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Noch mal Tombola - Spendenquittungs Frage

Noch mal Tombola - Spendenquittungs Frage

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Hallo noch mal! Noch eine Frage wegen den Spendenquittungen. Seit einiger Zeit dürfen ja die Quittungen nur noch von bestimmten Leuten (beim evang. Kiga das Pfarrbüro, etc.) ausgestellt werden. Jetzt hat der Dekan vom anderen Pfarrbüro irgendwas losgelassen, da gäbe es was neues, der Wert muss angemessen sein damit die Händler keinen Ramsch für überhöhte Spendenquittungen raushauen und so. Ende vom Lied: Er hat zwei Läden, bei denen ich vorher betteln gegangen bin keine Spendenquittung ausgestellt. Danke- da brauche ich ja nie wieder reingehen. Kennt einer von Euch die rechtliche Grundlage (wir sind aus Bayern)???? Und wie händelt Ihr das mit Firmen, die sagen, früher hätte da der Sammler gleich unterschrieben (da hatte ich letztes Jahr schon diskussionen, ich habe dann gesagt dann muss ich es stehen lassen, ich darf es nicht unterschreiben). Wäre gut wenn ich da was in der Hand hätte.... Danke Euch und viele Grüße Marion (ich habe schon Blutblasen an den Fingern vom Firmenanschreiben und bräuchte noch so ein paaar Hammer-Preise. Oder wenigstens einen.....


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Für Sachspenden dürfen keine ausgestellt werden. Leider gehen uns durch diese Praxis sehr viele Sachspenden verloren. Aber Spendenquittungen für Sachspenden sind gesetzeswidrig. Ich arbeite bei einer Hilfsorganisation und bin berechtigt Spendenquittungen auszustellen. LG Sonnenkind


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Dolphin Aid stellt nur Quittungen über Geldspenden aus, vermutlich wurde damit wirklich zuviel Schindluder getrieben dass die sich haben Altladenhüter zu Riesenpreisen haben bescheinigen lassen. Aber im Prinzip kannst Du nur eines machen FINANZAMT ANRUFEN denn die kennen die aktuelle Gesetzeslage genau. Als ich vor einigen Jahren Kassiere des Frühchenvereins war durften wir noch Sachspendenquittungen ausstellen, aber das ist lange her dagmar


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hallo bei ins im kiga ist es auch grad wieder aktuell,ich weiß den wert nicht aber sachspendenquittungen dürfen bei uns auch erst ab einem gewissen warenwert ausgestellt werden,und es gilt nicth der vk sondern der ek lg marou


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Also, wir stellen weiterhin Sachspendenquittungen aus. Allerdings muss dabei auch immer der Wert der Sache angegeben werden. Wenn uns der Gärtner Tannenbäume für den KiGa spendet, kriegt er eine Sachspendenquittung, auf der der Preis notiert ist. Notfalls kann man ja auch eine Geldquittung ausstellen und die jeweilige Sache von dem Geld dann offiziell kaufen. Dann kann der Händler sogar den VK statt EK abschreiben. Die letzte Steuererklärung war 2007 und das Finanzamt hat nix zu meckern gehabt. Wir sind aus NRW. LG Samsine