maus07
Hallo, kennt sich jemand mit Wohngeld aus? Folgende Situation: wir bekommen jetzt ein wenig Wohngeld. Da wir bald Familienzuwachs bekommen, schauen wir uns nach einer grösserer Wohnung um. Die Mietpreise sind aber nicht ohne. Meine Frage, wird das Wohngeld bis zum bestimmten Mietpreis bezahlt und wenn die Miete zu hoch ist, gibt es dann gar kein Wohngeld mehr? Oder wird ab einer bestimmten Mietgrenze, egal wie hoch dann letztendlich die Miete ist, immer der gleiche Wohngeldbetrag gezahlt? Ich hoffe, ich habe mich eingermassen verständlich ausgedrückt. lg maus07
Hallo auf euren jetzigen Bescheid steht das irgendwo also da wo die Wohfläche und tatsächliche Miete steht maßgebliche miete ect.und dann kannst du ja auch online Wohngeldrechner suchen wenn du ungefähr die Miete kennst lg
... ja, das mit dem wohngeldrechner online habe ich auch schon probiert, nur weiss man oft nicht was denn von den nebenkosten auf die heizung und was auf das warmwasser entfällt, was anscheinend bei der berechnung wichtig ist. da bin ich irgendwie nicht wirklich weitergekommen.... trotzdem danke
hallo rechne es so wie bei deiner jetzigen Wohnung und ein plus also wir haben bei 5 person heizungskosten 120€ und Betriebskosten (kaltwasser/warmwasser auch 120€ 96qm Die Heizkosten werden ja seit diesem jahr auch nicht mehr mitgerechnet es gab mal so ne Pauschale aber die ist wieder weggefallen . Und denk dran ihr habt dann eine Person mehr lg
Nein gibt keine Grenze. Einen bekannten haben sie die ganze Miete für sein Haus bezahlt weil seine Frau ihn verlassen hat (aber nur für ein halbes jahr)
aber die ist von Stadt zu Stadt und BL zu BL verschieden. Wir sind 5 Personen und hier bei uns in der Stadt wird nur bis zu einer Warmmiete von 790 Euro gezahlt.Alles was drüber ist,musst du selber tragen. An deiner Stelle würde ich mal bei der Wohngeldstelle anrufen und nachfragen Wenn es keine Grenze geben würde,dann könnte man sich doch einfach eine teure Wohnung/Haus mieten ob man die selber zahlen kann oder nicht und der Staat zahlt.Glaube das ist nicht im Sinne des Erfinders.Eventuelle ist es in extremen Ausnahmefällen für eine kurze Überbrückungszeit anders. VG
die grenzen sind aber weit höher wie beim ALG2. Wir sind umgezogen und sind teurer geworden. Bekommen zwar nicht mehr wohngeld aber gestrchen wurde es auch nicht. Wir musstena uch vorher nicht fragen ob wir umziehen können. Und ja auch beim Haus gibts sowas wie wohngeld, heißt da nur Lastenzuschuß.
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