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solltet ihr unverschuldet in einen auffahrunfall geraten

solltet ihr unverschuldet in einen auffahrunfall geraten

sechsfachmama

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also der fall: man seht, es kracht von hinen einer rein und man wird mit dem auto auf das vordere auto geschoben, dann ist es SEHR wichtig, dass man der polizei sagt, dass man die handbremse angezogen!!! hat. damit nimmt man nicht am fließenden verkehr teil, sondern am stehenden verkehr und bekommt KEINE teilschuld. tipp von einem polizisten an den bekannten unseres freundes, der in so einen unfall verwickelt war


32+4

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

und das geht auch während der fahrt?! grübel weil das ist ja oppa passiert mit kind im auto


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

man seht, es kracht von hinen einer rein und man wird mit dem auto auf das vordere auto geschoben


32+4

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hätte ja auch sieht sein können


Mitglied inaktiv

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77shy

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Denn ein Gutachter kann feststellen, ob die Handbremse angezogen war oder nicht. MfG


mama von Joshua

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Meinem Mann ist das mal passiert (auf der Autobahn), er hatte die Handbremse nicht angezogen und trotzdem keine Teilschuld erhalten. Musste alles die Versicherung von dem übernehmen, der ganz am Ende in den Stau reingefahren ist.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

mein rechner ist so lahm, der verschluckt teilweise die häflte der buchstaben, wenn ich ne weile einen längeren text schreibe. der kommt nicht hinterher und verschluckt die einfach. total nervig wenn man fährt - stimmt - daran hab ich noch nicht gedacht, wie sich das dann verhält. in dem fall stand der aber. eine musiklehrerin sagte mir gestern, ihr sohn hat bei gelb an ner ampel gehalten, ihm ist einr voll draufgerauscht, weil der getrieft hat und der sohn musste 50 % des schadens selbst bezahlen, denn bei gelb hätte er noch fahren müssen. ich bin mal bei gelb auf ner bundesstraße gefahren, hab noch bissel gas gegeben (und war damit dann etwas zu schnell), damit ichs auch noch schaffe und eben nicht voll auf die klötzer gehe - wurde geblitzt und durfte ca. 90 euro löhnen. mein argument, dass man bei gelb unbedingt die kreuzung räumen soll und auf keinen fall bremsen, (sagt jeder polizist, jeder fahrlehrer, der adac usw.) zählt nicht - bei gelb habe ich unter allen umständen anzuhalten. nu sag mir doch mal einer, wer wann recht hat ...


77shy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Und dein Argument hätte ich auch nicht gelten lassen (welcher Polizist, Fahrlehrer, ADAC sagt das???). Kreuzung räumen würde ja bedeuten, dass du schon an der Ampel vorbei warst. Ob man bei gelb bremst oder weiterfährt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn ich bei gelb schon fast an der Ampel bin und selber denke, dass ich es nicht schaffe, zu bremsen, gebe ich Gas (aber nicht so, dass ich zu schnell bin). Andernfalls bremse ich und halte vor der Ampel. Und die Geschichte der Musiklehrerin kann ich auch nicht glauben. Bei gelb MUSS man nicht fahren. MfG


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von 77shy

ich komme mit reichlich 70, weit und breit kein auto auf den nebenstraßen, unbekannte strecke und weit sichtbar ist grün. nimmt man erstmal an, dass das ne bedarfsampel ist, die sich dem verkehrsfluss napasst und erst umschaltet, wenn sich auf der nebenstraße ein auto der ampel nähert. ich war vielleicht 50 m vor der ampel, da wird gelb. dann mache ich mit sicherheit keine vollbremsung, sondern fahre durch. hab wegen dem thema bereits mehrfach bei der polizei nachgefragt und als mein mann zum adac-sicherheitstrainig war, wurde ihm das auch wieder gesagt, als ich mal fahrstunden betr. sparsam fahren gemacht hab, ebenso und wenn man dadurch einen auffahrunfall verursacht, hat man pech gehabt


77shy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

....denn auch ohne Vollbremsung kommt man da noch rechtzeitig zum Stehen. Ausserdem wurdest du ja geblitzt, weil du zu schnell warst und nicht, weil du bei gelb über die Ampel gefahren bist. Und dann ist die Strafe natürlich rechtens. Diesen Artikel hab ich von meinem Mann (selbst Polizist): Ein Fahrzeugführer darf sein Fahrzeug auch dann bei einem Wechsel der Lichtzeichen von "Grün" auf "Gelb" - durchaus heftig - abbremsen, wenn hinter ihm weitere Fahrzeuge fahren. Denn er darf sich darauf verlassen, dass sich die Führer hinter ihm fahrender Fahrzeuge ihrerseits an die Verkehrsregeln halten, dass auch bei plötzlichem Abbremsen des Vorausfahrenden wegen Umschaltens einer Wechsellichtzeichenanlage hinter diesem gehalten werden kann und es nicht zu einem Auffahrunfall kommt. jlp Amtsgericht Hildesheim, Az.: 47 C 119/08 _______________________________________________________ MfG


77shy

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§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten. 1. An Kreuzungen bedeuten: Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können. Gelb ordnet an: "VOR der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". __________________________________________ Von daher glaube ich dir nicht, dass du dich diesbezüglich bei der Polizei erkundigt hast MfG


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von 77shy

also wenn man beim umschalten (!!!!!!!) von gelb auf grün ne Vollbremsung hinlegt kann es durchaus sein dass man ne Teilschuld bekommt. Allerdings wer bitte macht das denn?? Wenn ich auf die Ampel zu fahre und die schaltet um bin ich entweder weit genug weg um normal bis vielleicht noch etwas kräftiger zu bremsen oder ich bin schon so nah dran, dass ich über gelb fahre. Ich geb dann meist auch ein bisschen mehr gas, aber sooo schnell das ich geblitzt werde bin i ch nicht, außerdem wenn ich dann zu schnell bin ist es doch klar das ich geblitzt werden kann, darf man halt nicht. Übrigens wenn mein Auto allein abgestellt ist, ist Handbremse drin und Gang eingelegt und wenn ich im Auto sitze ist auch entweder die Handbremse gezogen oder ich steh mit dem Fuß auf der Bremse, also kann ich nicht auf ein Auto drauf ROLLEN durch ein mir auffahrendes Auto. Werde ich draufgeschoben, bekomm ich sicherlich keine Teilschuld. Aber mal ehrlich, wer steht denn z.B. an der Ampel ohne jegliche Sicherung (Handbremse oder Fuß auf der Bremse)???


montpelle

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

"dann ist es SEHR wichtig, dass man der polizei sagt, dass man die handbremse angezogen!!! " Du scheinst es ja mit der Ehrlichkeit nicht so genau zu nehmen. Und dein Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr scheint auch nicht besonders hoch zu sein. Erschreckend, dass solche Menschen unterwegs sind.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von montpelle

wieso ich? das war nicht meine idee, sondern der rat von einem polizisten. habe heute nochmal mit einem polizisten gesprochen - er meinte, von der polizei her bekommt man natülrich keine schuld, wenn man bei gelb normal anhält und einer drauffährt (es sei denn, man macht ne vollbremsung) , wie allerdings die versicherung das sieht, ist eine ganz andere geschichte. sein recht vor der versicherung zu bekommen - da hilft nur der gang zum rechtsanwalt sagte ich - aha, dann ist auch hier wiedermal recht haben und sein recht bekommen zweierlei. ist ja schlimm in deutschland