Mitglied inaktiv
hallo! Mein kleiner Sohn ist jetz 9 monate alt und in der Kinderkrippe.Ich habe vor zwei Woche eine Ausbildung angefangen und wurde heut gekündigt(ich war lt. Aussage des Chefs schon eine zu eigenständige Person!!!!????!!!!). Wie läuft das denn jetz? Arbeitslos melden? Verlier ich den Krippenplatz wieder weil ich jetz keine Tätigkeit mehr nachweisen kann? Die Krippenplätze werden nur bei Arbeit vergeben... Ich hab keine Ahnung :-( LG Anne
du musst auf jeden fall zum arbeitsamt.... aber den grund der kündigung kann ich nicht verstehen... mit dem krippenplatz, das weiß ich nicht...kläre das dort vor ort mit der betreung ab...
hi
so ein mist..
nee, ich denke, wenn du arbeitslos gemeldet bist, dann musst du ja jederzeit vermittelbar sein und das heisst, dein sohn muss sicher betreut werden.
ich würd das auch auf dem amt genau erzählen wie das war mit der kündigung. viel machen können die zwar nicht, aber wer weiss vielleicht kommt das ja da öfter vor.
blödsinnig, du seist zu eigenständig. heisst das der chef hatte angst, dass du für einen azubi zuviel eigeninitiative zeigst?! darüber sollte er sich lieber freuen als dich rausschmeissen..
nicky
ja das dachte ich ja auch-aber scheinbar war genau das falsch :-( aber danke für die antworten!
Für Kündigung von Auszubildenden gelten ganz besonders strenge Maßstäbe. Im Beispiel mußte ein "überhaupt nicht an seiner Ausbildung interessierter AZUBI " wieder eingestellt werden. Es gibt eine besondere Sorgfaltspflicht des Ausbildungesbetriebes gegenüber Lehrlingen. Das Recht auf Ausbildung hat Priorität. Nur "schwerste Verfehlungen" rechtfertigen einen Ausbildungsabbruch gegen den Willen des AZUBI. Geh zum ARBEITSGERICHT! Dort wird kostenlos geholfen. Du mußt auf Fortsetzung der Ausbildung klagen. Der Betrieb hat eine Sorgfaltspflicht. Telefonier nicht,hol dir einen kompetenten Beistand vom Gericht. Alles Gute!
Kündigung Dein Arbeitgeber will dir kündigen? Wenn deine Probezeit schon um ist, muss er schon wirklich gewichtige Gründe anführen, damit die Kündigung wirksam ist - zum Beispiel, dass du etwas gestohlen oder dass du mehrmals unentschuldigt gefehlt hast. Wenn's nach Kündigung riecht oder du tatsächlich eine Kündigung erhalten hast, wende dich sofort an den Betriebs- beziehungsweise Personalrat und die JAV. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, dann hast du Rechtsschutz - sofern du Mitglied einer Gewerkschaft bist. So kannst du ohne Risiko dein Recht, zum Beispiel die Rücknahme der Kündigung, vor Gericht einklagen. Wenn umgekehrt du selbst deinen Ausbildungsvertrag kündigen willst, kannst du das mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen tun. Sprich jedoch auch hier noch mal mit deiner JAV und deinem Betriebs- oder Personalrat.
...das du den Krippenplatz behalten kannst, wenn Du drauf angewiesen bist arbeiten zu gehen/die Ausbildung zu machen und ihn aus diesem Grung brauchst. D.H. du musst Dich nun weiter um Arbeit bemühen und dies nachweisen. Wenn du ihn kündigst und wider Erwarten schnell eine Arbeit bekommst, kriegst du ja nicht sofort einen Krippenplatz, daher kann dein Kind trotzdem in der Krippe bleiben. Dass Du zu eigenständig bist, heisst auf gut deutsch und arbeitest drauf los, ohne Rücksprache und es kommt nicht unbedingt das gewünschte Ergebnis dabei raus.......Ich kenn auch 2 Kollegen denen in der Probe deshalb gekündigt wurde und fand es damals gerechtfertigt- Probezeit ist PROBEzeit. LG Carmen
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