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Rasenmäher in einer Mietwohnung

Rasenmäher in einer Mietwohnung

Kiwimama

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Hallo zusammen! Ich weiß nicht so richtig, wohin mit meiner Frage, deshalb frage ich hier. Ich wohne in einer Mietwohnung mit einem Garten. Als ich eingezogen bin, stand im Schuppen ein alter Rasenmäher, damit habe ich dann all die Jahre den Rasen gemäht. Nun ist das Ding kaputt. Irgendwo habe ich gelesen, dass der Vermieter mir ein neues Gerät zur Vergfügung stellen muss, denn im Grunde mähe ich ja seinen Rasen. Stimmt es so, und wenn ja, gibt es irgendeinen Paragraphen/Beschluss oder Ähnliches? Danke schon mal. LG


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Kiwimama

Hallo, ich denke, das ist eine Sache der Absprache. Wir wohnen in einem Haus zur Miete und wir müssen alle Gartengeräte selber anschaffen. Klar, der Rasen gehört dem Vermieter, ABER ich nutze ihn ja. Die rechtliche Regelung kenne ich aber nicht. LG leaelk


jamelek

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Ist das ein Gemeinschaftsgarten oder nutzt du ihn alleine? Sofern der Garten alleiniger Bestandteil zu deiner Mietwohnung ist muss kein Vermieter für einen neuen Rasenmäher aufkommen. Der Vermieter bezahlt dir ja auch nicht das Wasser, mit dem du "seine" Fenster putzt. Nett von ihm, dass er dir seinen alten Rasenmäher kostenlos zur Verfügung stellte.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Kiwimama

Wenn der Garten mitvermietet ist und es kein Gemeinschaftsgarten ist, musst du fuer Ersatz sorgen. Bei uns im Mietvertrag steht klipp und klar (vermietetes Einfamilienhaus mit Garten), dass der Mieter die Gartenpflege uebernimmt. Somit ist ein defekter Rasenmaeher sein Bier.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Kiwimama

Hi, wenn das Mähen des Rasens eine Pflicht lt. MietV ist, dann muss der Vermieter auch die Geräte stellen. Ist im MietV jedoch das Recht zur Gartennutzung festgehalten, dann obliegen alle Pflegeaufwendungen und damit auch die Geräte dem Mieter. Frag doch freundlich beim VM nach, ob er was zu einem neuen Mäher dazutut. Gruß, Speedy


hopsefrosch

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Antwort auf Beitrag von speedy

...und er zahlt nicht den Staubsauger. Wenn ihr den Garten mitgemietet habt, müsst ihr euch wahrscheinlich auch drum kümmern, Aber frag doch einfach nah.


shinead

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Wenn der Mieter für die Pflege des Gartenteils zuständig ist, dann obliegt es ihm, die notwendigen Geräte anzuschaffen. Alternativ könnte der Vermieter Dir auch einen professionellen Rasen-Mäh-Dienst vorbeischlichen, dessen Kosten dann über die Nebenkosten abgerechnet werden können. Nur bei Gemeinschaftsgärten ist der Vermieter verpflichtet, die Geräte zur Verfügung zu stellen. Aber nett Anfragen, kannst Du ja trotzdem.


Lita

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Gleiche Situation hier! Mietshaus - es gibt einen kleinen Rasen vor dem Haus (für alle) und einen hinter dem Haus (nutzen nur wir). Lange waren wir dafür zuständig, beide Rasenflächen zu mähen und haben dafür auch einen kleinen Mietnachlass erhalten. In dieser Zeit habe ich den hauseigenen und von der Vermieterin angeschafften Rasenmäher für beide Gartenflächen benutzt. Inzwischen kümmert sich ein anderer Nachbar um den Vorgarten (war mir zu viel geworden) und der hat auf eigene Rechnung einen Rasenmäher gekauft, nachdem der hauseigene Rasenmäher den Geist aufgegeben hatte. Ich habe ihn gefragt, ob ich mit diesem Teil auch meinen Rasen hinter dem Haus mähen darf - möchte er nicht, der alte Stiesel Ich finde es aber unfassbar albern, den winzig kleinen Abstellraum unseres Hauses mit zwei dicken Rasenmähern vollzustellen (zumal beide Rasenflächen echt winzig sind...). Na ja, aber er hat das Ding gekauft - also ist das wohl so. Und ich kann von der Vermieterin schlecht verlangen, einen Rasenmäher für meinen kleinen Privatgarten hinter dem Haus zu kaufen. Also, langer Rede kurzer Sinn: Rechtliche Lage kenne ich nicht, aber es würde mich schwer wundern, wenn die Vermieterin dafür zuständig wäre, Gartengeräte für einen ausschließlich von Euch genutzten Garten zu kaufen. Anders sähe die Sache bei einem gemeinschaftlich genutzten Vorgarten aus (wobei sie dann die Kosten für Rasenpflege etc. ja wieder auf die Nebenkosten umlegen könnte - insofern würdet ihr solche Anschaffungen dann ja auch mittragen).


Sabine mit Amelie

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Hallo, auch ich kenne die rechtlichen Grundlagen nicht, aber wir hatten auch ein Wohnung mit Garten. Wir hatten damals nicht einen Gedanken daran verschwendet, wr den Mäher kauft. Für uns war das selbstverständlich, dass wir den kaufen. Es war "unser" Garten, also sind wir dafür zuständig. Anders sieht es für gemeinsame Flächen aus. Ich denke, da muss der Vermieter schon einen Mäher zur verfügung stellen. Bei uns hier war das übrigens auch Thema. Wir sind hier 13 Parteien in Reihenhäuser, die aber rein rechtlich Eigentumswohnungen in Geschoßbauweise sind. Wir haben einiges an Gemeinschaftsfläche und jeder hat noch den Garten, der zu seinem Haus gehört. Bei uns kam dann auch das Thema auf, ob man den Rasenmäher, der für die Gemeinschaftsflächen von allen gekauft wurde, auch für seinen eigenen Rasen benuten darf. Nein, darf man nicht. Das haben die meisten abgelehnt und wie ich finde, zu Recht. Wenn er dann bei irgend jemand kaputt geht, dan wird er in den Technikraum gestellt und es war keiner. Nein, da soll doch jeder bitte seinen eigenen kaufen. @Lita ich kann deinen Nachbarn verstehen. Er kauft aus seiner Tasche einen Rasenmäher und ihr benutzt ihn. Das würde ich ehrlich gesagt auch nicht wollen. Vielleicht hätte man sich ja vorher absprechen können. Ihr hättet den Rasenmäher gemeinsam kaufen können, dann wäre das kein Thema gewesen. Was ich nicht ganz verstehe, warum er das gemacht hat, wenn er Gemeinschaftsfläche damit mäht. Liebe Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lita

ähm, wenn mein nachbar kommen würde und meinen rasenmäher mitbenutzen möchte, würde ich auch nein sagen. was anderes wäre es, wenn du gefragt hättest, ob du einen teil der anschaffungskosten übernehmen kannst und ihn dann benutzen darfst. da hätte ich zugestimmt


Lita

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Antwort auf Beitrag von Lita

Gekauft hat er ihn, weil die Vermieterin für uns Mieter quasi nicht erreichbar ist. Wenn man da Geld für irgendwelche Anschaffungen zurück haben möchte, kann das schon mal Jahre dauern. Wir haben das aufgegeben. Ich habe auch schon vieles gekauft, das sich jetzt im Hausfundus befindet. Schneeschaufel, Streusalz, Rechen, Fugenkratzer... Ich käme mir so was von blöd dabei vor, wenn ich sagen würde, dass das mein Streusalz ist, und die anderen sich bitte ihr eigenes Eimerchen kaufen sollen. Ja - ich weiß. Es geht darum dass ich mein "privates" Mini-Rasenstück hinter dem Haus mähen möchte. Ich find's aber trotzdem affig und stehe dazu :)


Aprilbaby

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Warum hast du dich nicht einfach mit der Hälfte an den Kosten für den einen Rasenmäher beteiligt? So haben wir es mit einem Vertikutierer gemacht.


Sabine mit Amelie

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Hallo, wir sprechen hier aber nicht über ein Eimerchen Streusalz, eine Schneeschaufel , einen Rechen oder einen Fugenkratzer, sondern wir sprechen hier über einen Rasenmäher, der unter Umständen schon einiges gekostet hat. Liebe Grüße Sabine


RR

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Antwort auf Beitrag von Kiwimama

Hallo nutzt ihr den Garten alleine? Ist er praktisch so wie die Wohnung an euch vermietet? Dann müsst ihr selbst für einen neuen Mäher sorgen. Bei einem Gemeinschaftsgarten sieht es wohl anders aus. Wir haben bei unserem GS gleich in den Vertrag geschrieben, dass Gras mähen etc. alleine dem Mieter obliegt. viele Grüße


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kiwimama

huhu wir hatten einen eigenen Mäher damals kaufen müssen, war alleine unser Garten zur Nutzung. Dein vermieter hat denMäher rein oder wem gehört der ? Frag höflichmal nach, eigentlich hast DUn un ja seinen Mäher kaputtgemacht... dagmar