Mitglied inaktiv
Hallöchen habe mal ne etwas andere frage. Und zwar sind wir grad dabei ein haus zu bauen, und haben heute unserer rechnung vom finanzamt bekommenüber die Grunderwerbsteuer. .mein mann und ich sollen jeder je 1848 euro bezahlen.jetzt ist meine frage, wenn der vertrag nicht zustande kommt, weil z.B. die öffentlichen mittel nicht genehmigt werden müßen wir dann die grunderwerbsteuer trotzdem zahlen. lg andrea
Hallo Andrea, der Vertrag ist doch schon zustande gekommen, wenn Ihr die Rechnung über die Steuer habt - ich verstehe die Frage nicht ganz. LG Katrin
Aus wikipedia Aufhebung der Steuerfestsetzung [Bearbeiten] Gemäß § 16 (1) Nr. 1 GrEStG wird auf Antrag die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn ein Erwerbsvorgang (z.Bsp. Kauf) rückgängig gemacht wird, bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, wenn 1. die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer stattfindet; 2. die Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden und der Erwerbsvorgang deshalb auf Grund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird. Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits erteilt worden, kann die Steuerfestsetzung nur dann aufgehoben werden, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Notar zurückgegeben worden und die Löschung einer ggf. im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung bewilligt worden ist. Ist der Erwerber bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuerfestsetzung aufgehoben, sofern eine der drei Alternativen des § 16 (2) GrEStG erfüllt ist. Für die Aufhebung einer Steuerfestsetzung ist allerdings immer die Wiederherstellung des ursprünglichen Rechtszustandes, sowie die tatsächliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs erforderlich. Rückgängigmachung eines Kaufvertrages [Bearbeiten] Ein Kaufvertrag kann rückgängig gemacht werden durch 1. zivilrechtliche Aufhebung des Vertrages nach dem BGB 2. notariellen Aufhebungsvertrag 3. privatschriftlichen Aufhebungsvertrag; hierbei ist Voraussetzung, dass im Zeitpunkt der privatschriftlichen Vertragsaufhebung keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
Welcher Vertrag? Welche öffentlichen Mittel? Ihr habt ein Grundstück gekauft, also muss auch jeder seinen hälftigen Anteil Grunderwerbsteuer ans Finanzamt zahlen. Bei uns waren das 2.007 Euro pro Person. Wir haben den Notarvertrag erst unterschrieben, als von den Banken die Kredite bewillig waren. _______________________________________________ LG Dani Mein privater Zwillingsflohmarkt: www.dany1978.bboard.de
Die andere Frage ist - läßt such der Vk auf dem Vertrag ? Die Grunderwerbssteuer ist 1 Monat nach dem Steuerbescheid fällig - ihr müßt also schnell handeln.
huhu als wir unser Grundstück gekauft haben hat der Notar die Unterlagen weitergegeben und dann wurde die Grunderwerbssteuer festgesetzt- mit dem Haus an sich hatte das nichts zu tun, das wird nur dann einbezogen, wenn das Komplett von einem verkauft wird, dann zahlt man die Steuer auch auf den Hauspreis. Verträge fürs Haus unterschreibt man eigentlich erst wenn die Finanzierung steht... dagmar
Hallo wir waren beim notar und haben den Vertrag für den Grundstückskauf und für die bebauung(rohbau) unterschrieben.Der Bauträger hat uns auch das grundstück verkauft.Das ist ja auch normal oder man muß ja erstmal den kaufvertrag für´s grundstück unterschreiben,bevor man die öffentlichenmittel beantragt.da haben wir ja auch ein rücktrittsrecht,falls die finanzierung durch die bank oder dir wfa platzt.im grundbuch sind wir erst vorgemerkt.wir haben bis zum 03.04 zeit die grunderwerbsteuer zu zahlen.und wenn die wfa jetzt sagt öffentliche mittel gibt es nicht, weil??? ja dann ist der kommplette bau geplatzt.nur wäre es ja ein ding das wir die fast 4000 euro für die grunderwerbsteuer trotzdem zahlen müßten. lg andrea
huhu hat Euch bei den vertrag einer unabhängig beraten ? Das klingt schon komisch... Wir haben das Grundstück gekauft und vorher war die Finanzierung unterschrieben. Als das Grundstück gekauft war haben wir den Hausvertrag unterschrieben, Finanierung lief gemeinsam, die KfW Gelder waren noch nicht genehmigt aber wenn die nicht durch wären dass hätten die diesen Teil normal über die Bank finanziert. Ich wusste nicht dass man beim Notar den Kauf dann wieder rückgängig machen kann, warum macht man da keine Vorverträge und geht dann zum Notar wenn man alles zusammen und fix hat, denn der Notar kostet ja auch ein Heidengeld, wir hatten die Notarrechnung vor der Steuerrechnung..... In der Regel, auch wenn man zu 100% finanziert muss man die Nicht wertsteigernden Kosten wie Steuer, Notar etc eh aus eigener Tasche tragen aber da kenne ich mich nicht aus, bei uns war es ja keine Vollfinanzierung bei Eltern.de gibt es ein Bauforum, da würde ich mal posten dagmar
Hallo dagmar Also wir wurden von einer immobilienfirma die unsere gesammt finanzierung macht.ja vom vertrag kannst du immer dann zurücktreten, wenn unvorhersehbare sachen passieren.die klausel ist in unserem vertrag auch so aufgelistet.die imobilientante meinte zu uns es äre so üblich das man den vorverkaufsvertrag vorher abschließt, um sicher zugehen, das man im grundbuch vorgemerkt wir.und das wir die kosten wir grunderwerbsteuer und notarkosten und gebühren fürs bearbeiten selbst zahlem müßen war von anfang an klar das ist alles in der finanzierung mitengerechnet, nur würde ich gerne mal wissen, ob wenn wir vom vertarg zurücktreten die grunderwersteuer trotzdem tragen müßen.weil wir haben das grundstück ja noch nicht offiziel gekauft oder bezahl.Wie gesagt nur ein vorverkaufsvertrag das wir das vorkaufsrecht bei dem grundstück haben.ich weiß hört sich alle harikiri an aber,mir brennt das echt auf dem herzen, wenn wir das haus aus fördermittel nicht finzieren können ist das schlimm genug wenn unser traum vom haus platz, aber wenn wir dann trotzdem solche rechnungen begleichen müßten fall ich echt um. andrea
huhu ich hoffe nicht dass Ihr da Probleme bekommt, normal unterschreibt man eine verbindliche Reservierung und gut ist, da geht man nicht zum Notar ! Was steht denn Im Noratvertrag drin ? Ruf am Montag mal das Finanzamt an entweder ihr habt gekauft, dann ist es Euer und Ihr müsst zahlen oder es ist nur reserviert, dann dürfte das nicht kosten. Notar nicht erreichbar, der müsste das auch wissen. Und wenn Ihr nur ds Grundstück kauft und erst in ein paar Jahren baut, ginge das nicht ? Fördermittel gibts hier garnicht HEUL, mich hat damals fast der Schlag getroffen dagmar
Ich drück euch die Daumen - das klingt verdammt abenteuerlich.
Im notarvertrag steht halt ganz normal drin das wir das grundstück kaufen.Da steht aber auch drin, das es erst uns gehört wenn die mittel genehmigt werden,wir es bezahlt haben und im Grundbuch stehe.Letzten Beiden faktoren sind ja im moment noch nicht in sicht.Wir haben auch eine Rücktrittsklausel drin das der bauträger also der verkäufer (ist ja auch gleichzeitig die baufirma) die enstandenen kosten wie notar bezahlen müßen. Ja Notar,Steuerberater, finanzamt und immobilientante alle heut nicht zu ereichen. Heul Kann bestimmt heut Nacht super schlafen Lg andrea
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