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Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg...Einkommensgrenze????

Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg...Einkommensgrenze????

Dani4ka

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Hallo zusammen, ich hoffe mein Beitrag/Frage passt hier rein. Wir wollen Landeserziehungsgeld beabtragen und grübeln jetzt seit geraumer Zeit über die Berechnung der Einkommensgrenzen. Es heißt ja: ...Als Einkommen wird berücksichtigt: die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und des Einkommensteuergesetzes (EStG) abzüglich 24 % bzw. 19 % bei Personen im Sinne des § 10c Abs. 3 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2009 geltenden Fassung (zum Beispiel Beamte) Die Einkommensgrenzen betragen bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, mit einem Kind 1.380,00 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 230,00 Euro für jedes weitere Kind. Für Geburten und Adoptionen ab dem Jahr 2010 werden die Einkommensgrenzen für Paare auf 1.480,00 Euro angehoben. Wie muss ich jetzt rechnen? Mein monatliches Brutto oder Netto? Von diesem Betrag dann 24% abziehen? Da die Geburt 2012 war, wäre dann die Grenze 1.480,00€ plus 230,00 für unser 1.Kind => 1.710,00€ ??? Oder liegen wir falsch und es werden Jahreseinkommen berechnet? Wer kann uns helfen und Licht ins Dunkel bringen??? Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Grüße aus Heidelberg Anto4ka


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Dani4ka

Wann ist dein Kind geboren? Auszug aus folgendem Link: http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldbetreuungsgeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgeld.xml?ceid=100385 Der Ministerrat hat in einer Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg für alle Geburten / Adoptionen ab dem 01.10.2012 zu beenden. Für Geburten / Adoptionen bis 30.09.2012 können Sie im Anschluss an das Bundeselterngeld vom Land Baden-Württemberg Landeserziehungsgeld erhalten. Eventuell hast du Pech und bekommst gar kein Landeserziehungsgeld mehr, je nachdem wann dein Kind geboren ist, Gruß Sylvia


Dani4ka

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Hi, nein wir könnten es noch beantragen. Er ist am 27.07.12 geboren. Ist eben nur wegen der Berechnung alles unklar....


speedy

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Antwort auf Beitrag von Dani4ka

Hi, Bemessungsgrenze ist immer das Familien-Brutto-Einkommen, wie es auch auf dem Steuerbescheid angegeben ist. Davon gehen dann die 24% für Soz.vers. als Pauschale ab. Gruß, Speedy


Dani4ka

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Antwort auf Beitrag von speedy

Also gehe ich von dem Jahresbrutto aus, der auf dem Steuerbescheid für 2012 angegeben ist? Von dem ziehe ich dann die 24% ab und teile durch 12 um auf den Monatsbetrag zu kommen?...den die Einkommensgrenze wird ja nicht als Jahresbetrag genannt, sondern als Monatsbetrag.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Dani4ka

richtig. Es könnte allerdings sein, dass du das Brutto von 2013 nehmen musst, wenn du das Geld für 2014 beantragst. Wir da genau der Nachweiszeitraum ist, müsstest du nachlesen, das weiß ich nicht auswendig. Gruß, Speedy