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Urlaubsanspruch rund um die Mutterschutzzeit

Urlaubsanspruch rund um die Mutterschutzzeit

imtb

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Hallo, ich habe gegooglelt, aber letztlich meine Frage nicht beantworten können. Meine Verlobte hat dieses Jahr noch 20 Urlaubstage und wir möchten in ca. Juni/Juli Schwanger sein. Da sie Krankenschwester ist, hätte sie dann ein Berufsverbot. Wir wissen, dass der Urlaub von diesen Jahr nach den Mutterschutz nachgeholt werden kann. Das heißt sie hätte nächstes Jahr 20 Urlaubstage aus 2023 und 30 Urlaubstage aus 2024? Ist das korrekt? Wenn sie also ca. Juli 2024 nicht mehr in Mutterschutz ist, hat sie dann 50 Urlaubstage? Also was passiert mit den Urlaubstagen des Jahres 2024? Das ist unsere Frage. Vielen Dank.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von imtb

Will sie gar keine Elternzeit nehmen? Für die Elternzeit bekommt sie keinen Urlaub. Für Mutterschutz schon.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von imtb

Der AG wird mit Sicherheit für jeden vollen Monat Elternzeit den Urlaub um 1/12 kürzen für 2024 und ggf 2025


imtb

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Hallo, danke für die Rückmeldung. Dies beantwortet allerdings nicht meine Frage. Nehmen wir an, sie nimmt keine Elternzeit. 2023 wird sie schwanger und hat ein Berufsverbot. 20 Urlaubstage nimmt sie mit. 2024 erhält sie standardmäßig 30 Urlaubstage, plus die 20 aus dem Vorjahr. Also 50 insgesamt. Ist das korrekt? Verliert sie Urlaubstage aus 2024, weil sie 20 aus 2023 mit nimmt und 50 eventuell für den Arbeitgeber zu viel sind?


Suomi

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Antwort auf Beitrag von imtb

Nein, der Urlaub verfällt nicht einfach so. Sie hat dann 50 Tage Urlaub.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von imtb

huhu ich kann wenn es dumm kommt meinen Jahresurlaub auch ins neue Jahr mitnehmen dann habe ich 18 aus Altjahr und 18 aus Neujahr. Wenn Deine Freundin keinen Urlaub nimmt dann kann sie ihn mitnehmen und hat dann eben entsprechend mehr. Zu planen nach Mutterschutz sofort wieder arbeiten zu gehen finde ich allerdings mutig


imtb

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es hierzu eine Quelle? Einen Gesetzestext oder ähnliches? Meine Freundin möchte auf nummersicher gehen.


imtb

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie wird wahrscheinlich nicht sofort danach arbeiten. Im 1. Jahr Elternzeit erhält sie 66% Lohn, richtig? Es ist also möglich, das sie, wenn sie sich einigermaßen fit fühlt und möchte, 33% arbeiten geht, um auf 100% Lohn zu kommen, korrekt?


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von imtb

Ne auf 100 Prozent kommt sie dann trotzdem nicht. Bei Basis Elterngeld wird jeder Euro Zuberdienst angerechnet und das Elterngeld gekürzt.


imtb

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Danke für die Info. Können Sie mir ein Beispiel geben? Nehmen wir an sie erhält nach der Geburt 1400€ Basiselterngeld. Wenn meine Freundin nach der Geburt z.B. einen 520€ Minijob macht, kommt es sie nicht auf 1920€? Danke.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von imtb

Nein bei Basiselterngeld wird der verdienst sehr stark angerechnet, sie hat dann vielleicht 120 Euro mehr als ohne Mini job


imtb

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Danke für die Beiträge soweit. Das Basis Elterngeld verstehen wir jetzt im Großen und Ganzen. Wie schaut es mit Elterngeld Plus aus? Da bekommt man die Hälfte des Basis Elterngeldes, aber dafür 2 Jahre lang. Das lohnt sich für Leute, die währenddessen arbeiten wollen. Aber wieviel kann man maximal dazu verdienen? Gibt es da bezüglich Hinzuverdienst wichtige Dinge zu beachten?


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von imtb

Einfach mal im Elterngeld Rechner durchspielen https://familienportal.de/familienportal/meta/egr


Neverland

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Antwort auf Beitrag von imtb

Würde sie jetzt schwanger werden , wäre der ET im Dezember. Mutterschutz wäre dann spätestens im Februar vorbei. Damit könnte der AG verlangen, das sie ihren restlichen Urlaub bis Ende März nimmt. Bei einem Berufsverbot hätte sie allerdings keinen Arbeitgeber mehr, wer will schon jemanden als Krankenschwester beschäftigen, dem ein Richter die Eignung abgesprochen hat? Meinst du dagegen ein Beschäftigungsverbot, so entscheidet da nicht deine Freundin drüber, sondern der AG. Der kann eines aussprechen, muss es aber nicht. Evtl noch ein Arzt weil besondere Komplikationen vorliegen. Sollte es so sein, das deine Freundin dann ein BV bekommt und sie auch deshalb dieses Jahr keinen Urlaub nehmen kann, so bleibt dieser bis nach der EZ stehen. Oder sofern sie keine nimmt, gelten wieder die Regelungen wie bei jedem anderen AN, sie muss den Urlaub innerhalb einer bestimmten Frist nehmen. Neu angeworbener Urlaub kommt natürlich dazu. Im BV und im Mutterschutz erwirbt sie welchen. In der EZ kann der AG kürzen. Für jeden vollen Monat den sie in EZ ist.


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von imtb

Der Plan geht doch sowieso nicht auf, wenn deine Frau nach dem Mutterschutz nicht Vollzeit arbeiten will und kann. Arbeitet sie nur Mini Job oder Teilzeit gibt es ja weniger Urlaubsanspruch. Will sie weniger arbeiten, muss das ja im Rahmen der Elternzeit geschehen. Ansonsten ist der Vollzeitvertrag ja hinfällig


Ellert

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Warum sollte sie dann gleich wieder arbeiten gehen und wenn es nur 520.- wäre habt ihr zuverlässig jemand fürs Kind ? Was wenn das Kind krank wäre oder die Mutter es so schnell nicht abgeben will des Stillens wegen zB ? Evtl dauert auch schwangerwerden länger ? Lasst es auf Euch zukommen, plant nicht unbedingt alles es kommt wie es kommt und es ist ja auch nicht unbedingt wichtig unendlich viel Urlaub anzuhäufen