Mitglied inaktiv
Ich habe vorhin mein sohn und den von meiner freundin abgeholt... ihr sohn hat ein eisplocken auf unser auto geworfen bzw gegen den kotflügel.. ich war stinksauer unser auto ist erst ca 1/2 jahr alt... ich ahbe geschimpft mit ihm und konnte auf der schnelle keine schramme feststellen... habe beim abliefern des kindes meiner freundin gesagt das ich schimpfen musste weil er eis gegen unser auto geworfen hat... sie hat es gelassen genommen... mein mann soll nachher nochmal genau schauen, ich kann sowas nciht so gut erkennen.. falls wirklich ne delle sein sollte, denn es fühlte sich komisch an an der stelle.. wie verhalte ich mich dann? Oh mannn ist das alles blöd... der junge ist sooo grob und respectlos..argh
Wenn da was sein sollte, dann muss die Haftpflichtversicherung deiner Freundin den Schaden bezahlen... Normal muss sie eine haben, bei Kindern ist sie ein absolutes MUSS... LG
Hallo Die Haftpflicht müßte eingreifen . Aber du hattest die Aufsichtspflicht. Hättes du auch den Autohalter benachrrichtigt wenn es ein anderes Auto gewessen wärst. LG
... aber man kann die Kinder nicht an die Leine legen... Für solche Fälle ist ja die Haftpflicht da...
natürlich ahbe ich die aufsichtspflicht, aber wenn der einfach zum boden greift und das eisteil da gegen unseren kotflügel wirft.. wie sollte ich da reagieren, das waren vielleicht 4 sec... keine ahnung.. und ja.. ich würde den anderen autobesitzer benachrichtigen, denn der junge hat schonmal ein stock gegen ein anderes auto gestubst und ich habe denne bescheid gegeben und gesagt wenn was ist sollen sie bescheid geben... das war auch am kiga...
Soweit ich weiß, greift die Haftpflicht doch nicht bei Kindern unter sieben jahren, oder verwechsle ich da jetzt was ? Gruß wickiefan
klar greift die, wir sind bei der debeka und da ist es automatisch mit drin, bei allen anderen versicherungen kann mans zusätzlich versichern lassen. aber NUR wenn man die aufsichtspflicht verletzt hat ! lg
so ist es. Die Haftpflicht haftet bei Kindern unter 7 nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist haften die Eltern nicht und somit auch die Versicherung nicht. Da die Aufichtspflicht nicht verletzt wurde, denn die hast du ja übernommen wird die Versicherung nicht zahlen. In manchen Fällen wid soetwas aus Kulanz übernommen, das kommt aber auf die Versicherung an.
debeka prüft übrigens nicht, ob die aufsichtspflicht verletzt wurde . damit werben sie ja sogar . hatten aber noch keinen fall. lg
nicht die haftpflicht muss nicht zahlen man muss nicht zahlen hatten wir auch schon dagmar
Das kommt ganz auf den Vertrag drauf an! Mein Mann arbeitet bei dem Saftladen ;) als Orga-Leiter und in unserer Haftpflicht sind auch Kinder unter 7 Jahren mit drin. Er hat den Vertrag aber irgendwann auch dahingehend umgestellt, meine ich mich dunkel zu erinnern. Da wurde das mit der Prüfung der Aufsichtspflicht rausgenommen.
bzw. war. Betraf aber nicht nur die Haftpflicht.
heuteb in ich wieder geladen Sachen grundlos ablehnen und dann wenn man anruft " ach das ist ein versehen" dazu sagen dass ich das Wochenlang auslegen muss ist denen wurst Pflegegeld steht einem im Voraus zu da gibts urteile die Debeka meint ja, das gilt nur für andere. Soll ich deswegen klagen ? dagmar
Mhh, genau die KV, Versehen hatten wir auch. Unter anderem erklärte man mir einmal, dass ich die eingereichten Rechnungen für das Kind nicht geltend machen könne, da dieses doch verstorben sei....
Die Haftpflich greift nur wenn man die Aufsichtpflicht verletzt hat.
Kinder unter 7 Jahrensind nicht Strfmündig und die Eltern müssten aus eigener Tasche zahlen.
Ich weiß aber nicht wie es ist, da es ja dein/euer Auto ist.
Vielleicht war ja die Kindesmutter dabei
:-)
Kinder unter 7 Jahrensind nicht Strfmündig und die Eltern müssten aus eigener Tasche zahlen ~~~ die müssen garnichts zahlen unter 7 ist das Risiko wir hatten das mal komplette Seite zerkratzt und die haben nichts bezahlt mussten leider auch nicht... ich würde das von mir aus tun vor allem wenn ich die Leute kenne dagmar
??
Dann wird das wohl die Vollkasko übernehmen müssen. Der Junge ist nicht deliktfähig und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Sollten die eine Privathaftpflichversicherung haben, die auch Schäden von unter 6 Jährigen übernimmt, musst du deine Aufsichtspflicht verletzt haben, d. h. den Vorfall nicht beobachtet haben, unachtsam gewesen sein.
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