Ellert
Hallo Ihr Ellerts Talker war defekt, Kostenvoranschlag um de 500.- (Keine Kassenleistung) Nun kam der Talker zurück mit der rechnung, zur Schule gegeben und die sagen, funktioniert nicht - wieder eingeschickt. Nun dachten wir Reklamation ok statt dessen kommt einneuer KV über 1050.- zahlenw irnicht, wird auch nicht repariert Was ist mit der anderen noch nicht bezahlten Rechnung ? Ich mag ehrlicherweise keine 500.- zahlen für nichts denn so wie er wiederkam geht er ja nicht.... Auchw enn nun drin steht die Hauptplatine ist defekt so hätte das doch beim ersten mal auffallen müssen, dann hätten wie die Repararzr garnicht erst in Auftrag gegeben wenn die 1500- gekostet hätte LG dagmar
Für mein Verständnis hätte vor Auslieferung eines Funktions Prüfung gemacht worden sein um die Rechnung zu rechtfertigen. War keine Funktion da ist die Rechnung hinfällig. Zumindest ohne alle Details zu kenne würde ich sagen keine Funktion, keine Rechnung.
Das hatten wir bei einer Handyreparatur letztens auch. Das Handy wurde repariert, kam zurück, beim Einschalten trat der gleiche Fehler auf. Wir konnten das Handy noch einmal kostenlos reparieren lassen, jetzt funktioniert es. Ich habe mir aber direkt mündlich versichern lassen, dass die zweite Reparatur kostenlos ist und auf dem neuen Reparaturschein wurde es vermerkt.
Du musst die beiden Vorgänge voneinander trennen. 1. Gerät wurde in Reparatur gegeben. Ziel: Fehlerbehebung, Gerät soll wieder funktionieren. Vereinbartes Ziel wurde nicht erreicht: Rechnung hinfällig. Der Auftrag war ja nicht: Schau Dir das Gerät für 500€ mal an und sag, was damit ist. Das haben die ja schon für dem Kostenvoranschlag getan. 2. Den Zweitreparaturversuch musst Du der Werkstatt zwar erlauben (quasi "Nachbesserung"), aber Du hast den Erstauftrag über eine fixe Summe getätigt. Die dürfen die jetzt nicht einfach erhöhen. Ergo: Entweder reparieren die zum vereinbarten Preis oder die erste Rechnung ist hinfällig, da die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Davon wird das Gerät nicht wieder ganz. Aber wäre der erste Kostenvoranschlag korrekt gewesen hättest Du ja auch keinen Auftrag platziert.
Hi Dagmar, das kommt sehr darauf an, was in dem Kostenvoranschlag enthalten war/ versprochen wurde. Wenn es da z.B. heißt Funktionsüberprüfung und Instandsetzung, dann kannst du als Ergebnis klar fordern, dass das Ding dann danach funktioniert. Ist das nicht der Fall, war die Leistung mangelhaft und es muss auf Kosten des Reparateurs nachgebessert werden - ohne zusätzliche oder erneute Kosten für den Kunden. Steht da aber z.B. Reparatur des Mikrofons, muss anschließend das Mikrofon funktionieren. Ein weiterer (anderer) Defekt, der später auftritt oder später entdeckt wird, ist dann nicht enthalten. Fragen muss man dann aber trotzdem noch, warum keine abschließende Funktionsprüfung stattfand - das lässt sich dem Reparateur entgegenhalten im Sinne von "ordentliche Qualität abliefern", ist aber streng genommen noch nicht einmal geschuldet, wenn es nicht ausdrücklich im KVA bzw. Angebot stand. Also: Es kommt mal wieder auf das Kleingedruckte an... Gruß, Speedy
Hallo Dagmar, 1. ist das nicht ein Werkvertrag mit 3-5 Jahren Garantie? 2. vielleicht ist die Platine auf dem Postweg kaputtgegangen, war es gut verpackt oder könnte man auf dem Weg argumentieren? Unsere Tv Platine ist nach dem Umzug kaputtgegangen, da hieß es so kleine Erschütterungen vertragen die Lötstellen oft nicht gut. Kenn mich da nicht gut aus, aber vielleicht wäre das ein Ansatz oder man könnte den Postweg reklamieren. Liebe Grüße Marion
zu denen geschickt hats ja jedes mal die Schule.... dagmar
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