melania
Hallo Ich ws nicht ob mir einer helfen kann. Hane nach drei Jahren ein Brief vom Inkasso dienst bekommen das noch eine Rechnung von 220 € offen ist. Habe vor drei Jahren 500 bezahlt(für mein Führerschein) meiner Meinung war das auch die Hauptforderund aber die Unterlagen sind weg wegen Umzug Auflistung habe ich angefordert Die Frau vom Inkasso meinte es wären noch 3 € dazu gekommen damals wegen Ratenzahlung und so kommen die 220 € zusammen der also sollen es 217 euro zinsen sein Dürfen die da nach Jahren Habe gefragt warum die jetzt erst damit kommen angeblich wurden alle Briefe die die mir zugeschickt haben wieder zurückgeschickt und sie hätten angerufen aber ich habe weder einen Brief noch ein Anruf bekommen Ist doch nicht meine schuld?!
und mich dort kurz beraten lassen
habe ich auch schon überlegt aber allein das beratungsgespärch kostet 150€ und wer weiss was dann noch dazu kommt da bin ich mit den Inkasso günstiger sonst wäre ich ich schon längst da aber ich hab echt keine ahnung
wo wohnst du denn? ich bin hier mal hingegangen und hab quasi zwischen der tür mit dem anwalt gesprochen..hat mich nix gekostet;-)
Hallo, dann geh zur Verbraucherberatung. Gruß Minimaxi
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Hi, Geldforderungen verjähren nach 2 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Entstehungsjahres. Also: Forderung irgendwann aus 2011 - Verjährung zum 31.12.2013. Entweder du lässt dich beim Anwalt beraten (würde ich für sinnvoll halten, alleine um die angeblichen Gebühren und Zinsen zu kontrollieren) oder aber du wartest ab, ob dieses Jahr noch eine Klage erhoben wird. Wenn nicht, kannst du die Sache abbügeln, wenn doch, kannst du immer noch die Forderung einräumen - die Inkassogebühren kannst du auch dann noch zurückweisen. PS: Mach beim Anwalt kein Beratungsgespräch sondern erteile ihm ein Mandat mit Vergütung nach Gebührenordnung. Da geht es nach dem Streitwert und das kommt in dem Fall wohl billiger als ein Beratungstermin zum Stundensatz... Gruß, Speedy
Hi, habe mich oben vertippt, nach § 195 BGb verjähren Forderungen aus 2010 zum Ende dieses Jahres (2013). Mahnungen etc. verändern nichts an dieser Frist, lediglich Verhandlungen über die Rechnung etc. hemmen die Frist. Noch eine Überlegung wäre, die 3,- Eur zu überweisen und die damit auf der Kostenforderung sitzen zu lassen. Diese wäre nämlich wesentlich schwerer einzuklagen und noch schwerer sinnvoll zu begründen... Gruß, Speedy
Von wann genau ist die Rechnung? Wenn sie aus dem Jahr 2010 ist, dann musst Du nur bis zum 31.12.13 verhindern einen Mahnbescheid zu bekommen. Am 1.1. ist die Rechnung verjährt. Also schön abwarten bis die Belege kommen und dann erst mal eine Gegendarstellung schreiben und dann die Vollmacht anfordern... Eigentlich bin ich absolut dafür Schulden zu bezahlen, aber wer 3 Jahre verpennt und dann erst Spitz auf Knopf drauf kommt - der braucht offensichtlich das Geld nicht.
Du warst doch damals bestimmt bei einer Schuldnerberatung wegen Inkasso? Dann ruf da doch mal an..
3 EUR Hauptforderung und 217 EUR Zinsen? Klingt nicht sehr durchsetzbar.
Hallo, ich denke, da muss man aufpassen. Von dem ganz abgesehen, dass das ganze recht komisch klingt, muss man insofern aufpassen, dass jeder schriftwechsel die Verjährung verlängert. Wenn das jetzt alles so stimmen würden, wie die das schreiben, würde die Frist jetzt wieder verlängert werden. Die Verjährungsfrist gilt immer ab letztem Schriftwechsel. Das zumindest hat mir meine Freundin erklärt, als wir vor Jahren mal bei einer Freizeitmesse für eine Küche unterschrieben haben, weil wir eigentlich "genötigt" wurden, als wir Wiederspruch einlegten. Es ging dann ein Schriftwechsel hin und her und dann ging es darum, wie lange wir die Füße still halten müssen, bis sie nicht mehr auf den Kauf der Küche bestehen können. Ich würde mich da auf jeden Fall beraten lassen. Vielleicht findest du auch hier im Netz eine Beratung, die dir einfach mal eine Richtung sagen kann. Liebe Grüße Sabine
Na normal meldrn die sich relativ schnell hintereinander und nicht nach solanger Zeit klingt ziemlich kurios.
oder Manungen. Nur ein Mahnbescheid stoppt die Verjährung! Wenn sie also den Schriftwechsel über den 31.12. ziehen kann, ohne einen Mahnbescheid zu bekommen, muss nicht mehr gezählt werden.
Warum fragst du bei der Fahrschule von damals nicht nach, ob noch was offen ist? Und wenn ja was und in welcher Höhe? Normalerweise wird doch ein inkassobüro nur beauftragt, wenn Forderungen nicht bezahlt würden. Frag beim Ursprung der Forderungen nach. Dann hast du doch mal eine Basis. Dann kannst du immer noch zum Anwalt. Viele Grüße Marion
Habe bei meiner Fahrschule nachgefragt er weiß davon garnichts for ihn ist die Sache erledigt er hat sein Geld. Der Inkasso meinte weil ich über Raten gezahlt habe kamen noch diese 3euro gebühre drauf. Finde es einfach total unfair nur weil für dich nach Jahren erst melden muss ich diese Zinsen zahlen. Hatten ja damals anrufen können und sagen können da fehlen drei Euro Die Mahnung die ich fruchtlos verstreichen lies Wie sie es schreiben ist vom 31.01.2011 grad nachgeschaut
Gibt es bei euch eine Schuldnerberatung? Zum Beispiel von der Caritas? Die beraten im Normalfall kostenlos. Dann brauchst du erstmal nicht zum Anwalt.
Ich hatte auch mal ein inkasso brief bekommen mit einer forderung von über 300 euro und auch etliche jahre her!Da ich mir sicher war das ich nichts hatte habe ich denen meine adresse geschickt wo ich gelebt habe zu der zeit und nicht bestellt habe und auch keine post jemals bekommen habe. es war jemand aus meiner Familie aber die wohnen auch ganz wo anderes. danach haben sie sich nicht mehr gemeldet! vielleicht eine option für dich das du beweisen kannst wo du gewohnt hast und du somit die post hättest bekommen müssen denn somit wären keine weiteren zinsen entstanden!
Da ist doch was faul!! 1. Erstmal stehen die angeblichen Zinsen nicht im Verhältnis zur Forderung. 2. Die Fahrschule hat ihr Geld - wer hat also die Inkassofirma überhaupt beauftragt?? 3. Soche Forderung werden normalerweise per Einschreiben oder sogar per Einschreiben/Rückschein versandt. Irgendwas sagt mir, dass der Fisch stinkt.
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