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habe "Stress" mit einer Mutter :-/ wg. Kindersitz

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HAllo, vorhin im Kindergarten hat mich eine Mutter angesprochen, ob ich Kind (4) event. mal mit nach Hause nehmen kann. Ich sagte, dass es kein Problem sei wenn sie mir den entsprechenden Sitz mitgeben würde! Sie hätte nur eine einfache Sitzerhöhung, die sie ausschließlich benutzt.....daraufhin habe ich ihr gesagt, dass mir das zu riskant wäre und ein Kindersitz mit Rückenlehne und Kopfstütze die beste Lösung sei und alles andere zu gefährlich ist... Dafür möchte ich keine Verantwortung übernehmen (ist auch eine weitere Strecke) Wie seht ihr das? sie ist der Meinung, dass eine einfache Erhöhung das Optimale wäre und hat sich kein bisschen überzeugen lassen, dass es eigentl. sehr gefährlich/fahrlässig sei :-( *traurigbin* hatte es ja nur gut gemeint.... Gibt es irgendwo im Netz ne Seite, wo das genau steht-damit ich es ihr mal ausdrucken kann zum Durchlesen!...damit ich nicht wieder unnötig rumdisskutieren muss.... Lieben Dank


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Hallo, Ich würde Ihr einfach mal die Internet Seite von ADAC empfehlen und Sie sollte sich dort mal die Videos anschauen...... lg


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genau das hatte ich auchmal.. zwar nicht kindergarten aber kindergruppe..also vorstufe.. dazu kam noch das der sohn den ich mitnehmen sollte sehr klein ist also für sein alter noch nciht groß gewachsen, . sie gab mir auch ne sitzerhöhung und meinte das geht mal..usw.. ich sah das anders denn ICh habe ja die verantwortung in dem moment... ich konnte sie auch nicht anders überzeugen und holte extra von schiwmu den ersatzsitz... jetzt habe ich immer automatisch 2 richtige sitze im auto da es öfters mal vorkommen kannd as ich spontan wen mitnehme.. so habe ichd ann aber kein theater mehr wegen dem sitz.,... und? hast du das kind trotzdem mitgenommen gehabt? würde mich mal interessieren.. also mein sohn (3,5) sitzt nie auf so einer erhöhung sondern im richtigen Sitz!


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hier... http://www.adac.de/Tests/Kindersicherung/default.asp?ComponentID=130823&SourcePageID=70159


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für die Videos ist dieser Link sehr interessant...Wer dabei nicht aufwacht dem kann man einfach nicht helfen :o( http://www.adac.de/adactv/


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interessantes gefunden: Reine Sitzerhöhungen gehören meist zur ECE 44 Klasse 3 (22-36kg) Wenn das Gewicht des zu befördenden Kindes in diesem Intervall liegt, können Sitzerhöhungen verwendet werden. Schau dazu am besten auf die ECE-Prüfplakette des Kindersitzes ! Dazu ein Verkehrswacht-Link: http://www3.vwgt.de/21.php Zitat: Auszug aus § 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind. Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Anmerkung: Das 12 Lebensjahr wird am 12.Geburtstag vollendet. Das Kind muss also entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Im Einzelfall ist es jedoch unbedingt zu empfehlen, dass ältere Kinder noch eine Sitzerhöhung benutzen, wenn nur dadurch ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf erreicht werden kann. Ob ein Kindersitz geeignet ist, ergibt sich aus der ECE Zulassung. Es gibt insgesamt 5 Gewichtsgruppen: Gr. 0 von Geburt bis 10 kg Gr. 0 plus von Geburt bis 13 kg Gr. 1 9 - 18 kg Gr. 2 15 - 25 kg Gr. 3 22 - 36 kg


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interessantes gefunden: Reine Sitzerhöhungen gehören meist zur ECE 44 Klasse 3 (22-36kg) Wenn das Gewicht des zu befördenden Kindes in diesem Intervall liegt, können Sitzerhöhungen verwendet werden. Schau dazu am besten auf die ECE-Prüfplakette des Kindersitzes ! Dazu ein Verkehrswacht-Link: http://www3.vwgt.de/21.php Zitat: Auszug aus § 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind. Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Anmerkung: Das 12 Lebensjahr wird am 12.Geburtstag vollendet. Das Kind muss also entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Im Einzelfall ist es jedoch unbedingt zu empfehlen, dass ältere Kinder noch eine Sitzerhöhung benutzen, wenn nur dadurch ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf erreicht werden kann. Ob ein Kindersitz geeignet ist, ergibt sich aus der ECE Zulassung. Es gibt insgesamt 5 Gewichtsgruppen: Gr. 0 von Geburt bis 10 kg Gr. 0 plus von Geburt bis 13 kg Gr. 1 9 - 18 kg Gr. 2 15 - 25 kg Gr. 3 22 - 36 kg


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Nein! Habe das Kind nicht mitgenommen, weil ja die Verantwortung bei mir liegt! Mit dem richtigen Sitz wäre es wirklich kein Problem-aber das wollte sie ja nicht einsehen :-/


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echt interessant finde ich: TÜV Süd: Ab 22 kg bzw. ab ca. 6 Jahren bis ca. 12 Jahre. das kannst ihr ja ausdrucken: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987063189071471732/1_102.PDF


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