Mitglied inaktiv
Ich krieg hier gerade voll den Aufreger. Erstmal habe ich heute FREI, also bin eigentlich gar nicht im Dienst *g*. Da ruft mich doch gerade die 400 Euro Kraft an, die ich Mitte Dezember eingestellt habe und bittet um rückwirkende Kündigung. Er Hartz IV - sie Harzt IV Er Brückenjob (1,00 €) und sie habe ich befristet eingestellt auf 400 Euro Basis. Ich hatte sie auch gebeten sich VORHER zu erkundigen, ob sie Nachteile hat und sowas alles. Nee alles gut. Sie konnte dann im Dezember gleich noch 360 Euro verdienen, im Januar werden es auch 260 Euro sein ...... Niemand hat gesagt, dass das ZUSÄTZLICHES Geld ist. Jetzt hat sie die Abrechnung bei der Hartz IV Stelle vorgelegt und die haben ihr natürlich jetzt die Leistungen gekürzt. Das war doch klar! Da hab ich die gerade echt am Telefon, am weinen, Verzweifelung .... wie soll sie denn jetzt mit dem Geld auskommen ........ hä ?????? Sie hat doch mehr, als wenn sie keinen Hartz IV Job hätte. Da musste ich ihr doch tatsächlich am Telefon sagen, ja aber Sie haben doch auch das Geld von mir in bar bekommen, dass müssen Sie doch auch dazu rechnen und dann haben Sie doch das, was ihnen fehlt ....... Irgendwie unverständlich das ganze. Jetzt bat sie also tatsächlich darum, dass ich sie kündige, damit sie wieder nur Hartz IV bekommt und die ihr nichts abziehen.......... ALso ich werde ihr nicht kündigen. Warum auch? Bin ja zufrieden mit ihren Leistungen ....... kündigt sie, zieht das Amt ihr gleich wieder was ab .... Da sie aber auf Stundenlohnbasis bezahlt wird, kann ich vermutlich auch nicht viel tun, wenn sie nicht kommt..... Und das alles, obwohl ich heute FREI hatte. Schönes Wochenende LG S
einen teil darf sie doch behalten und das was sie dann mehr hat wird ihr abgezogen also eigentlich plus minus null.Aber wenn di ihr kündigist und das auch noch rückwirkend muss sie doch das verdiente Geld zurückzahlen und ob sie das von Amt wiederbekommt. Ist eine Gute Frage. LG ANJA
Wieso plus Minus Null, sie hat doch mehr, man darf doch eine gewisse Summe ohne Anrechnung behalten. Ausserdem ist ein Job doch auch immer die Chance, aus der Abhängigkeit rauszukommen.
mit plus minus null meinte ich also das was sie von amt bekommt und dann halt das was sie zusätzlich verdienen darf
Das soll mal einer verstehen. Würde ihr das vielleicht Montag nochmal in Ruhe erklären, manche verstehen leider nicht sofort alles.
Das soll einer verstehen. LG S
klar, von deinen Steuern lebt sie besser... dagAR
Also rückwirkend würde ich ihr definitiv nicht kündigen! Ich finde, das man sich über sowas definitiv vorher informieren muß, bevor man einen Job annimmt... Aber da kann man mal wieder sehen, das es wirklich welche gibt, die dann lieber nicht arbeiten gehen... LG fru
Das sehe ich allerdings auch so! Man soll ja nun keine finanziellen Nachteile haben, aber ist es zu viel verlangt, die Gemeinschaftskasse zu entlasten und für das "geschenkte" Geld zu arbeiten, wenn man es KANN? Es gibt genug Leute, die wirklich drauf angewiesen sind ... Warum habe ich immer wieder das Gefühl, manche Leute denken, das Geld für Hartz IV fällt vom Himmel??? LG
ihr problem hätte ich gerne
Solltest ihr das vielleicht wirklich mal in ruhe erklären, sie darf vom zuverdienst 100 euro plus 15% von der restlichen summe anrechnungsfrei behalten. heißt von 400 Euro zuverdienst hat sie 160 Euro mehr als wenn sie nur hartz IV kassiert, natürlich bekommt sie 240 euro weniger vom Amt überwiesen, da sie die 400 von dir bekommt aber die muss sie ja zurechnen und dann hat sie (beispiel) statt 500 euro Hartz 660 euro zum leben. Denke sie ist jetzt erstmal in schwierigkeiten, das sie das anzurechnende geld für dezember noch zurückzahlen muss und das fehlt ihr jetzt natürlich. Du könntest ihr das Geld für Januar erst montag auszahlen, dann bekommt sie im Januar gar nichts angerechnet und könnte damit diese blöde rückzahlung für dezember ausgleichen. Dann müsstest du ihr aber weiterhin immer erst am 1. des folgemonats zahlen, da dies ausschlaggebend für die berechnung ist an welchem tag man seinen lohn bekommen hat, sie muss aber bedenken dass sie dann wenn sie beispielsweise zum 31.5. gekündigt wird, trotzdem im Juni eine Anrechnung des Lohns hätte, also sprich sie würde es nur vor sich hinschieben. Hoffe es einigermaßen verständlich erklärt zu haben ?
Die letzten 10 Beiträge
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn
- Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung