Ellert
huhu Ihr seid doch Arge-Experten.... Auszubildender und Studentin planen ggf zusammenzuziehen, sind unter 25 und beziehen beide Kindergeld. Einkommen aus Einkünften zusammen netto ca 1100.- zzgl zweimal Kindergeld ( fast also 1500.-) In meinen Augen ist das deutlich über dem Satz der Arge oder ? Aber Elternunterhalt - müssen Eltern in einem solchen Fall sich ausser dem Kindergeld weiterzugeben am Unterhalt beteiligen ? Mit 1500.- sollte man zu zweit auskommen, wenn man allerdings Ansprüche hat wie Auto , raucht, shoppen etc reichts vermutlich dann aber nicht. Ausziehen wäre im selben Ort also keine Nähe zur Uni etc so dass dies notwendig wäre, nur halt zusammen ist es schöner *ggg* LG dagmar
Wenn die Eltern die finanziellen Möglichkeiten haben, dann sind sie meiner Meinung nach während der ersten Ausbildung/Studium schon unterhaltspflichtig.
Dass Eltern unterhaltspflichtig sind in der ersten Ausbildung ist klar ich weiss von einer Bekannten dass die Tochter vor 25 nicht ausziehen "durfte" da sie kein Hartz bekommen hätte auf Grund des Alters. Unterhalts gewährt man ja auch durch Kost und Logis. Frage ist nur, an was richtet sicht die Unterhaltshöhe am Satz der Arge oder an der Gewohnheit der Kinder ? Ich zB wäre nicht gewillt Unterhalt zu zahlen wenn meine Kinder lieber mit dem Freund zusammenwohnen wollen als mit uns hier lese ich oft aber dass sehr junge Leute ausziehen und dann von der Arge leben. Der Freund meiner bekam zB mit 21 eine eigene Wohnung durch die Arge bezahlt weil es ihm daheim nichtmehr gefallen hat, da fiel ich fast vom Glauben ab was mit unseren Steuern alles passiert... dagmar
Finde ich eine merkwürdige Einstellung: keinen Unterhalt zahlen wollen, wenn Kind lieber mit Freund zusammen wohnt, als mit der Familie. Das hat für mich etwas mit erwachsen werden und Abnabelung zu tun. Wenn wir die finanziellen Möglichkeiten hätten, würden wir unser Kind auch unterstützen. Wenn nicht, würde ich das offen legen und dann müsste Kind zwecks Wunscherfüllung zusätzlich einen Minijob annehmen o.ä.! Allerdings würde ich auch auf die Höhe des mtl. Einkommens schauen! Wenn das ganze Geld für Rauchen, shoppen und Party ausgegeben wird, ist da im Ansatz bzgl Umgang mit Geld ja schon was nicht richtig. Vg, Rory
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php Mal zwei = 1.340 €. Was schon wohlwollend gerechnet ist - sie brauchen ja nicht doppelt so große und teure Unterkunft. Wer sehr gut dasteht, der wird in einer intakten Familie noch was dazugeben. Oder eine Wohnung für das junge Paar kaufen und nur Nebenkosten verlangen. Otto Normal kann davon existieren.
Unterhalt fordern zu können, bedeutet nicht zwangsläufig, Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag zu haben. Vielmehr können Eure Eltern entscheiden, ob sie den Unterhalt an Euch in Form von Natural- oder Barunterhalt leisten wollen. Sie können Euch also auch freie Kost und Logis in ihrem Haushalt anbieten. Bei dieser Entscheidung müssen sie allerdings auf Eure Belange ausreichend Rücksicht nehmen. Tun sie das nicht, kann im Rahmen eines Unterhaltsprozesses festgestellt werden, dass die Unterhaltsbestimmung rechtlich wirkungslos los ist und die Eltern verpflichtet sind, den Unterhalt in bar zu zahlen. ~~~ Ich bin erst ausgezogen als ich es mir leisten konnte, man kann doch nicht erwarten dass sich Dritte einscvhränklen damit man sich verwirklichen Kann ( hartz ist ja auch das selbe, wir haben nen Fall im bekanntenkreis der musste unter 25 wieder daheim einziehen) Aber merkwürdig schon dass der Arge Satz niedriger ist als der von Studenten... dagmar
Grundsätzlich gilt, dass man keinen Elternunterhalt bekommt, weil man es zu zweit in einer Wohnung einfach besser findet als bei den Eltern. Wenn man 50/60 km näher an die Uni zieht bestimmt, aber "just for fun" muss man sich leisten können. Gehen wir mal davon aus, dass ein berechtigter Grund des Auszuges vorliegt, dann hängt der Unterhalt vom Einkommen der Eltern ab. Im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle (geht bis 5.000 Euro netto) würden die beiden nichts mehr bekommen. Höchstverdiener müssen an ihre Kinder um die 600 Euro plus Kindergeld zahlen. Verdienen die Eltern allerdings mehr, dann gibt es auch mehr Unterhalt. (Mein Cousin hat 2.500 Euro bekommen, reicher Erzeuger...) >>Aber merkwürdig schon dass der Arge Satz niedriger ist als der von Studenten... Studenten haben Kosten, die für H4 Empfänger nicht einkalkuliert werden. Ein PC ist heute einfach ein muss. Die Immatrikulationsgebühr und der Studentenwerkbeitrag kommt obendrauf und Kopiergebühren sind auch zu berücksichtigen.
***oder eine Wohnung fuer das junge Paar kaufen und nur Nebenkosten verlangen*** Sorry, aber da koennt ich noch so gut dastehen, das wuerd ich mit Sicherheit nicht machen. Mal so einfach 100.000 Euro ausgeben, damit mein Kind sich verwirklichen kann? Und dann selber im Alter mit wenig oder gar Null dastehen (von den Nebenkosten die ich dann einnehme kann ich mir nichts kaufen, die darf ich direkt durchreichen)?Never ..... Mit 1500 Euro kann man zu zweit gut leben, wenn es nicht reicht muss man eben Ansprueche zurueckschrauben oder als Student nen Job annehmen. Ich waere frueher nie auf die Idee gekommen, meine Mutter um finanzielle Unterstuetzung zu fragen, nur weil ich jetzt mit meinem Macker zusammenziehen will. Manche haben Vorstellungen....
und der Freund dann kein Hartz mehr bekäme sonst würden die sicher auch auf die Idee kommen eine eigene Wohnung zu suchen auf unsere Kosten dagmar
Ich schrieb ja: "Wer sehr gut dasteht". Betrifft also < = 10%. Und die stehen im Alter nicht mit wenig da, die residieren dann in der Seniorenresidenz, in Hamburg an der Elbe z.B. (war dieser Tage im Fernsehen zu sehen). Die in München für 100.000 € gekaufte Wohnung wurde wahrscheinlich für 120.000 € wieder verkauft. Bassd scho, wie der Frangge sochd.
Selbst wenn ich das Geld zum fressen haett nicht. Ich wuerde nicht wollen dass meine Kids von Beruf Sohn oder Tochter werden weil man ihnen alles in den Allerwertesten blaest....
Hi, Eltern sind bis zum Ende der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung unterhaltspflichtig im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Das Kind hat dabei keine Wahlmöglichkeit, in welcher Form die Eltern den Unterhalt ermöglichen, d.h. es kann sich durchaus auch um mietfreies Wohnen und Essen im elterlichen Haus handeln. Auch das Kindergeld muss dabei keinesfalls an die Kinder ausbezahlt werden, darauf gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Allerdings kann auch ein Student oder Azubi, der einen dauerhaften Job unterhält und damit als Arbeitnehmer gilt (nicht Minijob), durchaus Anspruch auf Wohngeld etc. haben. Insgesamt finde ich aber 1500 Eur für 2 Personen durchaus üppig zu Studentenzeiten. Gruß, Speedy
Jeder volljährige Jugendliche mit Ausbildung kann natürlich ausziehen. Wenn die Eltern keine Mittel haben und die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, beantragt man BAB. Eltern, die weiterhin unterhaltsverpflichtet sind, können bestimmen, wie der Unterhalt gewährt wird, also in Naturalien oder bar. Nur den Jugendlichen ohne Ausbildung, die den ganzen Tag faul rumhängen, denen soll nicht die eigene Wohnung auf Staatskosten finanziert werden. Natürlich gibt es auch Familien, in denen das Zusammenleben nicht funktioniert und diese Jugendlichen mit staatlicher Unterstützung ausziehen dürfen. Ist ja nicht überall Friede,Freude, Eierkuchen. Kommt also immer auf den Einzelfall an. Das Geld der beiden jungen Leute reicht doch locker aus, um zusammen zu ziehen.
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