Mitglied inaktiv
Hallo, da ich seid der 7. ssw BV bekommen hab wollt ich mal wissen wie das beim Elterngeld verrechnet wird. Ganz normal die 12 Monate vor Geburt ink. der ss, oder dann die 12 Monate VOR der SS? Lg
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Es werden ganz normal die 12 Monate vor der Geburt genommen, da du beim Beschäftigungsverbot ganz normal dein normales Gehalt bekommst. Ander sieht es aus, wenn du länger als 6 Wochen krank geschrieben wärst. Gruß Sylvia
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Eigentlich ganz normal die 12 vollen Monate vor dem MuSchu - du hast auber auf dem Formular die Möglichkeit anzugeben, dass wegen einem BV oder wg. längerfristiger Krankschreibung diese Monate nicht mitgerechnet werden sollen - in dem Fall werden dann Monate herangezogen, die weiter zurück liegen. Also: Wahlrecht. Gruß, Speedy
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