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kompl.Ebay-Problem bzw. Versandproblem.

kompl.Ebay-Problem bzw. Versandproblem.

32+4

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Hallo, ich bräuchte mal Bitte Euren Rat! Ich habe bei Ebay etwas ersteigert und per PP gezahlt. In der Auktion stand DHL Paket. Es kam nicht an. Und ich erwartete zu dem Zeitpunkt mehrere Pakete/Päckchen. Zwischendurch lag eine DHL Karte wegen 2er Päckchen zur Abholung im Briefkasten. Die sind am nächsten Tag nicht in der Filiale aufgetaucht und seitdem verschwunden. Rekla bei der Post läuft. Bei Ebay habe ich wegen meinem PAKET einen Fall eröffnen müßen: nicht angekommen. Da meldet sich dann doch der VK und meint, die Ware sei zurückgekommen. Und, er habe es NICHT als Paket sondern als Päckchen verschickt! Nach Kontrolle des Postaufklebers handelt es sich um eines der verschwundenen Päckchen. Mit dem Unterschied, dass das Päckchen am gleichen Tag der Zustellung bei mir sofort wieder an den Absender zurückgeschickt wurde und nicht 7 Tage bei der Post lagerte. In meinen Augen ein Fehler der Post. Außerdem hat der VK nicht versichert als Paket (so wie es in der Auktion steht und ich wirklich nur noch auf sowas bei Ebay biete mit PP), sondern einfach als Päckchen verschickt. Der VK reagiert nun über Ebay als Lösungsvorschlag mit und ich zitiere: "Paket zurückgekommen" Der VK hat nun Ware und Geld und das soll seine Lösung sein? Ich finde das alles andere als OK. Was würdet Ihr machen? Laut DHL kann der VK den gleichen Versandaufkleber nochmals benutzen, ohne weitere Kosten. Allerdings ist das dann immer noch ein unversichertes Päckchen. Ich sehe aber auch nicht ein noch mal 7€ Versand zu bezahlen für ein Paket, das ich so erwartet habe laut Auktionstext. Was tun? Über PP bekomme ich das Geld auch nicht zurück, da er den Versand per Bild ja nachweisen kann, weil das Päckchen zurückkam. Und PP interessiert es sicherlich auch nicht, dass beides am gleichen Tag passierte, also Zustellung und Rücksendung


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde um erneute Zusendung bitten und wenn dann wirklich nix bei dir ankommt würdest du das Geld ja wiederbekommen. Die Bewertung würde dann entsprechend der hohen falsch angegebenen Portokosten ausfallen. So würde ich es machen. Den Fall würde ich erst schließen wenn das Paket definitiv bei mir angekommen wäre. Oder halt nicht, den zweiten Versand müsste er ja nachweisen können. lg


32+4

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

für PP reicht als nachweis auch ein päckchenaufkleber im zweifel würde ich nix bekommen, wenn es verschwindet. VK behauptet weiterhin ein päckchen eingestellt zu haben, dabei steht da eindeutig "standardversand-dhl paket" also freundlich auf den LÖSUNGSVORSCHLAG reagieren mit "bitte schicken sie die ware erneut (aber für mich kostenfrei)"


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von 32+4

dann könnte ich ja auch jedes Päckchen abfotografieren und nicht abschicken. Ohne Sendungsnummer kein Nachweis. Bisher war es so...............lg


32+4

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Mit Uhrzeit, Datum um Ort Nachweis erbracht Natuerlich ist anhand der Daten auch ersichtlich, dass es sofort zurueckging. Bei Ebay/Paypal bleibt mir dann nur noch, dass der VK einseitig den Vertrag aenderte und keine Unterschrift nachweisen kann.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Es sind Versandkosten, nicht Portokosten. Wenn der VK PayPal anbietet, muss der Versand versichert sein. Ob er als Päckchen schickt und bei Verlust selber den Schaden trägt, ist unerheblich. Der VK kann nicht wissen, warum das Pöchchen zurück gekommen ist. Sein Verschulden ist es nicht. Ein nochmaliges Verschicken ohne Kisten geht NICHT, da haben sie dir Quatsch erzählt, sorry. Verkäufer anschreiben, schildern und um nochmalige Zusendung bitten. Er wird ich dann sicher melden wegen den Kosten, dann kann man ihm um die Ohren hauen, dass ER versichert versenden muss und verantwortlich ist, bis du die Ware in Händen hälst!


32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

"da haben sie dir Quatsch erzählt" hab die info vom kundenservice DHL und teamleiter poststelle bei uns ebenfalls gäbe es eine freimarke, aber nur für die gleiche leistung. und das wäre ein päckchen und nicht wie in der auktion ein paket. da ist mir das verlustrisiko ja auch wieder groß das 2.verschollene päckchen hat man im auto des fahrers gefunden.


taram

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde das auch PP alles genauso schreiben...VK hat sich nicht korrekt verhalten


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von taram

Was war denn bitte nicht korrekt?


taram

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Er hätte versichert versenden müssen


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von taram

Es ist egal, ob er die Versicherung über den Versender gewährleistet oder, falls er als Päckchen verschickt, ggf. selber für einen möglichen Schaden aufkommt. Das ist zulässig. Wenn er z.B. einen Warenwert von 34 Euro auf die Reise bringt und die Ware kommt nicht an, muss ER die 34 Euro tragen. Es ist bislang kein Schaden entstanden. Die Ware ist noch heile aber eben NICHT beim Käufer.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Natuerlich ist ein "schaden" entstanden. Der VK hat mein Geld und meine gekaufte Ware! Und so soll es wohl auch bleiben.....ebay ist da keine hilfe. Lesen die eigentlich auch texte? :'(


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hast du ihn denn nochmal angeschrieben NACHDEM er das Päckchen reture bekommen hat?


32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Selbstverstaendlich Steht ja im ausgangsposting, was seine antwort ueber ebay -falleroeffnung war Er behaelt ware und geld. Weil die ware zurueckkam hat er sein soll erfuellt Im vorfeld kann man mit dem vk ueber ebay ja versuchen eine loesung zu finden. Nach dem ganzen hin und her war ich baff als dann DAS von ihm kam Er ist als p.vk eigenmaechtig vom vertragsbestandteil paket abgewichen.. Hier sehe ich als grosses problem die schuld bei der post! Deshalb ist das wohl nicht so leicht. Dennoch hat er den vertrag nicht ganz eingehalten Ich verstehe auch nicht, warum der vk nun meint das sei so alles ok.geld und ware zu behalten. Wollte ja jetzt auch nicht mit der holzhammermethode "betrugsverdacht" o.ä. kommen


32+4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

bei einem offenen fall gibt es aktion und reaktion "sie müßen reagieren" stand da immer, wenn der VK zurückgeschrieben hat. zurückgeschrieben hat der VK mir zwischendurch einfach nur meine kopierten texte. was soll man darauf reagieren und was soll sowas :-(


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

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32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

beim käuferschutz steht, dass er raus ist, wenn er den versand nachweisen kann. er haftet nicht bei verlust finde nichts zum thema: "falsch verschickt", "artikel retour" oder eben diesen unglücklichen fall VK ging auch in der kommunikation auf nichts ein. bestand die ganze zeit darauf, dass es keine sendungsnummer gibt, weil er es als päckchen eingestellt und verschickt hat. wobei eindeutig PAKET DHL dort steht wie doof telefonieren mache ich, wenn ich ZEIT hab. habe seit juli kundenhotlinetelefonerfahrung mit der telekom. ich muss erst mal wieder den stress mit kaffee auffüllen


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von 32+4

o.t


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Also - der VK hat versicherten Versand (Paket) angeboten und du hast den bezahlt.Er hat es als unversichertes Päckchen verschickt. Wie will er den jetzt den Versand beweissen???Nur weil das Päckchen zurückgekommen ist?Heißt noch lange nicht das es auch an Dich versand wurde.Aber vielleicht versteh ich es auch nicht.PP müßte eigentlich reagieren, da Du ja kein Ankommen quitterien konntest und es somit nicht erhalten hast.Es heißt ja Käuferschutz und nicht VErkäuferschutz!Normal hat er über PP 45 Tage Zeit dir das Geld oder Ware zu schicken, ansonsten gibt's Geld von PP zurück. LG Chrissie


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

sagt eigentlich der klare Menschenverstand allerdings kann er auch nichts für Eure doofen Postboten. Dummerweise da unversichert kann man ja nichtmal nachweisen wer da wo einen Fehler bei der Post gemacht hat. vermutlich müsste er sich bei der Post den Briefmarkenwert wiederholen und es dann damit neu verschicken was mir neu ist dass man bei Päckchen den versand nachweisen kann die Post darf nämlich nicht abstempeln was man bei ebay als Päckchenschein ausdruckt dagmar


32+4

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Es ist bereits geklaert, welcher postbote verantwortlich war. Zumindest hab ich die info vom teamleiter erhalten. Der kundenservice bedeckt sich weiterhin. Eben, er wuerde das paeckchen kostenlos verschicken koennen, weil dhl den fehler gemacht hat. Aber das moechte er nicht und geld bekomme ich auch nicht. Zumal es auch sein koennte, dass das paeckchen dann nicht ankommt. Achtung das sind nur unterstellungen meinerseits, weil die kommunikation seltsam und unbefriedigend verlief. Er hat bei ebay ein bild des paeckchens hochgeladen. Auf dem steht meine adresse uns der aufkleber von DEM postboten bei uns. Daraus ist ersichtlich, dass es am zustelltag retoure ging. Der versandbeweis liegt somit ebay/pp vor. Nur eben nicht gegen unterschrift, da einseitig vertrag nicht vollstaendig erbracht. Nicht zugestellt gilt wohl beim kaeuferschutz nicht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von 32+4

er rückt weder geld noch Ware raus ? Da hilft nur anzeigen, dann schickt er sicher schnell nochmals dagmar