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Paypalzahlung wann kommt Kufvertrag zustande

Paypalzahlung wann kommt Kufvertrag zustande

Sabine mit Amelie

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Hallo, kenn sich hier zufällig jemand aus? Wir haben über einen Onlineshop eine Digitalkamera bestellt und per paypal bezahlt. Das Geld, immerhin € 342,97 ist beireits von unserem Konto abgebucht worden. Ist damit dann schon der KV zustande gekommen, oder muss die Ware erst bei uns sein. Wir haben die Kamera am 26.03. bestellt, das Geld ging gestern ab, heute kommt eine Mail, dass denen ihr Lieferrant nicht mehr liefern kann und sie das Geld wieder zurück auf paypal überweisen würden. Mich ärgert so etwas, weil es ja unser Konto belastet und bis wir jetzt unser Geld wieder haben, wird es bestimmt Mitte bis Ende nächster Woche. Für mich stellt sich die Frage, ob durch die Abbuchung nicht doch ein rechtskräftiger KV zustande gekommen ist und ob wir uns evtl. die Kamera woanders kaufen können und der Onlineshop evtl. die Differenz bezahlen müsste. Ich habe da keine Ahnung, ich weiß nur, dass mich das total ärgert. Liebe Grüße Sabine


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Der Kaufvertrag kommt meines Erachtens schon vorher zustande, nämlich in dem Moment, wo du das bestellst und dir dann deine Bestellung bestätigt wird. Wann du bezahlst, ist dafür nicht wesentlich, denn wenn du z.B. bei der Lieferung erst die Rechnung dabei hast und später überweist, dann bezahlst du u.U. ja sogar erst Wochen, nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Eine Rückerstattung bei Paypal passiert normalerweise aber innerhalb von Sekunden, hab ich vor ein paar Tagen erst gehabt, da war das Geld fast SOFORT wieder da. Erinnere die doch mal, dass sie das veranlassen. Jule


Glimmerglitter

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

Huhu, könnte bestimmt beides für dich hilfreich sein. Du weißt ja bestimmt welche Mails du bekommen hast und kannst es ableiten. http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/30/ag-dieburg-vertragschluss-bei-zahlungsaufforderung-in-eingangsbestaetigung/ http://suite101.de/article/zustandekommen-des-kaufvertrages-a67280#axzz2OqmsF300 LG Glimmerglitter


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Glimmerglitter

Hallo, danke für eure Antworten. Ich dachte mir, dass da auf jeden Fall ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Was ich nicht gefunden hatte ist die Frage, ob der Internetshop mir z.B. jetzt anbieten müsste, dass ich den Artikel woanders kaufen kann und der Shop die Differenz bezahlen müsste? Liebe Grüße Sabine


Glimmerglitter

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Huhu, der link dürfte dir da bestimmt auch helfen. Kommt eben dann wieder darauf an was in deiner Mail alles stand. Aber ob sich der aufwand lohnt es einzuklagen falls du recht hättest? das geht auch nicht von heute auf morgen, und Kosten müsstest du im schlimmsten fall auch erst vorstrecken. http://www.juraforum.de/forum/internetrecht/onlineshop-bestellt-nicht-lieferbar-haendler-storniert-253229 LG Glimmerglitter PS. in dem Forum gibt es noch viele ähnliche Beiträge zu sowas ähnlichem wie deinem Fall


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Glimmerglitter

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Die hat mir jetzt ein Stück weiter geholfen. Bei uns ist bereits Geld geflossen. Ich habe per paypal bezahlt und das Geld wurde bereits von meinem Konto abgebucht. Es handelt sich hier um € 342,97, die bereits abgebucht wurden, also ist definitiv ein Kaufvertrag zustande gekommen. Shops, die Geld vorab nehmen, gehen sofort einen Kuafvertrag ein. Das Problem ist nur, der Lieferant kann wohl nicht mehr liefern, weil es den Artikel nicht mehr gibt. Ich habe aber im Netz noch einige Onlinshops gefunden, die den Artikel noch verkaufen. Die sind dann eben etwas teurer. Ich habe die vom Shop jetzt mal angeschrieben, wie wir uns einigen, weil wir die Ware haben wollen, ob wir uns die kaufen sollen und sie uns die Differenz mit zurück erstatten, oder ob sie versuchen, das Teil doch noch zu organisieren und uns zuschicken. Grundsätzlich hätte ich ja kein Thema, aber € 342,97 ist dann doch einiges an Geld und über paypal wurde mir das Geld 1 Tag nach Bestellung abgebucht und ist am 2. Tag noch nicht zurück auf meinem papal Konto. Soetwas ärgert mich. Jetzt ist morgen dann auch noch ein Feiertag, dann kommt das Wochenende, dann gleich noch ein Feiertag, d.h. ich werde mein Geld nicht vor Mittwoch, Donnerstag nächste Woche zurück bekommen. Das ist eine Woche, die die mit meinem Geld arbeiten, ohne dass ich etwas davon habe. Liebe Grüße Sabine


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

und die hatten das Geld länger ehe sie meldeten, dass der Artikel nichtmehr lieferbar sei das ist ärgerlich,damals wars ein Geschenk... dagmar


Limba

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

so ist das eben wenn man mit paypal bezahlt. Letztendlich hat der Shop auch nichts davon, sobald er die Rückerstattung tätigt ist das Geld bei ihm auch wieder weg. Der Rest ist die Zeit, die das Geld bei paypal liegt, das weiss man aber bevor man paypal nutzt, daß es diese Bearbeitungszeiten gibt. Daß jetzt so viele Feiertage sind, dafür kann niemand etwas. Das Geld ist dir ja sicher, kann deinen Ärger da nicht so ganz verstehen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Hi, selbst wenn du davon ausgehst, dass ein KV zustande gekommen ist, würde hier ein Fall der Unmöglichkeit vorliegen, der den VK zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§433 ff. BGB) mit der Folge von Schadensersatz für den Käufer nach § 283 BGB. SE allerdings nur in Hähe des sog. neg. Interesses, d.h. der Käufer wird so gestellt, als hätte er nie auf "kaufen" geklickt, d.h. den Vertrag nie geschlossen. In deinem Fall bekommst du dadurch aber nichts, denn hättest du nicht geklickt, hättest du jetzt auch noch keine Kamera und noch kein Geld ausgegeben. Also Geld zurück und der Fall ist gegessen. Die Erstattung des Differenzpreises wäre pos. Interesse, das gibts aber nur z.B. bei aktivem Verschulden des VK... Gruß, Speedy


speedy

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Hi, Paypal ist nur ein Zahlungs-DL und hat mit dem eigentlichen Kaufvertrag nichts zu tun. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Bei einem online-Kauf ist dein Klick auf verbindlich bestellen das Angebot an den VK, seinerseits ist dann eine Bestätigung der Bestellung ODER die Lieferung der Ware vonnöten. Kommt jetzt statt der Bestätigung eine Stornierung, ist der Kauf nicht zustande gekommen und die bereits gewährten Leistungen (z.B. deine Zahlung an Paypal) sind zurückzugewähren. Gruß, Speedy


Schru

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Antwort auf Beitrag von speedy

auf der Welt, der die Kamera liefern kann? Falls nicht, muss der VK eben auf einem anderen Weg die Kamera beschaffen-im schlimmsten Fall mit Verlust. Es ist ja nicht das Problem der Käuferin, wenn der VK Dinge verkauft, über die er zum ZP des Verkaufs nicht verfügt. Die AP kann meines Erachtens auf Erfüllung des Kaufvertrags, der beim Bestellen zustande kam, bestehen-außer es ist in den AGB etwas anderes geschrieben. Oder lieg ich falsch? Ich lass mich gerne belehren ;o) LG Schru


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Ein Katalog, oder ein Angebot auf einer Internetseite ist eine sogenannte "Invitation ad offerendum", also eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Du hast über das Internet ein Angebot abgegeben, das der Verkäufer nicht angenommen hat (da er nicht liefern kann). Ein gültiger Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Das Du direkt per Paypal gezahlt hast, ist prinzipiell nicht das Problem derer, die dazu einladen ein Angebot abzugeben. Du hast keinen Anspruch auf Lieferung.


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo, nach dem was ich im Netz gelesen habe, stimmt das nicht ganz. So wie du es beschreibst shinead, verhält es sich nur, wenn der VK nicht auf Vorauskasse besteht. Wenn ich die Möglichkeit von Kauf auf Rechnung hätte nutzen können, wäre das so gewesen. Da ich aber eine Bestellbestätigung gibt und das Geld bereits geflossen ist, ist ein rechtskräftigerr Kaufvertrag zustande gekommen. Der VK macht mir ein Angebot, ich nehme es an, bis dahin passiert noch nichts und er könnte jederzeit vom KV zurücktreten. Da er aber Vorauskasse wollte und ich bereits bezahlt habe, ist das anders. Den Artikel gibt es übrigens im Netz noch, d.h. der VK könnte mir z.B. das Angebot machen, ich kann den Artikel woanders kaufen und er erstattet mir die Differenz, oder besorgt das Teil selbst und läßt es mir zukommen. Wenn das Geld schon wieder auf meinem paypal Konto wäre, wäre das Thema für mich erledigt, aber der VK schreibt, dass er das Geld in ein paar Tagen auf mein Konto stellt und das geht nicht. Es ist mir durchaus bewußt, dass es Laufzeiten gibt, aber das Geld ist noch nicht mal auf paypal. Ich hatte das schon mal und da hat der VK mich am gleichen Tag der Bestellung angeschrieben und mir gesagt, dass er nicht liefern kann. Als ich auf mein Konto schaute, war das Geld schon wieder bei paypal sichtbar. Ich konnte noch nicht darüber verfügen, dass dauerte dann auch noch eine gewisse Zeit, aber es war am gleichen Tag zurückgebucht worden. Der VK hier spricht ja von ein paar Tagen. Das ist das, was mich an der ganzen Sache so ärgert. Wie geschrieben, wenn es bei paypal schon wieder drauf wäre, also nicht verfügbar, dann wäre das o.k. gewesen. Es ist übrigens in der Tat das Problem des VK und nicht meins. Liebe Grüße Sabine


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Die Zahlung ist unabhängig vom zustandekommen des Kaufvertrags. Erst einmal braucht es zwei Willenserklärungen, um einen rechtskräftigen KV zu bedingen. Der Geldfluss und die Übergabe der Ware sind davon vollkommen unabhängig. Es gibt ohne weiteres Urteile, die hier den Onlinehändler stützen. (Z.B. Amtsgericht Butzbach 51 C 25/02 (71). Nicht grundsätzlich ist Vorauskasse eine Annahme des Kundenangebotes. Man müsste AGB und Bestellbestätigung schon sehr schlecht formulieren um eine direkte Annahme ableiten zu können.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

ich hab mich damals auch so geärdert da das Wochen ging ehe der sich meldete bestätigt hatte er mir alle schon aber wenn er es nicht herbekommt, Klagen dauert ewig, nutzt am Ende auch nichts und steht in keiner Relation... dagmar


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

ein Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn zwei Willenserklärungen abgegeben wurden. Hier wurde nur eine Willenserklärung abgegeben. Auch wenn du bezahlt hast, der Händler kann nicht liefern. Ist halt so. Nein, du hast keinen Anspruch auf Schadensersatz! Es ist ja kein Mangel in dem Sinne, dass du ihn 3x angemahnt hättest. Und du bist kein Händler der einen Schaden davonträgt.... Auch ein Händler kann vom Vertrag zurücktreten.