Picoletta
Meine Freundin bekommt jetzt Bald ihr baby , da sie sich von Ihrem freund getrennt hat bekommt sie zwar unterhalt & elterngeld will aber ergänzend dazu hartz beantrage, nun haben Ihre Eltern ein sparbuch für das baby gemacht wo einmalig 3000€ Drauf sind , und sie will jeden monat 30 € zu sparen , ich denke das dass kein problem ist habe ich ihr gesagt nur sie meint es gibt wohl ne Grenze das sie nicht so viel gespartes haben draf , aber sie hat ansonsten nichts gespart .. ich kenn mich nicht so aus aber ich denke das geht doch inordnung oder ?
VLt hat ja jem nen besseren Plan als ich .-)
LG
die 3000euro kann sich gleich mal aufbrauchen für sich weil die rechnen das nämlich an..... Oder sie holt das Geld gleich runter vom Konto und löst das Sparbuch auf damit die Arge nichts mitbekommt.
das ist zu viel vermögen für die Arge und sie muss das geld aufbrauchen oder die eltern lassen es auf ihren namen laufen, und nicht auf den namen des babys
Soweit ich weiß, liegt die Freigrenze des angesparten Vermögens bei 150€ pro Lebensjahr. Die 3000,00 € werden womöglich also angerechnet und müssen zuerst aufgebraucht werden. Von ansparen würde ich die Finger lassen, irgentwann ist dort auch die Grenze erreicht. Und übrigens die Zinsen Ende des Jahres werden angerechnet´, da nützt das schönste sparen nichts - da kann ich mir das Geld auch gleich unter die Matraze legen. Das Konto sollte auf den Namen der Eltern laufen.
naja vor allem kann man doch jeden € gut gebrauchen wenn maan Hartz 4 bekommt, ich glaub kaum dass se da wirklich jeden Monat noch 30€ draufpacken kann fürs Kind. Vor allem werden die 3000€ womöglich eh für dide erstaustattung draufgehen vermute ich, das ist nämlch nicht billig das ganze zeug was man braucht, gerade bem 1. Kind.
antworten, wenn man wirklich weiss von was man spricht.....*kopfschüttel* erster Googleversuch: Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €. Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-A rbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen
die Großeltern können kein Sparbuch auf den Namen des Babys eröffnen, welches noch gar nicht geboren ist. Außerdem müssten die gesetzlichen Vertreter für die Eröffnung mit unterschreiben. Kinder haben ein Schonbvermögen, dass aber bei der Antragsstellung schon vorhanden sein muss. Alles andere wird als Einkommen gegengerechnet. Sollen doch die Großeltern auf ihren Namen ein Sparbuch für das Kind eröffnen und die Eltern sollen ein eigenes Sparbuch eröffnen und dort Geld ansparen.
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