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Krankenkassen Beitrag bei Verdienst Obergrenze

Krankenkassen Beitrag bei Verdienst Obergrenze

tabeamutti

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Hallo, wie sieht das mit dem Krankenkassenbeitrag aus, wenn jemand jährlich über 59400Euro verdient und gesetzl. versichert ist - und bleiben will? Bleibt das mit den Beiträgen (AG/AN) so wie vorher auch oder gibt es für den AG eine Höchstgrenze und den Rest muss der AN zahlen, um auf den passenden Prozentsatz zu kommen? Danke, tabeamutti


tabeamutti

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Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Es geht um einen Angestellten, keinen Selbstständigen.


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Es ist so wie vorher auch: AG: 50 % vom allgemeinen Beitragssatz/14,6 % AN: 50 % vom allgemeinen Beitragssatz/14,6 % + Zusatzbeitrag Berechnet von 4.950 Euro/Monat brutto.


u_hoernchen

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Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Wenn du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, wird der Beitrag „eingefroren“. Dann sind es eben nicht mehr 14, X Prozent, sondern weniger. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer. Ulrike


Trini

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Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Du bekommst das Geld nicht mehr abgezogen sondern bekommst den AG-Anteil mit überwiesen und zahlst am 15. des Folgemonats selbst. Die Umstellung erfolgt nur zum neuen Jahr. Trini


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Trini

...Es mag sein, dass es einzelne Arbeitgeber so handhaben. Standard ist das aber nicht. Bei mir zahlt seit 28 Jahren der Arbeitgeber (2 Verschiedene) und das obwohl ich bis auf kurze Phasen Teilzeitarbeit solange meine Kinder noch im Krippenalter waren, immer freiwillig versichert war. Umstellungsfristen gibt es da auch keine. Von Deiner Variante habe ich noch nie gehört.


Trini

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Antwort auf Beitrag von kevome*

...ist der Bund. 2017 war ich freiwillig. Große Umstellerei, weil ja erst mal gezahlt worden war und ich dann selber zahlen musste. 2018 bin ich duch Erhöhung der Bemessungsgrenz wieder gesetzlich und zwar für das ganze Jahr, obwohl ich ab Juli wieder voll arbeite. Ab 2019 wird wieder umgestellt. Trini


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ist bei uns auch nicht so. Der AG Anteil wird im Gehalt ausgewiesen, aber alles zusammen vom AG abgeführt. Der Wechsel erfolgt auch keineswegs ausschließlich zum Jahresanfang. Sobald die Beitragsbemessungsgrenze vom Jahreseinkommen voraussichtlich über- oder unterschritten wird, erfolgt eine Umsetzung, bzw kann man diese einfordern. Beispiel 1: Mein Mann kommt nach der EZ (Pflichtversichert, da vorher nur TZ) zurück auf Vollzeit - die freiwillig gesetzliche greift umgehend, da das Jahresbrutto nun zu hoch ist. Beispiel 2: Ich reduziere noch in der 2. Schwangerschaft meine Stunden um im Jahresbrutto ganz knapp unter die BBG zu fallen und lande sofort in der Pflichtversicherung (essentiell gewesen für die EZ). Der AG ist allerdings einmal jährlich verpflichtet zu prüfen, ob sich der Status der Angestellten geändert hat. LG Lilly


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Trini

...der Bund. Da ist es natürlich besonders kompliziert. Bei "normalen" AG wird das einfach genauso weitergemacht wie vorher. Es gibt ja eigentlich auch keinen Grund, das anders zu machen, außer dass der AG dann 646€ statt vorher 646€ minus X (ohne Zusatzbeiträge etc.) abführen muss, ändert sich gar nichts. Silvia