Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Kennt sich einer von euch mit Kindergeld und Unterhaltszahlung aus???

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Hallo alle zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Schwester (Verheiratet, keine Kinder) macht eine Ausbildung sie ist unter der Woche in einem Internat untergebracht fährt aber jedes Wochenende nach Hause, jetzt hat sie einen Brief von der Familienkasse bekommen das sie für das Jahr 2008 das Kindergeld zurückzahlen muß Grund: Einkommensgrenze überschritten wegen unterhaltszahlung des Ehemanns (da angeblich getrennt leben). Die sind weder getrennt lebend noch hat er Unterhalt bezahlt. Meine Schwester ist echt am ende denn sie weis wirklich nicht von was sie es zurückzahlen soll sie bekommt Übergangsgeld und das reicht grade so. Darf die Familienkasse das anrechnen wenn die nicht dauerhaft getrennt leben? Ab wann ist man getrenntlebend? Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich Danke euch schon mal im Voraus!!!! LG Kimmy


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Ja klar darf die KG-Stelle das anrechnen. Das hälftige Einkommen des Mannes wird bei ihr mit angerechnet. Sie sollte mal zusammenrechen, was sie so an Abzügen und Werbungskosten hat. Wenn sie unter die Grenze kommt. muss sie es evtl. nichts zurückzahlen obwohl ja eigentlich die Eltern die Kindergeldberechtigten sind und es zurück zahlen müssten.


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Ich kenne mich damit leider nicht aus, das einzigste was ich weiß, ist das sie das Kindergeld nicht aufeinmal zurückzahlen muss, sondern auch in kleinen Raten zurückzahlen kann. Selbst wenn es nur 20 Euro mtl. wären. lg Alex


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huhu also Deine Schwester bezieht FÜR SICH Kindergeld ? Sie is verheiratet und führ eine doppelte Haushaltsführung wegen Ausbildung an einem anderen Ort als dem Ehe-wohnort ? Sie ist angemeldet mit Hauptwohnsitz beim Ehemann, Zweitwohnsitz anderswo ? Wei komm die Kindergeldstelle darauf bzw wo hoch ist denn das Eheeinkommen ? Kindergeld bekommt man ja nur unter bestimmten Voraussetzungen was war in dem Jahr, dass sie nun zurückzahlen soll, anders, als vorher bzw nachher ? LG dagmar


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Egal ob getrennt lebend oder nicht, wird das EK des Ehemannes berücksichtigt, da er in jedem Fall seiner Frau während der Ausbildung unterhaltspflichtig ist (vielleicht hat sie das verwechselt, bzw.das Schreiben so verstanden). Hat sie das Kindergeld auf ihr Konto abgezweigt? Wenn nicht, sind ja eure Eltern die Kindergeldempfänger. Die einzigste Möglichkeit wäre jetzt durch die WK.....denke durch die WE-Heimfahrten hat sie ja sicher hohe Fahrtkosten! LG Lucy


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das man als verheiratete noch KINDERgeld bekommt


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Ich habe aber auch gedacht das weil sie 1980 geboren ist und so auch ein anspruch auf Kindergeld hat wenn sie in der Ausbildung ist und mit 28 Jahren hat sie nichts mehr bekommen. Ich muß aber auch sagen das sie eine Behinderung hat vielleicht auch deswegen. Ich kann sie leider erst heute Abend Fragen wie es wirklich ist. Bis heute Abend dan LG Kimmy Ich hoffe ihr versteht mich


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Hallo alle zusammen also meine Schwester hat heute alles einem Berater in ihrer Schule erzählt und erklährt und er wird sich jetzt erstmal um die sache kümmern. Aber ich Danke euch vielmals!!!!! LG Kimmy