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ist das richtig? elterngeld frage..

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habe ja nene 400 eur job gehabt bzw habe ihn noch...;.) jetzt ruft mich die von der elterngeldkasse an und fragt ob ich hinterher wieder arbeiten will.. ich sagte..puh ja irgendwann aber ich kann nciht sagen ob in 2 monaten oder 4 monaten.. sie sagte ok, aber wenn ich arbeiten will, bekomme ich nur 300 euro monatlich und darf dazuverdienen und wenn ich nciht arbeiten will, bekomme ich mehr als 300, glaube 375 hat sie gesagt und ich darf nciht arbeiten gehen.. stimmt das? Was soll ich nun tun? Argh?


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Nö, also davon habe ich noch nie gehört. Ich habe vorher auf 400 Euro Basis gearbeitet, wobei ich durchschnittlich nur um die 330 Euro bekommen habe. Das wird dann so berechnet, dass man eben den Sockelbetrag, den auch Hausfrauen bekommen, bekommt, also die 300 Euro eben. Mich hat da niemand jemand angerufen und sowas gefragt. Ich weiß auch nicht recht....klingt seltsam. Nach 12 Monaten waren die Zahlungen eben vorbei und nun muss ich zusehen wie ich weiterkomme. Mein alter Job ist leider weg... melli


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die 75€ hören sich nach dem Geschwisterbonus an. Ich weiß jetzt nicht genau aber evtl. kann es sein, dass man den Geschwisterbonus nicht bekommt wenn man arbeitet?? Und deshalb fragt sie um zu wissen ob du den Geschwisterbonus bekommt oder nicht.


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Genau wie bei bubumama war es bei mir auch. Habe auch noch nie gehört das die anrufen. aber alles ist möglich :))


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Ob es richtig ist, weiß ich nicht. Ich habe bis 2005 noch das alte Erziehungsgeld bezogen und danach nichts wieder. ;-) Ich würde erstmal bis auf Weiteres die 375 Euro nehmen. Und wenn Du wieder arbeitest, gibst Du bei der Elterngeldstelle Bescheid und sie zahlen Dir nur noch 300 Euro. 700 Euro (mit Minijob) sind doch immer noch mehr wie 375 Euro ...


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Erziehungsgeld und Teilzeit - § 2 BErzGG - Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Erziehungsgeld nicht entgegen, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beträgt. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Beamtinnen und Beamte, ferner für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Während bei abhängig Beschäftigten der Nachweis der zulässigen Teilzeitarbeit durch die Vorlage des Arbeitsvertrags nachgewiesen werden kann, müssen Selbstständige und mithelfende Familienangehörige erklären, welche Maßnahmen sie für die Einschränkung ihrer Tätigkeit getroffen haben (z. B. Einstellen einer Ersatzkraft, Übernahme von Aufgaben durch andere Mitarbeiter oder vorübergehend verringerte Gesamtaufgaben). In besonderen Härtefällen ist es zulässig, mehr als 30 Stunden Teilzeitarbeit wöchentlich zu leisten. Das kann insbesondere für Alleinerziehende zutreffen. Das Einkommen aus der Teilzeitarbeit wird bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit berücksichtigt. Die Erziehungsgeldstelle berechnet deshalb bei einer Aufnahme der Teilzeittätigkeit nach der Antragstellung das Einkommen neu.


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Wenn du während des Elterngeldbezuges arbeitest, wird das angerechnet. Den Sockelbetrag bekommst du auf jeden Fall. Und es gibt eine gewisse Grenze für Geringverdiener, da wird anders gerechnet, statt 67 Prozent gibt es mehr Geld.


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Hi, sag erstmal, du willst nicht arbeiten. Es steht dir dann immer noch frei, jederzeit wieder anzufangen zu arbeiten. Du musst es dann der Elterngeldstelle melden und auf der Basis wird das Elterngeld für die folgenden Monate neu berechnet (da ja immer Teile angerechnet werden). Ist völlig legal und auch vernünftig so, die Dame will sich nur schon jetzt die Arbeit des Änderungsantrags sparen... Gruß, Speedy