Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Riesiges Problem

Riesiges Problem

TheRoad97

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Hallo zusammen, ich weiß nicht mehr weiter und muss mich nun mal "ausheulen". Ich arbeite als Azubi im öffentlichen Dienst. Meine Gesamtsituation ist derzeit, auf gut deutsch gesagt, beschissen. Mein Mann und ich wohnen in einem Reihenhaus, welches meine Eltern an und vermieten. Die Schwangerschaft war nicht geplant, aber wir haben uns dennoch für den kleinen entschieden und ausgerechnet, dass die Lebenshaltungskosten problemlos gedeckt werden können, da ich auch bald ausgelernt bin und dann vom Dienstherrn übernommen werde. Nun habe ich gestern Post bekommen. Ich habe im Juni letzten Jahres Public Management per Fernstudium nebenberuflich studieren wollen, habe aber innerhalb der Widerrufsfrist den Vertrag per Einschreiben gekündigt, da ich gemerkt habe, dass ich das neben der Ausbildung nicht schaffe. Durch die fristgerechte Kündigung bin ich davon ausgegangen, dass keinerlei Beträge mehr zu zahlen sind. Nun habe ich gestern Post von der Hochschule erhalten. Mir wurden Studiengebühren in Höhe von fast 2000 Euro in Rechnung gestellt. Nach einem Anruf dort meinte man, dass die Kündigung nicht eingegangen sei und man daher die Zahlungen vergebens erwartet hätte. Jetzt das Problem: Ich habe vor einigen Monaten das Büro aufgeräumt und den Einlieferungsbeleg der Deutschen Post für das Einschreiben nicht mehr. Ja, das ist Blödheit. Ich dachte aber, das wäre alles erledigt gewesen. Die Hochschule kann die Forderung nicht stornieren, solange nicht nachgewiesen ist, dass das Einschreiben in deren Wirkungskreis gelangt ist. Nun versuche ich, mit der Hochschule eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder anderweitig die Zustellung nachweisen zu lassen, damit das Thema irgendwie vom Tisch ist. Die Deutsche Post habe ich schon kontaktiert, die können leider nicht helfen. Keine Ahnung, was ich jetzt machen soll...


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von TheRoad97

Hast du nach dem Gesetz für Online-Käufe widerrufen (das macht man ja normalerweise per E-Mail und nicht per Einschreiben) oder hast du laut AGB fristgerecht gekündigt und wie lang sind die Kündigungsfristen? Das wäre als Erstes zu klären. Ist dir nicht aufgefallen, dass du keine Kündigungsbestätigung erhalten hast? Das wäre doch das Minimum, was man erwarten kann. Davon abgesehen musst du doch von der Fernuni weiterhin Materialien bekommen haben, wenn sie deine Kündigung nicht erhalten haben. Hast du denn nicht bemerkt, dass du weiterhin E-Mails von denen erhältst, in denen Sie mit dir über studienrelevante Dinge kommunizieren? Ohne den verlorenen Einlieferungsbeleg hast du schlechte Karten. Ich glaube auch nicht, dass du da rechtlich etwas machen kannst, außer die Fernuni hat zum Zeitpunkt der angeblichen Kündigung schlagartig die Zusendung von Materialien eingestellt.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Exakt das sind meine Gedanken dazu.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von TheRoad97

Du weißt nicht ob du widerrufen oder gekündigt haben willst - bist aber sicher es korrekt getan zu haben? Sehr lustig. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass du um die Zahlung herumkommst.


tonib

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Antwort auf Beitrag von TheRoad97

Selbst wenn Du die Kündigung nicht nachweisen kannst und am Ende zahlen musst - kannst Du nicht einen Nachlass heraushandeln? Oder die Zahlung wenigstens als Anzahlung für ein Studium zu einem späteren Zeitpunkt anrechnen lassen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von TheRoad97

Das ist wirklich dumm gelaufen. Gerade wenn man innerhalb der Widerrufszeit kündigt bzw. widerruft, sollte man unbedingt einen Postweg wählen, der auch zu 100 % ankommt und dann alle Unterlagen aufhebt/abheftet. Und dann steht ja auch hier, wieso ist dir nicht aufgefallen, dass nie eine Bestätigung des Widerrufes kam? Ich schreibe bei Kündigungen usw immer rein, ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung/des Widerrufes und die bekam ich bisher auch immer. Ich denke auch, du wirst um eine Zahlung nicht herumkommen. Selbst wenn du den Widerruf in Papierform noch irgendwo hast als Kopie oder auf dem Rechner als Datei, kannst du nicht beweisen, dass es dort auch angekommen ist.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von TheRoad97

Hast Du denn im letzten Semester nichts von der Uni gehört? Es müssten ja, wenn die Uni keinerlei Infos über eine Beendigung des Vertrages hat, Unterlagen, Infos etc. pp. gekommen sein. Und das ist in der Tat wichtig: Sofern der Unternehmer zur regelmäßigen Lieferung von Unterrichtsmaterial verpflichtet ist, beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Bei Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss. Was hast Du also vereinbart mit der Uni, was steht im vertrag? hast Du eine Widerrufsbelehrung erhalten? Ist diese korrekt? Wenn eine der Fragen mit nein beantwortet werden kann: dann kannst Du u.U. jetzt noch widerrufen. Kann jemand bezeugen, dass Du das Kündigungsschreiben / den Widerruf an die Uni geschickt hast? Hast Du noch eine Kopie davon auf dem Rechner?


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Man kann versuchen, einfach auf Zeit zu spielen. Immer wieder zu widersprechen. Es steht Aussage gegen Aussage. Du hast in dem Semester ja keine Leistungen in Anspruch genommen, oder? Ich würde versuchen, es auszuhandeln und nich so schnell unterwürfig zu zahlen. Denn wenndu wirklich gekündigt hast, ist es nicht deine Schuld. (natürlich wäre eine schriftliche Bestätigung wichtig gewesen, aber Vorträge helfen dir nun auch nicht mehr)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von blessed2011

Was ist das denn für eine Aussage: auf Zeit spielen? Bis Mahnungen kommen und der Betrag immer höher ausfällt? Kann man machen, wenn man dumm ist ;-) Die übergeben das ihrem anwalt, dann wirds richtig teuer. Die Beweislast liegt bei ihr. "Wenn du wirklich gekündigt hast"......... DAS müßte sie ja beweisen KÖNNEN. Und nur weil sie keine Leistungen in Anspruch nahm? Aber sie muß ja Unterlagen bekommen haben. Das kann mir keiner erzählen, dass da kein Austausch stattfand für 2000 Euro, wenn sie von einer Stornierung nix wissen. Sie macht mehrere Fehler und die Schule soll darunter leiden. Man kann versuchen was rauszuhandeln, mehr ist mMn nicht drin.


heutanonym

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wobei ich die Frage schon relevant finde, ob sie denn Studienunterlagen bekommen hat. Wenn das Institut sie regulär eingeschrieben hat hätte sie ja für ein halbes Jahr diverse Studienunterlagen bekommen müssen, online und evtl. sogar auf dem Postweg. (da wäre eine Rückmeldung der AP wirklich hilfreich). Das müsste das Institut dann ja belegen können müssen (als "versendete Email")


Berlin!

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Mahnungen machen ja den Gesamtbetrag nicht höher. Wissen viele nicht, aber Mahn"gebühren" sind ganz überwiegend nicht zulässig. Von daher ist etwas auf Zeit spielen gar keine schlechte Idee. Sofort kleinbeigeben aber schon. Und ob sie Leistungen in Anspruch genommen hat, ist Fallfrage. Dazu wissen wir nichts. Und die AP sagt ja auch nichts mehr.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das sind mir immer die Liebsten. Melden sich dann nicht mehr. Mahnung habe ich noch nie zahlen müssen, deshalb "keine Ahnung"


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Es sind dann keine "Mahngebühren", aber es fallen dann "Bearbeitungsgebühren" an. Und die wiederum sind zulässig.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Nein, wenn man damit die sog. Mahnkosten nur anders benennt.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Es besteht ja aber ein vermehrter Aufwand, wenn Zahlungserinnerungen versendet werden.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Ja, und diesen Mehraufwand kann man auch geltend machen. Also etwa Portokosten und das, was ein Blatt Papier und Umschlag kostet. Pauschale Mahnkosten sind nicht zulässig, werden gleichwohl immer wieder verlangt.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Hinzu kommt aber auch noch die reine Bearbeitungsgebühr. Das heißt, die Zahlungserinnerung muss geschrieben und der Umschlag adressiert werden. Später kommen auch noch die Kosten hinzu, die die Einschaltung des Inkassobüros verursacht.