Mitglied inaktiv
Hallo Ihr ich arbeite 20 Std die Woche auf 3 Tage verteilt und muss im März eine Woche auf Lehrgang. Dienstlich notwendig ist es - was ich auch einsehe aber eigentlich gedenke ich nicht 20 Stunden herzuschenken ( eigentlich faktisch ja noch viel mehr da ich nicht 200 km täglich heimfahren kann) Frühs finden wir keine Kinderbetreuung, also muss mein GG Überstunden abbauen, den Rest müssen wir mit Babysitter / Pflegedienst abdecken. Hierzu scheint es Entschädigungsvorschriften zu geben aber auf meine Frage nach den Stunden schauen mich nur alle mit großen Augen an ! Gibt es hier Halbtagskräfte die sowas schonmal hatten (müssen nicht zwingend notwendig Beamte sein) LG dagmar
Arbeite auch halbtags - verteilt auf 3 Tage (ist auch vertraglich festgelegt) Gehe ich 5 Tage auf Dienstreise - werden mir für den 1. und letzten Tag 10 Std. und für die anderen 7,30 Std. gutgeschrieben. Arbeite aber auch in einer großen Firma, da ist so etwas geregelt.
In meiner alten Firma war es so. Dienstlich notwendig: es wurden die Schulungsstunden angerechnet, also z.B. 40 Stunden die Woche statt den üblichen 20 Stunden. Entschädigung für Babysitte, Stunden die darüber hinausgehen usw. gab es nicht Allgemeine Schulungen wie Persönlichkeitsweiterenticklung usw: hier galt die 2/3 zu 1/3 Regelung Dh. zweit Drittel waren Arbeitszeit, ein Drittel Freizeit. Bei Teilzeitkräften galt dies für die Teilzeitarbeitszeit. Also z.B. 18 Stunden Teilzeit, 40 Stunden Schulung = 12 Stunden Arbeitszeit und 6+22 Stunden Freizeit. Gruß Julia
Hallo Dagmar, bei uns ist es so, dass wir für die Lehrgangstage die über unsere Teilzeit geleisteten Stunden als Mehrarbeit gebucht bekommen. Den schliesslich leisten wir an Lehrgangstagen genauso viel wie Vollzeitkräfte. Die Stunden die man zu Hause fehlt interessieren den Dienstherren allerdings nicht. Bzw. dafür gibt es dann höchstens Trennungsgeld/Reisekosten. LG Heike
huhu bei uns scheint es was zu geben mit Kinderbetreuungskosten vielleicht ist daas auch bundeswehrintern ? Wir sind ja beide Bundeswehr ... da kennt sich e-ve gut aus denn die traf das auch schon als René im Kosovo war dagmar
Hmmm das kann gut sein, dass es bundeswehrintern ist. Hier beim Zoll gibt es sowas jedenfalls leider nicht. :o(
Hallo Dagmar, es ist doch alles gesetzlich geregelt ;-) In § 11 (2) Arbeitszeitverordnung steht: "Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Dauer der Dienstreise bis zur Länge der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt". Hier kannst du alles nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/azv/BJNR042710006.html Bei uns werden Lehrgänge über das Mehrarbeitskonto abgerechnet. Grüße Katja
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