Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann ist im Dezember arbeitslos geworden und arbeitet derzeit nur als Aushilfe (Mini-Job), ich habe auch nur einen Minijob, da ich vorher wegen dem Kind nicht auch Vollzeit oder Teilzeit arbeiten konnte. Nun bewerbe ich mich aber auch wieder auf solche Stellen. Zur Zeit hat mein Mann noch die Steuerklasse III und ich die IV, das würden wir natürlich ändern wollen, wenn ich ne Stelle finde. Mein Mann hat derzeit 1,5 Kinder auf seiner Karte eingetragen, 1 Kind ist unser gemeinsames und das andere "halbe" Kind hat eine andere Mutter, was passiert mit diesem, wenn wir unsere Steuerklassen tauschen? Ich weiß dass mein Stiefvater meine "hälfte" damals auch auf seiner Steuerkarte hatte und meine Mutter halt keine, weil die andere "hälfte" ja bei meinem Vater war. Allerdings habe ich auch mit Mutter und Stiefvater in einem Haushalt gelebt, was bei uns jetzt nicht der Fall ist, das andere Kind wohnt bei der Mutter, weiß ja nicht ob das auch wichtig ist. Vielleicht weiß hier jemand bescheid.
Ich denke um das Kind auf Deine Steuerkarte zubekommen müßte es bei Euch leben. Aber soviel macht ein halbes Kind nicht aus.
hmmm... meine Freundin ist mit einem Mann verheiratet, der aus 1. Ehe 2 Kinder hat. Nach der Hochzeit bekam jeder von ihnen jeweils 1 Kind auf die Karte. Obwohl meine Freundin nichts mit den Kindern zu tun hat. Jetzt haben sie ein gemeinsames Kind und sie hat 2 Kinder auf der Karte... ihr Mann hat 1 Kind. LG, Andrea
Wie geht denn die Kombi 3 &4, kenne nur 3 & 5 oder 4/4. Und wenn einer die Steuerklasse 5 hat, bekommt er kein Kind gutgeschrieben.
wenn das Kindergeld mehr ist als das was rauskäme wenn man den Steuerfreibetrag berücksichtigt fällt der Steuerfreibetra unter den tisch es gibt NUR Kindergeld oder NUR Steuerfreibetrag habs grade extra nochmals geschaut dagmar
sorry, meinte natürlich auch 3 & 5, war wohl etwas spät gestern abend. Mir geht es ja auch nicht drum, ob dieses halbe kind nun viel ausmacht, nur wenn ich es dann nicht bekomm und mein Mann es bei 5 auch nicht mehr hat, dann sollten wir die Kindsmutter ja drauf hinweisen, dass sie sich dann wohl das ganze kind eintragen lassen kann, oder wäre die hälfte dann komplett weg, kann ja auch nicht sein, oder?
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