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Garantierecht, weiß das jemand so aus dem Stehgreif?

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Hallo! Ich habe vor 4 Jahren eine neue Brille bekommen, die Gläser waren hundsteuer, ich habe einen hohen Achsenzylinder ( zusammen ca 600 Euro). Kurz vor Ablauf der Garantiezeit löste sich die Entspiegelung der Gläser ab und ich bekam neue, sowie auch einen neuen Glaspass ab Neueinfassung. Nun, nach wieder knapp 2 Jahren ist die Beschichtung wieder kaputt, d.h. man sieht lauter Lichtreflexe aufgrund der Ablösung. Der Hersteller lehnt nun die Garantie ab, da ja vor 2 Jahren schon einmal die Gläser getauscht worden wären und das jetzt seien NORMALE Gebrauchsspuren ( sind es aber definitiv nicht!). Die neuen Gläser sind aber wieder nur 2 Jahre alt. Habe ich Anrecht auf erneuten Austausch oder nicht? Ich sehe es so, warum soll ich nun, weil der Hersteller schlechtes Material verwendet und nicht kulant ist, 600 Euro zu zahlen. LG Sabine


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nicht hilfreich, aber rechtschutz fragen, bei der Summe würde ich auch mich juristisch beraten lassen dagmar


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bei dieser sendung wo es über das recht geht (einspruch auf RTL?), hieß es .. Garantiezeit 2 Jahre, wenn nach 1,5 Jahren der Artikel defekt ist und ausgetauscht wird, sind auf den neuen Artikel nur noch 6 Monate Garantie !! Quasie, dir geht ne Kaffeemaschine 2 Monate vor Garantiezeit zu Ende und du bekommst eine neue , muss die nur noch 2 Monate halten und der Hersteller/VK muss dir danach keine neue mehr geben . Du erhälst für die Austauschartikel keine neue 2 Jährige Garantie !


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nein, hast du nicht. Garantie ist eine freiwillige Angelegenheit, die gesetzliche Gewährleistung ist schon lange abgelaufen.


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Bei einer sooo teuren Brille würde ich mich über eine Brillenversicherung informieren. Ich habe eine, die zahlt, egal was passiert, immer den kompletten Preis, auch wenn meine Kinder zB drauflatschen oder ähnliches und die war nicht teuer (ich glaube einmalig 30 Euro)! LG Alex


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Hallo Sabine, da fürchte ich auch, dass du da schlechte Karten hast, denn die Gewährleistungsfrist ist ja längst abgelaufen. Ich kenne es so, dass bei einem Umtausch dann vermerkt wird, dass die Gewährleistung nur noch bis xxx gilt, so wie Bellybaby es schreibt. Muss man denn die kompletten Gläser erneuern? Ich würde wohl auch über eine Brillenversicherung nachdenken bei dem Preis. Lieben Gruß Incor


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Glasgarantiekarte bekommen, die ist auf das Datum des Umtausches ausgestellt. Deshalb nahm ich an, dass ich wieder 2 Jahre Garantie habe. Der Optiker hatte mit dem Hersteller solche Probleme ob der Beschichtung, dass er mit ihm nicht mehr zusammenarbeitet. Das ist ja schon bezeichnend. Mir wurden seitens des Optikers damals die Gläser regelrecht aufgedrängt! UNd NUN sitz ich da. Jeder normale Verbraucher hätte ja in der Zwischenzeit schon neue Gläser gebraucht, dann wäre das Problem gar nicht aufgetreten. Aber meine Glasstärke hat sich nunmal nicht geändert - wie schon seit 30 Jahren nicht mehr - und für eine Gleitsichtbrille ist es definitiv noch zu früh. Und ja, die Gläser müssen komplett ausgetauscht werden. Wenn die Entspiegelungsbeschichtung abgeht siehst Du nur noch Lichtreflex. Stell Dir das mal vor, Du sitzt am OP Tisch, sollst die Sehnen an der Hand nähen und siehst nur Lichtreflexe, das geht gar nicht. LG Sabine


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dagmar


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und sie hätten die ersten Gläser schon aus Kulanz ausgetauscht. Tja, neue Gläser zahlt meine private Versicherung nicht da sich ja die Glasstärke nicht verändert hat. Nun trage ich eben wieder meine 30 Jahre alte randfreie Brille an der ist NICHTS dran. Meine nächste Brille mit Gleitsichtgläsern lasse ich bei einem anderen Optiker machen, auch die meiner Söhne ( die mit Sicherheit in den nächsten Jahren eine brauchen). So schnell verliert man Kunden. LG Sabine


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http://forum.chip.de/recht/kettengarantie-bzw-gewaehrleistung-austausch-1139817.html http://www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/gewaehrleistung-austausch-reparatur-und-neubeginn-66126 http://forum.geizhals.at/t287575,1894413.html und hier die übersicht http://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=navclient&gfns=1&q=gew%C3%A4hrleistung+auf+austausch hab nicht alles geprüft


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du hast nur einmalig 2jahre garantie ab dem datum des einkaufs. diese garantiezeit beginnt nicht erneut mit austausch oder reparatur. man kann da nur auf die kulanz des verkäufers hoffen. suki


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Entspiegelung abliefern bist Du als Kunde ja der Gelackmeierte. 600 Euro ist nicht gerade mal ein Pappenstiel. Armes Deutschland kann ich da nur sagen. LG Sabine


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Hallo Sabine, hattest du deine Brille zufällig bei Apollo Optik machen lassen? Mein Mann hatte das Problem mit den Gläsern auch schon. Er hatte sich damals eine Brille bei Apollo anfertigen machen und nahm dazu, ich meine Zeiss Gläser. Vor unserem Urlaub im August hat er sich dann bei unserm Optiker im Ort eine Brille machen lassen. Weil der Preis aber recht heftig war, habenwir ihn nach Alternativen bei den Gläsern gefragt und er meinte, dass er früher Zeiss Gläser verkauft hätte, dass er die aber nicht mehr verkauft, weil sich bei den Gläsern nach spätestens 2 Jahren die Beschichtung ablösen würde. Liebe Grüße Sabine


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Die Brille ist beim Optiker vor Ort gekauft. Davor hatte ich Zeiss Gläser, da war das auch die jetztigen waren noch teurer und sollten besser sein Haha. Ich bin wirklich kuriert. LG Sabine


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kann ich Deinen Ärger zwar voll und ganz verstehen, ABER der regelrechte Garantieanspruch beginnt nicht wieder NEU von dem Zeitpunkt an, wenn Du die neue Ware (hier Gläser) bekommst. Sie endet regulär. Hier also nach zwei Jahren. Den einzigen Hebel, den Du ansetzen könntest, wäre eben die absolut schlechte Qualität, aber das liefe sicher auf einen Rechtsstreit aus, der auch teuer käme (und langwierig) und ausgehen könnte wie das Hornberger Schießen. Wie gesagt: man könnte kotzen bei so was aber der Gesetzgeber hat hier versucht, die Hersteller zu schützen, damit es nicht Fälle gibt, in denen der Kunde über zwanzig Jahre lang immer neue Ware bekommt, weil die "alte" Ware die zweijährige Garantiezeit nicht überlebt hat. LG; Anne