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Kinderzuschlag - Berücksichtigung von Landeserziehungsgeld

Kinderzuschlag - Berücksichtigung von Landeserziehungsgeld

luvi

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Hallo zusammen, Vor kurzem habe ich schon eine Frage gestellt bezüglich Kinderzuschlag. Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr hattet übrigens mit Eurer Einschätzung recht, dass unser Einkommen zu niedrig ist, um Kinderzuschlag zu erhalten. Trotz einberechnetem Wohngeld fehlen uns immer noch ca. 100 Euro. Die Empfehlung der Familienkasse war, Hartz 4 zu beantragen. So, jetzt meine Fragen: 1. Wir leben in Bayern. Hier gibt es nach Erhalt des Elterngeldes einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Der Antrag läuft noch (er konnte erst nach der U6 gestellt werden). Ich gehe davon aus, dass wir monatlich 200 Euro erhalten werden. Von der Familienkasse wurde mir mitgeteilt, dass das Landeserziehungsgeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Das kommt mir allerdings sehr komisch vor. Unser Einkommen wird sich um 200 Euro erhöhen und laut Kindergeldstelle würden wir immer noch unter den Einkommensgrenzen liegen (obwohl uns ja laut ihrer Berechnung nur 100 Euro fehlen, um den Höchstbetrag zu erhalten). Stimmt das tatsächlich? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Würden wir durch einen höheren Verdienst noch irgendwie die 100 Euro, die uns jetzt noch fehlen, ausgleichen können, würden wir den Höchstsatz an Kinderzuschlag erhalten, so aber nicht, obwohl wir faktisch mehr Geld haben. 2. Bei der Kinderzuschlagsberechnung wurden vom Einkommen meines Lebensgefährten 30 Euro pauschal für Versicherungen (für Haftpflicht, Hausrat usw.) abgezogen, obwohl mein Lebensgefährte überhaupt keine Versicherungen besitzt, und wir deshalb natürlich auch keine angegeben haben. Ist das so richtig? 3. Wenn wir jetzt Hartz 4 beantragen, ab welchem Datum würden wir das erhalten? Rückwirkend ab September, weil wir für September Kinderzuschlag beantragt haben, die Ablehnung aber erst im Oktober erhalten haben oder aber erst Oktober (wenn Hartz 4 im Oktober beantragt wird). Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe Liebe Grüße Luvi


wesermami

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Antwort auf Beitrag von luvi

dann spart mal jeden cent der übrigbleibt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Ob in deiner Privathaftpflicht kinder mitversichert sind. wir haben eine privathaftpflicht, aber da sind kinder erst ab dem 8. geburtstag mitversichert. meine kinder sind aber alle schon älter. es gibt viele versicherungen, wo kinder nicht versichert sind. die wissen schon warum


dennethw

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Antwort auf Beitrag von luvi

ALG 2 bekommt man ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend, wenn's genehmigt wird. LG


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von luvi

Auch wenn man da durch mehr Einkommen hat. Hier wurde (Sachsen) uns auch gesagt, dass es nicht angerechnet wird und das war tatsächlich so. Zu Frage 2: Ich würde mitteilen, dass keine Versicherung vorhanden ist.


luvi

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Antwort auf Beitrag von luvi

Vielen Dank für Eure Antworten. Hatte ja bis jetzt noch gedacht, dass es eine falsche Auskunft war, und das Landeserziehungsgeld doch angerechnet wird. @wesermami Wegen der Versicherungen habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Natürlich haben wir eine Haftplichtversicherung. Die läuft allerdings auf meinen Namen und schließt alle im Haushalt wohnenden Familienmitglieder mit ein. Angerechnet wurden aber pauschal monatlich 30 Euro für Versicherungen bei mir UND bei ihm. Ich glaube auf 60 Euro monatlich für Versicherungen kommen wir nicht mal, wenn wir alle Versicherungen zusammenrechnen. Luvi