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Schon mal ausrechnen, wie die Abrechnung der Stadtwerke ausfallen wird?

Schon mal ausrechnen, wie die Abrechnung der Stadtwerke ausfallen wird?

Franke

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Habe eine Excel-Tabelle gebastelt. Strom, Gas, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser. In grün unterlegte Felder Verbrauch eintragen, in gelb unterlegte die monatlichen Abschlagszahlungen. Beim ersten Mal natürlich auch Tarife und Grundpreise. Berechnet wird: Der Nettobetrag und die Mehrwertsteuer darauf. Die Addition beider Zahlen ergibt blaue Zahl: Den Betrag schuldet man für das abgelaufene Jahr. Orange: Soviel hat man gezahlt. Rot: Nach- oder Rückzahlung. Grün: Der neue Abschlagsbetrag. Einfach PN schicken.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Franke

Was müsst Ihr da denn bezahlen ? Wir zahlen Wasser und Abwasser, aber Niederschlag ist doch nichts wofür man was kann, das sickert doch ein dagmar


Franke

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Pro m² befestigte Fläche auf dem Grundstück jährlich Betrag x,yz. Da wird davon ausgegangen, dass es nicht versickert, sondern in den Kanal läuft.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Franke

Wir zahlen nur die Grundsteuer... Wasser versickert bei im im Garten, Nachbarn zB haben eine Zysterne im Kanal dürfen hier nur Abwässer landen dagmar


Franke

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Vor dem Haus ist alles gepflastert, zur Straße hin leicht abfallend, keine Sperre zu Gehweg und Straße . . . Was hat man in diesem Fall im Berliner Umland zu machen?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Franke

aber der Gehweg ist ja nicht unser Eigentum, nur der Garten an sich das Wasser aus dem Carport darf nicht auf die Strasse ad musste so ne Auffangrinne hin und das alles läuft bei uns ins Sickersystem welches hinten im Garten vergraben ist. dagmar


Franke

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Über die ganze Breite des Grundstücks stehen Haus und Garage. Auf der einen Seite direkt das Nachbarhaus, auf der anderen ein Durchgang und das Haus des anderen Nachbarn. Außer ein paar Quadratmetern, auf denen eine Hecke steht, ist da nichts zum Versickern lassen. Dafür hinter dem Haus Terrasse, Rasen und auf drei Seiten reichlich Bäume und Büsche. Aber auch Abflüsse mit Anschluss ans Kanalnetz. Gut, dass ich kein Brandenburger bin.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Franke

bin doch Schwabe, darum freu ich mich dann dass es nichts kostet *ggg* Schwaben sind sparsame Menschen dagmar


die liebe

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich glaube die niederschlagssteuer ist nur wenn das grundstück gepflastert ist und du schreibst ja das es versickert.


J+L

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Antwort auf Beitrag von adama

es kommt auf bebaute fläche an, auf balkonüberdachungen usw. selbst was für pflastersteine man im hof hat musste man angeben!


Samsine

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Antwort auf Beitrag von J+L

Prinzipiell kann jede Gemeinde für alles, was in den Kanal läuft, Gebühren kassieren. Also auch für Regenwasser. Letzteres berechnet sich nach "versiegelter Fläche". Vereinfacht kann man sagen: Man schaut aus der Vogelperspektive auf das Grundstück und für jeden Quadratmeter, auf dem kein Regenwasser versickern kann, darf berechnet werden (Dächer, Pflasterflächen, Balkone etc.). Aus der Nummer "raus" kommt man u.U. z.B. durch die Anlage einer unterirdischen Rigole (siehe Beitrag von Dagmar), wo das Regenwasser gesammelt und direkt dem Grundwasser zugeführt wird. Darf/kann man aber nicht überall anlegen (hier genehmigungspflichtig) und ist nicht billig. Auch versickerungsfähige Rasenpflastersteine muss man - hier bei uns - genehmigen lassen. Wenn über selbige mal ein Auto fahren oder gar darauf parken könnte, hat man schon ein Problem (von wegen versickernde Schadstoffe). Bei uns sind die superstreng. Für jede Garage und jeden Schuppen muss man die Entwässerung nachweisen (und dann halt meistens dafür zahlen). Das Regenwasser (auch wenn es nur eine noch so kleine Fläche ist) mal eben im Blumenbeet oder so versickern lassen wird nicht gestattet. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Franke

weil das regenwasser aufgrund der geteerten einfahrt nicht versickern kann und somit verloren ist, weil es im kanal landet. das müssen hier alle zahlen. Man muß auch melden, ob man regenwasser auffängt, also fürs blumengießen usw. oder ob man einen auffangbehälter im garten vergraben hat für die toilettenspülung z. b.


badmaus22

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Antwort auf Beitrag von Franke

Hallo Hast Pn :-)


Franke

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Antwort auf Beitrag von badmaus22

Wenn ja, wie? Bitte verzeiht meine Unwissenheit.