Mitglied inaktiv
Hi, habt Ihr Ideen? Meine Kids sind 4 Monte und 6 Jahre alt. Danke LG Doris
Ich habe heute aus den USA Sponge Bob Pflaster bekommen ;o) Vllt. Kleidung oder so? Das würde ich mir jedenfalls mitbringen lassen. LG Nadine
hallo ! aber nur wenn dein kleiner ( oder vielleicht du selbst ) intresse daran hast. dort kosten die dinger momentan so 80-90 euro, hier indeutschland 140- 150. ich selbst hab mir vor ein paar monaten einen mitbringen lassen . viele grüße iris
ja, aber man muss auf jeden Fall aufpassen mit dem Zoll, sonst wird das zum Schluss noch ne ganz teure Angelegenheit
Hallo denk bitte an die Zollbestimmungen - die werden zur Zeit wegen den schachen Dollar sehr streng gesehen und auch kontrolliert. Habe hier mal etwas reinkopiert Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern Für Einfuhren aus einem Nicht-EU-Land gelten grundsätzlich folgende Einfuhrbeschränkungen: Es besteht ein Freibetrag von 175 € für die zollfreie Einfuhr von Konsumgütern, vorausgesetzt, dass die Einfuhr nicht aus kommerziellen Gründen erfolgt. Dieser Freibetrag ist auf 90 € herabgesetzt, falls die Reisenden jünger als 15 Jahre sind. Außerdem gibt es für gewissen Warentypen (alkoholische Produkte, Tabakwaren, usw.) noch andere Beschränkungen wie nachfolgend aufgelistet: Artikel Zul. Menge Mind. Alter Zigaretten 200 St. 17 Zigarillos (max. 3 Gr.) 100 St. 17 Zigarren 50 St. 17 Rauchtabak 250 gr. 17 Röstkaffee 500 gr. 17 Löslicher Kaffee / Kaffee-Extrakte oder Essenzen 200 gr. 17 Tee 100 gr. - Tee-Extrakte oder Essenzen 40 gr. - Spirituosen > 22% Volumenprozent Alkohol 1 L 17 Spirituosen < 22% Volumenprozent Alkohol 2 L 17 Wein 2 L 17 Parfum 50 gr. - Eau de Toilette 0,25 L - Für jede dieser Produktkategorien (Alkohol, Tabak, Parfüm, usw.) gilt die Befreiung vom Zoll jeweils nur für 1 Produkt. Der Wert der Waren, die in die Freibeträge laut Tabelle fallen, wird in der Gesamtsumme von 175 € nicht berücksichtigt. Reisende, die jünger sind als 17 Jahre, kommen nicht in den Genuss der Zollbefreiung für Tabakwaren und alkoholische Produkte; Reisende, die jünger sind als 15 Jahre, müssen außerdem noch auf die Zollbefreiung für Kaffee verzichten. Falls die Freibeträge überschritten werden, müssen die Waren und Gegenstände verzollt werden. Auf die darüber hinaus gehenden Mengen müssen die Zollgebühren bezahlt werden. Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen und in ihrem Gepäck Konsumgüter für einen höheren Wert als in den Freibeträgen vorgesehen mitführen, ohne die Güter verzollt zu haben, können wegen Schmuggel angezeigt werden; in diesem Fall müssen außer den Zollgebühren noch Strafen in zwei- bis zehnfacher Höhe der Zollgebühren bezahlt werden. Für jene Fälle, in denen die Beschlagnahme der Waren vorgesehen ist, kann man wieder in deren Besitz gelangen, indem man außer den Zollgebühren und der Strafe noch den Gegenwert im Moment des Freikaufs bezahlt. LG Nicole
Hallo, woher hast du denn kopiert? Es ist nämlich nicht ganz richtig. Die Freimenge pro Reisendem (egal wie alt) beträgt 175,- Euro. Die Angabe, dass sie nur 90,- Euro für jüngere Personen als 15 Jahre beträgt, ist falsch. Die Strafen für Schmuggel können weitaus höher sein als das 10fache der Einfuhrabgaben. Und dieser Satz ist ebenso falsch: "Für jene Fälle, in denen die Beschlagnahme der Waren vorgesehen ist, kann man wieder in deren Besitz gelangen, indem man außer den Zollgebühren und der Strafe noch den Gegenwert im Moment des Freikaufs bezahlt." Grüße Katja
Die letzten 10 Beiträge
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn