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freiwillig gesetzlich versichert

freiwillig gesetzlich versichert

bini93

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Hallo meine Lieben, ich bin freiwillig gesetzlich versichert und unverheiratet. Habe heute durch Zufall erfahren, dass ich während der Elternzeit meine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen muss. Hat jemand Erfahrung damit? Gibt es eine Möglichkeit, dass dies doch übernommen wird? Freue mich auf Eure Antworten. Liebe Grüße Bini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bini93

huhu also ich bin privatversichert und musste meine auch selbst zahlen allerdings frage ich mich warum Du nicht gesetzlich versichert bist, zu viel verdienst oder auch beamtet wie ich ? Denn das Problem hast Du ja danna uch bei einem Kind, bei wem ist es versichert, wer muss es zahlen... ( wenn Du so viel verdienst muss es vermutlich zu Dir in Deine Kasse und kostet sicher extra) dagmar


Nicole+Jannik+Lukas

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, Ich bin auch freiwillig versichert. (Beamtin) Während meiner Elternzeit musste ich den niedrigsten Satz zahlen. Die Kinder sind über mich Familienversichert und kosten nichts extra.


bini93

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Antwort auf Beitrag von bini93

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, weil ich damals mich nicht privat versichern wollte. Ich bin über der Bemessungsgrenze und konnte mich somit entweder nur freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Und jetzt habe ich eben das Problem. Man sagte mir am Tel., dass ich die Beiträge ab dem Tag der Elternzeit selbst tragen muss.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bini93

ausser den Beiträgen sowas wie "Kindkrank " zahlt das die Kasse ? dagmar


0815dragon

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Antwort auf Beitrag von bini93

Hallo, ja, das ist leider richtig. Du musst ab dem ersten Tag der Elternzeit den Mindestbeitrag zahlen. Das sind ca. 160 € im Monat. Das liegt daran, dass du nicht verheiratet bist. Die Krankenkasse prüft, ob grds. eine Familienversicherung für dich in Betracht kommt. Das wäre nur der Fall, wenn du verheiratet bist und dein Ehegatte ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. In den anderen Fällen musst du Beiträge zahlen während der Elternzeit. Das gilt aber nur für freiwillig versicherte Mitglieder. Falls du noch Fragen hast, stelle sie... ich arbeite bei einer Krankenkasse. LG Kathrin


bini93

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Antwort auf Beitrag von 0815dragon

Hallo liebe Kathrin, vielen Dank für die Info. Die Dame von meiner Krankenkasse hat mir schon den genauen Betrag genannt => 159,24 €. Nur noch eine Frage; mein Kind ist aber dann bei mir mitversichert oder wird hier noch eine weitere Gebühr fällig? Herzliche Grüße Bini


ursel

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Antwort auf Beitrag von bini93

dein Kind kann beitragsfrei bei dir mitversichert werden. Falls du mal heiratest, kommt es darauf an, ob dein Mann dann auch gesetzlich oder privat vers. ist und wieviel er verdient.


bini93

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Antwort auf Beitrag von ursel

Na immerhin was :)


bini93

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Genau aus diesem Grund bin ich u.a. Gesetzlich geblieben. Das sagt aber einem keiner!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bini93

denn der Arbeitgeberanteil fällt weg, dann zahlst Du das doppelte, ich hab ne kranke Kolegin die nicht in die private kam, die zahlt hölleviel Beitrag und verdient ganz wenig dagmar


bini93

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, das ist doof. Ich bin aber keine beamte. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mich längst privat Vers. Und die Vorteile genossen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bini93

wirh aben ein schwerstbehindertes Kind und viel mehr Probleme als gesetzlich versicherte Familien in der Situation denn die privaten zahlen längst nicht alles was gesetzliche zahlen. Du wirst von der gesetzlichen sicher auch MutterKindKurene tc bezahlt bekommen was private nicht zahlen oder kindkrank zahlen private auch nicht Deine vermutlich schon dagmar


Pelopeia

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Antwort auf Beitrag von bini93

Bei mir hat der Arbeitgeber den KK-Beitrag während der Elternzeit übernommen. Vielleicht da mal nachhören?


Felidae

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Antwort auf Beitrag von bini93

Ich weiß ja nicht in welchem Beruf du arbeitest, aber bei mir hatte damals der Arbeitgeber den Großteil der Versicherungssumme bezahlt. Das war allerdings noch in der Ausbildung, wo ich auch noch privat versichert war. Ob es bei der freiwillig Gesetzlichen auch so ist und wie hoch der Zuschuss wäre, weiß ich nicht. Aber ich hatte das mit dem Zuschuss damals auch nur von anderen gehört -- nicht vom Arbeitgeber selbst -- da musste ich direkt nachfragen.