Methos
Hallo, beim Überprüfen des Verlaufs der Versicherungszeiten beim Rentenbescheid solltet Ihr darauf achten, das - Eure Schulzeiten ab 16 Jahren - Eure Ausbildungszeiten separat - Eure Kindererziehungszeiten Nachweis durch Geburtsurkunde, die für Rentenzwecke kostenlos ausgestellt wird. - keine Lücken im Verlauf korrekt angegeben sind. Bei den älteren Mamas haben sich Zwischenzeitlich die Gesetze geändert und da kann es sein, das der Verlauf nicht korrekt ist. vielleicht schaut ihr bei Euch mal nach und findet auch noch was zum korrigieren.... Viele Grüße Marion
Vor allem, wen sie erziehungszeiten genommen haben. Dann müssen nämlich beide Elternteile übereinstmmend erklären, dass die Zeiten dem Vater zugerechnet werden, ansonsten landen die automatisch bei der Mutter.
Hallo, ich habe da automatisch ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen, in dem die ganzen Fehlzeiten von mir standen. Ich habe denen dann alles mit entsprechenden Nachweisen geschickt und die haben es nachgetragen. Liebe Grüße Sabine
...nur als Beitrag vermerkt, nicht jedoch explizit als Ausbildungszeit. MfG Marion
Ja, und wenn man sich "früh" scheiden lässt (bei mir mit 28) und die ganzen Sachen dann nachtragen lassen muss und dann dort anruft, weil das alles nicht klappt, weil sie alle Fehlzeiten einzelnd nachfragen, bekommt man die Aussage "Ach, Sie haben eine Ausbildung gemacht?" Wobei mir echt immer noch schleierhaft ist, warum sie nicht in der Lage sind für jeden "Einzahler" ein Konto anzulegen und damit sehen, dass derjenige beschäftigt ist. Sie bekommen jeden Monat Geld (wenn man beschäftigt ist oder vom Arbeitsamt) und dann muss man alles noch mal selber nachtragen lassen. Elternzeiten kann ich ja verstehen, aber Ausbildung/ Arbeitslosigkeit versteh ich überhaupt nicht. Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung und meine Zeiten sind jetzt auf dem laufendem :-) LG coryta
Ich habe mal 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet und auch auf mehrere Anträge auf Anrechnung erschien meine Auslandszeit nicht (obwohl es ein Rentenabkommen mit der Schweiz gibt und ich auch einen Rentenausweis von der Schweiz mit Nummer bekommen habe). Auch auf Nachfragen kam immer nur, ich muss einen neuen Antrag auf Kontenklärung stellen!
Irgendwann kam ich dann an eine vielleicht wissende Frau, die mir erklärte, dass die Auslandszeiten direkt vor der Rente mit dem Ausland ausgezahlt werden und ich dann mit 60...65... 67...? (Rentenalter des jeweiligen Landes) entsprechend dann ein paar Schweizer Franken überwiesen bekomme. Hört sich für mich nicht ganz glaubwürdig an, aber ich habe momentan keine Lust, das Konto zum 6. Mal klären zu lassen.
LG, Leonessa
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