Mitglied inaktiv
Hallöchen wer kennt sich damit aus... Ich habe mit meinem Partner eine eheähnliche Lebensgemeinschaft und ein Kleinkind. Nun muß ich einen Antrag ausfüllen für Hartz4 (hoffe mein letztes Vorstellungsgespräch trägt Früchte und mir bleibt das alles ersparen)... Nun haben wir hier eine heiße Diskusion gehabt und jeder vertretet eine andere Meinung !!! Mein Partner hat eine Riester Rent und eine Altersvorsorge. nun haben mir welche gesagt das, das Amt das recht hat und sagen kann.. hier kündigt erstmal eure Altersvorsorge damit kommt ihr erstmal 1-2 Monate über die Runden. Es also wie gespartes sehen was man auflösen kann. Habe mich im Netz schon etwas schlau gemacht und weiß das sie an die Riester nicht ran dürfen. Wie sieht es jetzt bei der Altersvorsorge aus ??? habe im netz auch raus gelesen das einen wohl 250,- pro Lebensjahr zustehen und max. 26,000 Euro ??? Mmh... also ich weiß das er bei beiden Versicherungen ca. je 40-50 Euro überweist. Also eigentlich nicht viel, da wir das geld im Moment auch nicht dicke haben. Ich finde es bloß eine unverschämdheit das sie an die Versicherungen meines Partners gehen wollen (falls es so stimmt), weil ertsens geht es ja haptsächlich um mich und die Versicherungen sind ja SEINE. Er kann die doch nicht einfach kündigen (wobei wir höhstens 1/3 wiederbekommen würden im Gegensatz was wir eingezahlt haben) und was ist wenn wir uns vielleicht in 5 Jahren trennen... dann hat er für mich seine Versicherungen aufgegeben. Die sind doch für später wichtig. Weiß einer mehr darüber ??? Ach ja wichtig ist noch mein Partenr kann keine Lebensversicherung oder ähnliches abschließen da er ein herzfehler hat und daher sind die Riester und Altersvorsorge schon sehr wichtig. Gruß Steffi
Hallo, bin diesen Fall erst mit meiner Freundin durchlaufen! 1. ist es ganz wichtig zu wissen: Erzieht ihr ein gemeinsames Kind oder ist er garnicht der Papa??? 2. sollte er nicht der Papa sein, müsst ihr erstmal 1 Jahr zusammenleben bevor sie das Hab und Gut deines Partners anrechnen dürfen!!! 3. in unserem Fall war es nämlich so das meine Freundin mit ihrem NEUEN Freund zusammenzog welcher super super gut verdient und es NICHT das gemeinsame Kind ist!!! was dann 4. heisst: Du und dein Kind bekommt den vollen Umfang an Hartz4 ohne das sie von deinem Partner was anrechnen dürfen! Wie gesagt erst nach 12 Monaten fliessen die Einkünfte deines Partners mit in die Berechnung! Lg Ina PS.: Für genauere Antworten schreib einfach nochmal wenn du was SPEZIELLES wissen möchtest!!!
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