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Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

MUC85

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Hallo zusammen, ich hoffe, dass ihr gute Tipps für uns habt. Wir heiraten in wenigen Tagen und erwarten Ende Januar unser erstes Kind. Mein zukünftiger Ehemann verdient mehr als ich und möchte die ersten beiden Monate nach der Geburt (ca. Februar + März) in Elternzeit gehen. Ich werde nach der Geburt mind. 1 Jahr Zuhause bleiben. Nach der Heirat kommen wir ja automatisch in die Steuerklasse 4. Zu wann macht dann ein Steuerklassenwechsel Sinn? 1) direkt nach der Heirat in 3(er) und 5 (ich)? Andersherum wäre es ja sinnlos, da es für ein höheres Elterngeld eh zu spät ist, richtig? 2) zum Jahreswechsel? 3) direkt nach der Geburt? Hat die Steuerklasse Auswirkung auf die Auszahlung des Mutterschaftsgeld? 4) nach Ende des Mutterschutz 5) nach Ablauf des Bezugszeitraum vom Elterngeld (also 12 Monate nach Geburt)? Vielen Dank für eure Hilfe! Viele Grüße MUC85


kanja

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Antwort auf Beitrag von MUC85

Hab leider keine Antwort für dich, aber danke für das süße Wort!


Funnykissy

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Antwort auf Beitrag von MUC85

Es kommt Immer drauf an wieviel er mehr verdient..sind es nur wenige 100 brutto lohnt es sich nicht ... Manche Wechseln schon vorher wegen dem Elterngeld ! Derjenige der Elterngeld erhält , bekommt Ja 65% von dem Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate... Da er also auch 2 Monate zuhause bleibt und Elterngeld beziehen wird, klingt es erstmal sinnvoll das er in 3 geht und du in 5! Aber das sollte man in Ruhe ausrechnen lassen .Habt ihr nen Steuerberater?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MUC85

Bedenkt, auch wenn ihr erst einmal mehr Geld heraus habt, die Chancen das ihr nach der Steuererklärung nachzahlen dürft sind bei 3/5 sehr hoch. Würde ich also wirklich genau nachrechnen lassen. bei 4/4 sind die Chancen das ich nachzahlen müsst weit geringer, dafür habt ihr aber monatlich etwas weniger zur Verfügung. was zuviel gezahlt wurde bekommt ihr aber über die Steuererklärung wieder. Im Grunde genommen also immer die Frage, will man das Geld sofort nutzen oder lieber die einmalige jährliche Zahlung abwarten. oder die Gefahr selbst einen riesen Batzen wieder nachzahlen zu müssen. Unser Finanzamt hat uns zu 4/4 geraten, obwohl nur ich berufstätig bin un Männe rente bekommt, plus Mieteinnahmen für uns beide in Zukunft. Ich verdiene mehr wie 30% mehr - trotzdem ist die Gefahr groß das wir dann nachzahlen müssen.


shinead

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Bleibt über die Elternzeit in 4/4 sonst gibt es eine riesige Steuernachzahlung am Ende des Jahres. Lieber etwas zurück bekommen, als zu viel nachzahlen.


lara-mari

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...unterm Strich ist es so, dass man in der Summe am Jahresende immer die gleiche Steuerlast zu tragen hat, egal ob man unterjährig 4/4 oder 5/3 hat. die zu zahlende steuersumme ist immer gleich. will man die Chancen auf eine Rückzahlung am Jahresende wahren, bleiben einfach beide in 4/4, bei einem wechsel auf 5/3 ist eine nachzahlung sehr wahrscheinlich, wenn dein mann weniger als 2/3 eures einkommens verdient. geht im zweifel zu einem lohnsteuerhilfeverein.


MUC85

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Antwort auf Beitrag von lara-mari

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!