Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Fragen zum Harz 4!!

Fragen zum Harz 4!!

Kuesschen1990

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Hallo liebe leute. Wer kennt sich denn damit aus??? Mein Bewilligungsantrag wurde abgelehnt bekomme kein Geld mehr.. Wohne mit meinem Freund zusammen. Er arbeitsssuchend arbeitet aber nebenher bei einer Pizzeria bekommt da moantlich 400 € arbeitlosengeld bekommt er 240 €.. Ich habe gerade noch überhaupt keine Einahmen.. Unsere Wohnung beträgt warm 500 €.Habe mein Mutterschaftsgeld für die Mieten bezahlt.. Ich habe überhaupt keine Einahmen.. Geht das überhaupt??? Danke im vorraus!!!


Franke

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Dort werden ganz bestimmt Experten unterwegs sein. http://www.hartz.info/ Die Ablehnung wurde doch hoffentlich begründet?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

huhu so ganz verstehe ich das nicht. Du wohnst mit Deinem Freund zusammen, wie war das denn bisher, wo hast Du da gewohnt und was hast Du verdient ? Mutterschaftsgeld heisst ja irgendwo ist ein Kind da, oder ? Freund hat 750 Euro Einnahmen wie ich rauslese, bekommt er Wohngeld ? Ist das Kind von Deinem Freeund oder bekommst Du / Kind irgendwoher Unterhalt ? 750.- zu zweit/Dritt sind ja doch kaum machbar wie ist denn die Ablehnung begründet worden oder bist Du unter 25 und musst eigentlich noch bei den Eltern wohnen ??? dagmar


Anscha

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Wenn es Mutterschaftsgeld gab, dann müßte ja nun ein Baby bei Dir sein, für das Du Elterngeld beantragen kannst. Und warum bekommst Du kein Geld mehr? Was hast Du denn vorher bekommen außer dem Mutterschaftsgeld?


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Kindergeld bekommt jeder. Ansonsten kann es natürlich sein, daß Ihr wegen irgendwas eine Sperre habt, z.B. weil Ihr die Gemeinschaft nicht angegeben habt, oder seinen Nebenjob oder oder oder..... Das wäre zumindest ein Grund warum Hartz4 Leistungen nicht kommen. Kindergeld können die aber nicht ankratzen, und wenn Du noch Anspruch auf Kindergeld hast (unverheiratet ohne Ausbildung unter einem gewissen Alter (25?)) könntest Du sogar selbst noch Kindergeld für Dich bekommen. Elterngeld müßte doch auch kommen, oder? Glaube auch das ist nicht antastbar vom Amt.


Ilwi

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Kindergeld wird voll angerechnet. Elterngeld wird auch voll angerechnet, es sei denn der Antragsteller hat vorher gearbeitet, dann sind 300€ frei.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Ilwi

natürlich wird das voll angerechnet, das habe ich auch nicht bestritten, aber sie würde es auf jeden Fall bekommen, das kann das Amt ihnen nicht sperren. Es ging ja darum, daß sie angeblich keinerlei Geld bekommen würde von keiner Stelle....


shinead

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Er hat 640 Euro im Monat. Dein Mutterschaftsgeld muss 14 Wochen (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) reichen und wird binnen dieser Zeit auch als Einkommen verrechnet. Kindergeld sind 184 Euro, Elterngeld noch mal 300 Euro. Das macht noch einmal 484 Euro, also insgesamt 1.124 Euro. Wohngeld wäre da m.E. Zu prüfen. Der Bedarf für 2 Erwachsene und ein Kind liegt bei ca. 1.390 Euro. Die Differenz zu euren Einnahmen ist also 256 Euro. Elterngeld, Wohngeld und Kindergeld beantragen, dann seit ihr aus dem Anspruch wahrscheinlich sowieso raus! Lässt das alles doch mal bei einer Beratungsstelle in eurer Nähe nachrechnen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

richtet sich ja nach dem letzten Einkommen dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das wird sie aber rausfinden, wenn sie es beantragt... * grins* Ich bin bei der Berechnung vom Worst Case ausgegangen. Ich gehe davon aus, dass der Antrag auch wegen der fehlenden vorrangigen Einkommensarten nicht genehmigt wurde.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

ob man sich die Wohnung leisten kann oder wer wieviel zahlt. Ohne Antrag bekommt man eh nichts daher würde mich auch interessieren was in dem Bescheid steht vielleicht der Schlüssel zur Lösung dagmar dagmar


Kuesschen1990

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Wow danke das soviele geschrieben hatten. Also erstens ich hatte einen Arbeitsvertrag bis zum 31.10.2013 in Teilzeit. Hatte aber im Juni 2013 Harz 4 auch beantragt gehabt auch bekommen gehabt. Sogar mein Freund ist erst im August dazu gezogen und ich hatte dies dem Amt gemeldet gehabt. Kindergeld + Elterngeld habe ich noch nicht beantragt weil die Geburtsurkunde erst zum abhollen ist. Bescheid bekommen das es im Standesamt abgehollt werden kann. Habe mich auch im Harz 4 forum informiert und die hatten mir geraten gehabt zu widersprechen weil das so nicht geht.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Du kriegst im KH einen Wisch, damit gehst Du zum Standesamt, läßt das Kind eintragen und hast die Geburtsurkunde.... was soll denn da gewartet werden???? Wie alt ist denn das baby?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Es ist normal dass man das abzieht was Euch von anderswo zustehen würde ob D das dann beantragst oder nicht ist ja nicht Sache der Arge. Aber momentan bekommst Du ja noch das Mutterschaftsgeld oder ? Addiere das zum Freundeseinkommen und dazu dann was Du bekommst, bist Du dann drunter ? Kann Dein Freund nicht voll arbeiten statt nur stundenweise ? Oder wenn er daheim bleibt dass Du halt arbeiten gehst, je nachdem wer auf dem Arbeitsmarkt die besseren Cahncen hat. dagmar


Ilwi

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Auf jeden Fall würde ich Widerspruch einreichen! Was haben die denn in der Berechnung als Einkommen angerechnet. Die können ja nur das anrechnen was du tatsächlich bekommst. Nachweise musst du ja vorlegen. Elterngeld wird sowieso erst nach Bezug vom Mutterschaftsgeld gezahlt. Klar gehen die von dem aus, was du bekommen müsstest, aber dann könntest du wenigstens ein Darlehen bekommen. Meist sind die Bescheide vorläufig um eine Überzahlung zu vermeiden. Das kannst du ja dann zurückzahlen, wenn die beantragten Gelder rückwirkend gezahlt werden. Zur Not würde ich mich mal beim Anwalt beraten lassen, der kann dir dann ein Schreiben aufsetzen. Du solltest nur keine Zeit verlieren.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ilwi

>>Was haben die denn in der Berechnung als Einkommen angerechnet. Die können ja nur das anrechnen was du tatsächlich bekommst. Nee... Die Arge darf das als "fiktives Einkommen" anrechnen. >>Elterngeld wird sowieso erst nach Bezug vom Mutterschaftsgeld gezahlt. Falsch! Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet, daher kommt es bei den meisten Frauen erst im 3. Monat zur Auszahlung des Elterngeldes. Das man auf eine Geburtsurkunde warten muss, ist mir neu. Ich konnte die direkt abholen. Hat ein bisschen Warte- und dann noch bearbeitungszeit gekostet. Dafür war das Kind dann krankenversichert (die wollen nämlich auch die Geburtsurkunde sehen!) und alle Gelder waren beantragt. Ist das Kind noch keine 8 Wochen alt, dann muss eh das Mutterschaftsgeld (das sie für die Miete ausgegeben hat) reichen. Der Staat (also wir) können nix dafür, dass jemand nicht haushalten oder Anträge ausfüllen kann.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von shinead

Dass das Mutterschaftsgeled zum Unterhalt genommen wird ist doch normal, das ist ja nicht ein Bonbon obendrauf sondern wie Gehalt. Wenn das weg ist dann das Erziehungsgeld und das Kindergeld etc erst wenn das dann nicht reicht um den Unterhalt zu sichern bekommt man was vom Steuerzahler. Eine Neuberechnung ist auch normal wenn der Freund dann einzieht denn dann ist die Miete ja nichtmehr von der Mutter alleine zu zahlen sondern geht durch zwei Zahler, evtl haben Unterlagen gefehlt oder der Nebenverdienst des Freundes ist jeden Monat anders so dass immer neu berechnet werden muss? In jedem ablehnenden Bescheid ist eine Begründung drin, die hast Du bisher auch noch nicht genannt, irgendwas haben sie ja sicher angegeben. Geburtsurkunde bekommt man recht schnell übrigens, evtl vorab erst mit der Mutter nur bis die Anerkennung Vaterschaft läft, aber die reicht ja auch und die braucht man für die Versicherungen etc dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

warum kann man dann dieses HARTZ 4 nicht schreiben? das hat doch nix mit dem baumharz zu tun. das ist ein schreibfehler, da geht mir jedesmal der hut hoch sonst sind mir schreibfehler egal, aber hartz 4 sollte man schon wissen


Ellert

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Antwort auf diesen Beitrag

warum auch immer ( Ich schreib aber auch immer 4) dagmar


Franke

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Antwort auf Beitrag von Ellert

kann man raten, ob es um eine Sozialleistung geht oder um eine Immunschwäche.