Ich bilde mir ein, dass die Wartezeit auch für KFO-Behandlungen gilt ... Aber ich werde mich nochmal belesen. Ich habe nicht über WAizmann abgeschlossen, sondern über unsere Krankenkasse (BIG direkt). Die haben einen Vertrag mit der CSS. Solange ich Mitglied bei der BIG bin, bekomme ich bzw. meine Tochter auf die Beiträge 5 % Rabatt.
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