KKM
Hallo! Mein Kind will sich im Sommer für ein duales Studium bewerben, für das sehr hohe Sprachkenntnisse erforderlich sind. Diese Sprachkenntnisse hat sie in nur 2 Jahren Schulunterricht keinesfalls erwerben können und nimmt deshalb seit letztem Herbst 1mal wöchentlich prüfungsvorbereitenden Privatunterricht in einer offiziellen Sprachschule. Darüber hinaus fährt sie im Sommer für 5 Wochen in das Land und nimmt an einem Sprachkurs teil. Kann man die Kosten steuerlich geltend machen - also ICH als Mutter, die das finanziert? Als "Sonderausgaben" oder Bewerbungskosten? Kind ist kindergeldberechtigt und wohnt in meinem Haushalt. Geht noch zur Schule - Gymnasium. Zumal ja auch noch in den Sternen steht, ob sie diesen heiß gewünschten Ausbildungsplatz bekommen wird..
aber das Erlernen von "normalen" Fremdsprachen gilt zumeist als Teil der allgemeinen Lebensführung und ist nicht asbetzbar Deine Unterhaltslasten sind auch gedeckelt bei einem betrag x, da kannst Du nicht mehr geltend machen Kurzum, ich sehe schwarz. Aber das meine Meinung so wie ich es "mitgekriegt" habe- vielleicht fragst Du mal Leena direkt per pn an. Und... viel Erfolg
Danke, Leena hat mir schon geantwortet und Deine Meinung fachlich untermauert. Ich hatte es auch befürchtet. Die guten Wünsche braucht sie. Ihr Vorhaben ist äußerst ambitioniert....
unser Sohn will Musik studieren, muss dafür die Aufnahmeprüfung an eine Musikhochschule bestehen. Das wäre ja toll, wenn wir den jahrelangen Musikunterricht, evtl. auch noch die Instrumente von der Steuer absetzen könnten! Das sind Kosten im Bereich eines Kleinwagens! Wenn dein Kind nach dem Abi als Au Pair oder Work and travel oder Workawayer oder was auch immer für ein halbes Jahr ins Ausland geht, wird es jede Sprache danach fließend sprechend ohne teure Sprachschulen!
Ja, wäre auch schön, wenn die Kosten für den Musikunterricht absetzbar wären, wenn denn ein konkreter Berufswunsch dahinter steckt. Zumindest im Bewerbungsjahr, denn unsere Musikschule bietet noch extra Kurse für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an. Auslandsjahr kommt leider nicht in Betracht für Kind 1, sie war bereits 1 Jahr weg.
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