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Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe

Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) / eBay Verkäufe

Methos

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Ich habe jetzt von dem neuen Gesetz Verkaufsplattformen betreffend gelesen. Also eBay, Amazon, booklooker, etc. So wie ich es verstanden habe, gibt es eine Begrenzung auf 30 Verkäufe mit weniger als 2.000 Euro Verkaufserlös im Jahr. Das heißt für mich, kleine Verkäufe über eBay Kleinanzeigen für wenige Euro rentieren sich doch gar nicht mehr… Wie handhabt ihr das jetzt? Viele Grüße Marion


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Methos

Die Gewinne sind doch weiterhin bis - ich glaube 600 € - steuerfrei. Wie es bisher auch schon war. Wenn du mit den Gewinnen darunter bleibst ist das doch kein Problem. Und wenn du darüber warst wirst du das sicherlich doch auch vorher schon angegeben haben. Solltest du viel Verkaufen, solltest du Belege für Einkauf etc. gut aufheben, damit du den Gewinn exakt nachweisen kannst.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Methos

Mit sowas erzielt man doch so gut wie nie Gewinne. Egal wie hoch der Umsatz ist. Ist also völlig egal. Oder was verkaufst du da mit Gewinn?


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das frage ich mich auch. Umsatz ist nicht gleich Gewinn...!


Yahuso

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Hier gibt es ein interessantes Video von einem Betriebspruefer. https://youtu.be/U0aA0BA4Tjg Er sagt, mehr als 30 Verkäufe werden zwar an das FA gemeldet, wenn es aber unter den 2000€ bleibt, wird nichts weiter gemacht... Ansonsten gibt es tatsaechlich die Freigrenze in Höhe von 600,00 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) GEWINN pro Jahr. Mit gebrauchten Sachen kommt man ja nicht auf einen Gewinn da man diese ja teurer gekauft hat.... Werde erstmal nichts anders machen.


Methos

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Antwort auf Beitrag von Methos

Nun, da stand Verkaufserlös, nicht Gewinn. Das ist eben meine Frage. wenn ich Kinderkleidung für 1 Euro anbiete, wäre ich ja ruckzuck über 30 Geschäfte, auch wenn es vielleicht nur 30 Euro sind. Gewinn macht man da nicht wirklich, es geht mehr um eine Art Ablöse für meinen inneren Messie. Lg Marion


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Methos

Dinge des täglichen Lebens und sogar der Gebrauchtwagen darf immer noch normal verkauft werden. Wenn man den ganzen Dachboden/Keller mit jeder Menge Schmuck verkauft - kann das Finanzamt dann mal nachfragen - dann kann man das erklären. Nur wer quasi gewerblich handelt und Gewinn erzielt muss diesen Versteuern. Für den normalen Standart User ändert sich nichts.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Methos

Ich habe gerade mal ein paar Artikel dazu quergelesen. Dazu stellen sich mir folgende Fragen: - 30 Verkäufe UND 2000 € Verkaufserlös oder - 30 Verkäufe ODER 2000 € Verkaufserlös - gilt das pro Plattform oder in Summe für alle Plattformen - wenn über mehrere Plattformen, wie wird es überwacht, wenn ich 7 Verkäufe bei Ebay, 10 bei Facebook, 10 bei Vinted und 15 über Ebay mache - wenn ich mein Handy für 1000 € gekauft und für 500 € verkauft habe, kann ich das FA an dem Verlust beteiligen - was ist mit alten Gegenständen, für die ich keine Quittung mehr habe - was ist mit Gegenständen, die ich geschenkt bekommen habe Ich denke, da wurde mal wieder ein Gesetz geschaffen, das hinten und vorne nicht durchdacht ist. Wird sicher bald vor Gericht landen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Methos

woher will da einer wissen wieviel Du verkauft hast ausser über die Kaufabwicklung ? 2000.- Erlös hast Du bei einem Auto oder teuren Kamera schnell zusammen wobei das ja die Klassiker sind die sicher jeder selbst abholt und anschaut