tabeamutti
Hallo, was kann passieren, wenn man ein Haus finanziert hat,die Raten ohne Probleme immer abgebucht werden, man aber die zu Sicherheit hinterlegte Lebensversicherung nicht mehr weiter bezahlt/kündigt? Können die einem den Kredit kündigen? LG tabeamutti
Warum hätten sie sonst darauf bestehen sollen, dass die abgeschlossen wird? Tun? Wenn noch sehr viel offen ist bestimmt bedenklich, wenn nur noch wenig offen ist, sollte auch ein eventueller Notverkauf des Hauses genügend einbringen, um ihre Forderungen zu decken.
huhu also unsere Bank wollte keine sehen die haben wir zu unserer Sicherheit abgeschlossen und nicht wegen der bank die weiss nichtmal dass wir eine haben. Was steht denn in Eurem Kreditvertrag ? Ich würde eher die rate runtersetzen lassen als die LV kündigen, oder wie seid Ihr sonst im Falle eines Falles abgesichert ? dagmar
Hallo, nee, extra abschließen mussten wir nicht. Die bestand und war schon bei der ersten Finanzierung bei der Sparkasse mitangegeben. Die jetzige Bank wollte das erst nicht, aber sagten dann "wenns halt schon da ist..." Es geht auch nicht um die Summe die wir bezahlen, wir haben nur einen andere Versicherung abgeschlossen, weil das (hoffentlich) mal mehr bringt. Wenns aber nicht sein muss, will ich die nicht wieder abtreten. Was eigentlich auch Quatsch ist, weil wir nicht vorhaben, nicht zu bezahlen. LG
Und wenn Du stattdessen anders abgesicht bist haben sie im Todesfall ja genauso eine Absicherung. Wir haben zB eine recht hohe Risikoleben die nie was bringt, aber in der Summe anders wäre es nie zahlbar, wenn einer stirbt sollte der andere schuldenfrei sein ! dagmar
siehe Kreditvertrag, wenn die Versicherung dort als Sicherheit angegeben ist, kann man sie nicht kündigen
Ruf doch mal bei deiner Bank an, vielleicht können sie die Versicherung ja schon wieder frei geben? Normalerweise wird nur der Rückkaufwert verpfändet. Und der bleibt ja gleich, selbst wenn ihr die Versicherung "stilllegt". LG Mone
Wenn die LV an die entsprechende Bank abgetreten ist kannst du ohne deren Zustimmung gar nichts an der LV ändern. Die meisten Banken stimmen aber bei Zahlungsschwierigkeiten entsprechenden Vertragsveränderungen zu. Bei Kündigung der LV besteht die Bank bestimmt auf Zahlung des Rückkaufswertes. Bevor du die LV kündigst guck bitte wie hoch der Garantiezins ist und ob die vor 2005 (weil dann noch steuerfrei!) ist. Ansonsten vielleicht über eine Stundung/Teilstundung etc. nachdenken. Bei einer Beitragsfreistellung kannst du den Vertrag nur innerhalb zwei Jahren wieder in Kraft setzen und wenn ein Todesfallschutzund oder BU besteht dies auch nur mit erneuter Gesundheitserklärung. Wie gesagt, bei allen Änderungen brauchst du die Bankenzustimmung. Und die sind meist entgegenkommend wenn man sie anspricht! LG Iris
...wenn sie als Sicherheit oder Bedingung im Kreditvertrag drinsteht, musst du sie weiter unterhalten, sonst brichst du den Vertrag und die Gesellschaft kann kündigen. Gruß, Speedy
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