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Wo steht auf der Lohnabrechnung, dass man Kinder hat bzgl. Pflegeversicherung?

Wo steht auf der Lohnabrechnung, dass man Kinder hat bzgl. Pflegeversicherung?

magicmela

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Hallo, wenn man Kinder hat zahlt man doch weniger Beiträge an Pflegeversicherung. Ich habe dem Steuerberater meines Arbeitgebers mitgeteilt, dass ich Kinder habe. Jetzt würde ich gerne kontrollieren, ob meine Angabe berücksichtigt wurden, kann auf der Lohnabrechnung aber keinen Hinweis auf Kinder finden. Kennt sich jemand aus? Vielen Dank.


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von magicmela

Wenn Du Steuerklasse 1, 2, 3 oder 4 hast, stehen da Kinderfreibeträge. Falls das nicht der Fall ist und überhaupt, kannst Du die Abzüge mit einem Nettolohnrechner überprüfen.


magicmela

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Bist du dir sicher? Ich dachte für die Berechnung der Pflegeversicherung zählt das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen? Die Steuerklasse wird doch hierbei gar nicht berücksichtigt?


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von magicmela

Du bist hier im Forum Rund ums BABY. Deshalb ging ich davon aus, dass Deine Kinder U18 sind und bei den genannten Steuerklassen die Kinderfreibeträge in Deinem ELStAM-Satz hinterlegt sind bzw. diese auch auf deinem Lohnschein stehen. Bei Steuerklasse 5 hat man keine Kinderfreibeträge. Aber ja, den PV-Beitrag kannst Du über Dreisatz anhand des Bruttoeinkommens ausrechnen. Einfach den Betrag für ohne Kind(er) und für mit Kind(er) ausrechnen und dann schauen, was abgezogen wurde. Die Prozentsätze dafür sind bei google zu finden, habe sie nicht im Kopf. Einfacher geht es mit einem Nettolohnrechner.


luvi

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Antwort auf Beitrag von magicmela

Hallo, soweit ich weiß zahlen Leute ohne Kinder mehr. Das hat auch nichts mit den Kinderfreibeträgen zu tun so weit ich weiß. Das ist ne bestimmte Prozenzahl vom Einkommen. Aber wo das auf der Abrechnung steht? Vielleicht kannst du es ja selbst ausrechnen mit den Prozentwerten. Luvi


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von magicmela

Bei mir steht es explizit in Worten drauf: Kinderfreibetrag Nein (den hat mein Mann) PV-Kinderlosenzuschlag Nein Silvia


magicmela

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Hallo, nachdem ich das Thema angefangen habe, wollte ich die Antwort, die ich vom Steuerberater bekommen habe, posten. Vll. Interessiert es den einen oder anderen: Diejenigen, die keine Kinder haben und über 23 Jahre alt sind, haben ein „Z“ für Zuschlag beim PV-Beitrag stehen oder es steht „PV-Kinderlosenzuschlag Ja“ je nach Version des Lohnabrechnungsprogramms. Ich zahle den Zuschlag nicht, also steht das „Z“ dort nicht. Ich habe übrigens Steuerklasse 5. VG