32+4
Hab gasabrechnung bekommen, die mir zu niedrig vor kam. Gasanbieter hat geschaetzt und ich nun ein guthaben. Die haben sich aber erheblich verschaetzt. Habe das abrechnungsjahr davor nicht hier gewohnt Nun hat jemand von der avacon abgelesen und ich habe es weitergeleitet. Gasanbieter meint, er habe schon eine abrechnung erstellt. Verschaetzen die sich zu hoch, widerspruch. Und wen zu niedrig? Das gibt ne ordentliche nachzahlung 2017 und wer weiss, wo dann der gaspreis liegt.
Du kannst deinen abschlag auch ändern lassen (hoch setzen). Habe ich schon oft bei meiner strom Rechnung gemacht. Einfach anrufen bzw. oft geht es sogar online. Auf jeden Fall aktiv werden.... Lg ines
hallo, entweder abschlag nach oben setzen lassen, oder jeden monat betrag X auf die seite legen, damit du den abschlag schon auf der seite hast!
Ich weiß worauf du hinaus willst, dein Verbrauch in letzten Jahr wurde geschätzt und danach abgerechnet, aber nicht das tatsächlich verbrauchte Gas berechnet. Jetzt willst du aber nächstes Jahr nicht das Gas von diesem Jahr bezahlen (Preise steigen ja immer). Wohnst du zur Miete? Dann Frag doch mal den Mieterschutzbund ob man da was machen kann und eine Abrechung die auf den Werten deines Zählerstandes beruht verlangen kann.
Eigenheim Eben..ich will nicht, dass der betrag fuer die vergangenheit nach einem hohen neuen preis berechnet wird. Hier liest immer die avacon ab. In diesem jahr nicht...deshalb wurde geschaetzt. Hier kommt immer einer zum ablesen, weil sich der zaehler nicht in meinem haus befindet. Der besitzer des nachbarhauses verweigert den zutritt zum ablesen. Dem anbieter ist das bekannt.
Hier ist das regelmäßig so dass sie schätzen, man kann zu jedem Termin neu berechnen lassen kann auch telefonisch den Stand mitteilen. Notfalls Anbieter wechseln, dann kommt sofort ne Schlussrechnung dagmar
Kuendigungsfrist 6 monate Hatte den.anbieter ueber verivox gefunden. Ganz schnell nach vertragsabschluss wurde beitrag erhoeht und die kuendigungsfrist wurde verlaengert.
Ich glaube nicht, dass das rechtens ist.
Hallo 32+4, das letzte Posting habe ich jetzt leider nicht ganz verstanden. Du hast doch bei Neuabschluss einen festen Gaspreis für einen gewissen Zeitraum bekommen. Die monatlichen Abschläge lassen sich anpassen und bei einer Erhöhung hat man immer ein Sonderkündigungsrecht. Ich meine von 1 Monat. So kann man sich doch "wehren". VG
Hi, der Anbieter hat insofern recht, als dass die meisten in ihren AGB stehen haben, dass man entweder die Ablesung gestatten muss oder bis zu einem bestimmten Termin die Ablesung selbst vornehmen und melden muss. Geschieht dies nicht (aus welchen Gründen auch immer), ist der Anbieter berechtigt, die Abrechnung als Schätzung vorzunehmen. Er muss dann auch bei verspäteter Meldung des Zählerstands tatsächlich keine neue Abrechnung erstellen. Das ist auch durchaus rechtens so. Auch die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung gibt es nicht bei jedem Anbieter. So bleibt dir nur, den Abschlag hoch setzen zu lassen oder selbst anzusparen. Gruß, Speedy
ich habe ja noch ne 3. Möglichkeit, die dem Anbieter nicht gefallen wird :-) PN
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