Miradon
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Meine Frau und ich erwarten Anfang Mai 2018 ein Kind. Meinen Frau ist ab dem 01.11.2017 verbeamtet. Daher hatten wir unsere Steuerklassen geändert auf Frau 3 und ich 5. Ist eigentlich auch ganz gut zur Elterngeldberechnung. Da die Änderung ist vor dem 01.11.2017 erfolgt. Vorher war es umgekehrt. Laut den (etwas schwammigen) Erklärungen zum Steuerklassenwechsel, kann man einmal im Kalnderjahr die Klasse wechseln. Was genau heißt das? Können wir erst wieder zu 11.2018 wechseln oder wenn das Kind im Mai zur Welt gekommen ist zu 06.2018? Wir wussten bei dem Wechsel noch nichts von der Schwangerschaft. ich hoffe ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen. Danke!!
Man muss eh mindestens 7 Monate in der andren Steuerklasse sein damit es beim EG entsprechend anders berücksichtigt würde. Tauschen würde also eh nichts mehr ändern, außer das deine Frau dann auch entsprechend anders Mutterschaftsgeld bekommen würde. Davon ab, ich erachte die Kombi 3 und eh für Blödsinn. Man zahlt die gleiche Steuer wie wenn man 4 und 4 nehmen würde, die Frage ist nur wann hat man das Geld auf der Hand. Bei 3 und 5 eben sofort, es droht aber das man am Ende des Jahren einen riesen Batzen an den Fiskus abtreten darf. Bei 4 und 4 hat man es zwar später, dafür aber in den meisten Fällen eine safte Steuererstattung die sich gut für Urlaubskasse usw nutzen lässt. Davon ab ist es für den der in der 5 steckt richtig blöde wenn da mal ALG1 oder ähnliches läuft - weil die dann auch entsprechend geringer ausfallen. Muss aber jeder selbst wissen. mein Rat wäre, lasst euch beim Steuerberater mal ausreichend informieren.
Da wir viel abzusetzen haben zahlen wir nicht nach und haben es gleich zur Verfügung, weil wir es halt auch "brauchen" wir haben damals beim Finanzamt angefragt und es ausrechnen lassen dagmar
Wir haben auch gerechnet und sind zu dem Ergebnis gekommen, der Wechsel 3 und 5 hätte schon viel früher gemacht werden sollen. Ich zahle kaum Steuern, mein Mann viel und durch noch einen Job mit Steuerklasse 6 der richtig reinhaut brauchen wir bzgl. Nachzahlung überhaupt keine Sorgen haben. Die Rückzahlung ist trotzdem gigantisch hoch: genügend km, Spenden, Mitgliedsbeiträge usw., noch höher wäre quatsch, man muss ja dem FA keinen Kredit geben. Sprich 4 / 4 wäre bei uns nicht sinnvoll, zumal es wegen Elterngeld ja nur Vorteile hatte. Pauschale Empfehlungen sind m.M.n. nicht machbar, Einzelfall.
Ich sehe es gar nicht ein dem Finanzamt einen kostenfreien Kredit zu geben, daher haben wir die 3/5 Kombi und fahren sehr gut damit. Normalerweise kriegen wir immer noch ein bisschen was raus. Das ALG1 von meinem Mann war zwar damals niedriger durch die 5, aber dafür dann auch sein Anteil an der Gesamt-Kostenlast.
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