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Heirat Steuerklasse gewechselt schwanger

Heirat Steuerklasse gewechselt schwanger

melania

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Hallo Ich habe im Dezember geheiratet und haben direkt unsere Steuerklasse geändert. Ich habe 5 genommen auch weil ich 32ssw jetzt bin und mein Mann 3. Meine Frage erstens steuerlich werde ich auf das ganze letzte Jahr auf 5 abgerechnet also muss ich mich auf eine Nachzahlung einstellen ? Und Wirkt sich die Steuerklasse negativ auf das Elterngeld aus Haben eher langfristig gedacht weil ich zwei Jahre in Mutterschutz gehe und es sich hoffentlich mehr rentiert


aliciamamilein

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Antwort auf Beitrag von melania

So wie ich weiß habt ihr einen Fehler gemacht. Ihr müsst je nachdem was du als STKL. 5 verdienst etwas nachzahlen, aber nicht viel. Ihr habt ja in I/I viel bezahlt. Aber bei dem Elterngeld macht es sich bemerkbar. Ihr hättet erst noch 4/4 nehmen müssen im alten Jahr und wenn es zum Elterngeld geht nochmal zu 3/5 wechseln . So haben es unsere Bekannten gemacht und ist so super. Ist zwar umständlich aber effizient. Viel Glück für euch drei!


Sicilia73

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Antwort auf Beitrag von aliciamamilein

Wir haben im November geheiratet, 4/4 gemacht und zum Beginn meiner Elternzeit im darauffolgenden Juni nach dem Mutterschutz 3/5. Das wurde uns übrigens sowohl von unserem Lohnbüro als auch auf dem Finanzamt empfohlen. Im Hinblick auf das Elterngeld vor allem, da hätte ich sonst ne Menge verloren. Das war für uns das beste und wir haben auch einiges wiederbekommen. Mein Mann und ich verdienen gleich viel. Das spielt ja auch eine Rolle. Du kannst halt nur 1x im Jahr die Steuerklasse ändern. Lass dich doch mal von einem Steuerberater oder Steuerhilfeverein beraten, was das Beste für Euch ist,


speedy

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Antwort auf Beitrag von melania

Hi, für das abgelaufene Jahr ist die Steuerklasse jetzt egal, für die Steuererklärung sind die Steuerklassen völlig egal und da es sich ja ohnehin nur auf den Dez bezieht, kommt da auch keine große Nachzahlung raus, wenn überhaupt... Für das EG ist die Steuerklasse sehr wohl relevant, da sich das EG noch weitgehend nach dem Netto-Einkommen rechnet. Macht aber jetzt so kurz vor ET auch keinen Sinn mehr, da noch was zu ändern. Aber auch hier, wenn ihr erst im Dez gewechselt habt, hat das keine Auswirkung auf das EG, da dieses nach der Steuerklasse berechnet wird, die die überwiegende Zeit im Berechnungszeitraum vorlag - bei dir also die I. Gruß, Speedy


melania

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Antwort auf Beitrag von speedy

Ah das hört sich gut ab danke Weil jemand sagte zu mir das wir trotzdem steuerlich das ganze Jahr so abgerechnet werden wie verheiratete


speedy

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Antwort auf Beitrag von melania

Ja, das stimmt. Ihr könnt ir der Steuererklärung 2014 wählen, ob ihr für 2013 getrennt oder zusammen veranlagt werden wollt - je nachdem, was steuerlich für euch günstiger ist. Vorteile der gemeinsamen Veranlagung würden sich also so auswirken, als wäret ihr das ganze Jahr schon verheiratet gewesen. Ein Steuerberater oder ein gutes Steuerprogramm rechnet das genau für euch aus. Gruß, Speedy